HA 80 HA 80 Elisabeth Vinzenz Verbund GmbH Fortigate
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Alarichstr.12-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Winter Rechtsanwälte
E-Mail:
Telefon: +49 61814381840
Fax: +49 61814381844
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.elisabeth-vinzenz.de
Abschnitt II: Gegenstand
HA 80 HA 80 Elisabeth Vinzenz Verbund GmbH Fortigate
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Erweiterung der vorhandenen zentralen Firewall Lösung um die dezentrale break out Funktion der Auftragnehmerin.
Sitz der Auftraggeberin
St. Elisabeth Krankenhaus Lahnstein GmbH,56112 Lahnstein, Vinzenzkrankenhaus Hannover GmbH, Lange-Feld-Str. 31, 30559 Hannover, St.Bernward Krankenhaus GmbH, Hildesheim
- Fortinet
FortiGate 200F incl. 36 Monate Service
FortiGate 1100F incl. 36 Monate Service
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Erweiterungsmodule ergänzen das vorhandene Kernsystem. Alleinstellungsmerkmal der Lösung ist die Erweiterung der Module der bereits vorhandenen WAN Lösung um die lokale break out Funktion. Diese Erweiterung, mit dem entsprechenden Leistungsspektrum, kann aus technischen, und sicherheitstechnsichen Gründen nur mit homogenen Komponenten des gleichen Herstellers erfolgen. Eine Erweiterung um Module anderer Anbieter würde einer umfangreichen Schnittstellenprogrammierung bedürfen, die soweit technische möglich auch einer gesonderten Sicherheitsinfrastruktur bedürfte. Da es sich um vertrauliche Daten handelt und seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine eine Vielzahl von Angriffen auf die notwendige Versorgungsinfrastruktur zu verzeichnen ist, ist es nicht zu vertreten, dass von einem bewährten geschlossenen Systeminfrastruktur abgewichen wird, da über die zusätzlichen Schnittstellen erweitere Angriffsmöglichkeiten geschaffen würden. Der Einsatz einer Drittlösung ist aufgrund der tiefen Integration in die bestehende Umgebung nicht möglich. Die bestehende -Architektur hat einen laufenden Wartungsvertrag mit einer Restlaufzeit von 30 Monaten, somit ist ein Austausch der vorhandenen Lösung aus wirtschaftlichen Gründen nicht darstellbar. Diese Erweiterung, mit dem entsprechenden Leistungsspektrum, kann nur mit homogenen Komponenten des gleichen Herstellers(Auftragnehmes erfolgen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 61
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341982710
Fax: +49 3419827190
Internet-Adresse: https://www.wbs-it.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag des Vertragsschlusses können zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen Nullwert nicht akzeptiert, wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein in der Zukunft liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, abgeschlossen. Ansonsten wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI.4.3 verwiesen.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist
gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/