Internetanschlüsse
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle – Office for contract awarding (FP ECA)
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesdruckerei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Internetanschlüsse
- Los 1: Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen der Kategorie Internet Service Provider (ISP),
der zunächst am ersten Leistungsübergabepunkt (LÜP) für einen Kunden der Bundesdruckerei in Berlin,
Florastraße und künftig zusätzlich für noch nicht bestimmte Lokationen Internetanschlüsse bereitstellt
- Los 2: Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen der Kategorie Internet Service Provider (ISP),
der zunächst am zweiten Leistungsübergabepunkt (LÜP) für einen Kunden der Bundesdruckerei in Berlin,
Florastraße und künftig zusätzlich für noch nicht bestimmte Lokationen Internetanschlüsse bereitstellt
Die Lose umfassen jeweils auch die Erbringung von Instandhaltungs- und Supportleistungen.
Angebot für ISP1
Bundesdruckerei GmbH Florastraße 133-136 12623 Berlin
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen der Kategorie Internet Service Provider (ISP), der zunächst am
ersten Leistungsübergabepunkt (LÜP) für einen Kunden der Bundesdruckerei in Berlin, Florastraße und künftig
zusätzlich für noch nicht bestimmte Lokationen Internetanschlüsse bereitstellt.
Angebot für ISP2
Bundesdruckerei GmbH Florastraße 133-136 12623 Berlin
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen der Kategorie Internet Service Provider (ISP), der zunächst
am zweiten Leistungsübergabepunkt (LÜP) für einen Kunden der Bundesdruckerei in Berlin, Florastraße und
künftig zusätzlich für noch nicht bestimmte Lokationen Internetanschlüsse bereitstellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Angebot für ISP1
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Angebot für ISP2
Ort: Idstein
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der
Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert sollte daher
missachtet werden.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind“.
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin, dort heißt es: „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber. 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“