Zusätzliche Informationen: Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften
der Sektorenverordnung und des GWB sowie anhand folgendem System: 1. Der Auftraggeber
wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit
und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig
oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen
nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen
und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen,
zu vervollständigen oder zu korrigieren. 2. Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit
und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend
vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge
folgende Unterlagen einzureichen: - Eigenerklärung zur Eignung (Bei Bewerbergemeinschaften
von jedem Mitglied) - Eigenerklärung Fachkundenachweis - Eigenerklärung_AN_Art5k_Russland
("Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/ 576 des
Rates vom 5. April 2022 (Russland)" (Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied)
- Bewerbergemeinschaftserklärung (falls zutreffend) - Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe (falls zutreffend) - Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer Nachunternehmen
(NU) (falls zutreffend) Hinweis: Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt. Für Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen,
in Textform zu kennzeichnen und elektronisch einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem
Teilnahmeantrag benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber zum Nachweis seiner
Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe),
so muss der Bewerber eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende
Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit
auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers
nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den
Vergabeunterlagen enthaltene Formblatt "Verpflichtungserklärung" zu verwenden. 3.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung,
Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben,
Erklärungen und Nachweisen anzufordern. 4. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge
auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt
bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter
den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen
werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes
nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG, nach § 21 SchwarzArbG
oder nach § 22 LKSG . Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter
den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender
Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards,
die sich aus dem nachfolgenden Datenfeld "Auswahlkriterien" dieser Bekanntmachung
ergeben. 5. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden Leistung
anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber
behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber
bei der Bewertung zu berücksichtigen. Alle Bewerber welche die vorgenannten Eignungskriterien
erfüllt haben, werden gemäß der Referenzangaben im Rahmen der Teilnehmerbegrenzungskriterien
entsprechend im Punktesystem wie folgt bewertet: 6. Bewertungsmaßstab: 1. Es sind
Mindestanforderungen hinsichtlich der Art, des Leistungsinhalts und des Leistungsumfangs
der einzureichenden Referenzen sowie hinsichtlich der vorzuweisenden Zertifikate /
Normen / Standards vorgegeben. Sofern die für die Referenzen/Zertifizierungen aufgestellten
Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, führt dies zum Ausschluss des gesamten
Teilnahmeantrags. 2. Darüber hinaus hat der Bieter Fragen zu beantworten. Es gibt
Fragen, die mit ja/nein beantwortet werden können und Fragen, bei denen verschiedene
Antworten möglich sind, die sich inhaltlich auf die eingereichten Referenzen beziehen.
Bei einer Antwort, die der Mindestanforderung entspricht, wird diese mit 0 Punkten
bewertet. Wenn die Antwort die Mindestanforderung übersteigt, gibt es in Abhängigkeit
der konkreten Antwort Punkte. Die erreichbaren Punkte sind für jede Antwort ausgewiesen.
Die einzelnen Qualitätskriterien werden gewichtet. 3. Aus den für jedes Kriterium
vergebenen Bewertungspunkten und der Gewichtung wird eine Gesamtsumme (Leistungspunkte)
für die Eignungsbewertung des Bewerbers ermittelt. Mindestzahl/Maximalzahl von Referenzen:
Referenzen Infrastruktur: Vom Bewerber muss zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit
mindestens eine Referenz dargestellt werden. Die Anzahl der einzureichenden Referenzen
ist nicht beschränkt (keine Maximalzahl). Referenzen Planung: Vom Bewerber müssen
zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit genau drei Referenzen dargestellt
werden. Referenzen Bauausführung: Vom Bewerber müssen zum Nachweis der Fachkunde und
Leistungsfähigkeit genau drei Referenzen dargestellt werden. Die mehrfache Darstellung
einer Referenz, um unterschiedliche Leistungsbereiche nachzuweisen, ist möglich. Der
Auftraggeber wird unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Eignungsmatrix die
eingereichten Referenzen bewerten. Für die Darstellung der Referenzen ist der Bewerber
angehalten, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Eignungsmatrix zu verwenden
und die eingereichten Referenzen den geforderten Leistungsbereichen zuzuordnen. Für
jede Referenz muss ein ergänzendes Informationsblatt (z.Bsp. Bestätigungsschreiben
des Referenzgebers o.ä.) eingereicht werden, das den Umfang von 2 Seiten nicht überschreiten
soll. Key Facts müssen tabellarisch festgehalten werden (diese beinhalten mindestens
die Grundlage für die in der Eignungsmatrix gemachten Angaben sowie Angaben über den
Referenzgeber). Für die Referenzen der Ladeinfrastruktur ist zusätzlich das Tabellenblatt
"Referenzangaben 2.1-2.7" auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, darüber hinausgehende
Informationen im Rahmen der Wertung unberücksichtigt zu lassen. Mindestanforderungen:
Zertifikate / Normen / Standards - der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss über
ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen (ISO 9001 ff. oder gleichwertig)
Referenz Infrastruktur: - Die Installation hat die Planung und bauliche Herstellung
bis zur Inbetriebnahme sowie Service/Wartung der Ladegeräte bzw. Trafostation zu umfassen,
- Mindestanforderung ist die Installation/Unterhalt/Backend-Einbindung von mindestens
10 Ladegeräten mit mindestens 150 kW (je Ladepunkt) für Anwendungen im Bus-Bereich.
- Mindestanforderung ist die Auslegung/Errichtung/Unterhalt/Service von mindestens
5 Trafostationen - Der Zeitpunkt der abgeschlossenen Installation muss nach 2020 liegen
und der Betrieb muss anschließend für mindestens sechs (6) Monate geführt worden sein,
die Leistungserbringung kann bereits vor dem 01.01.2020 begonnen worden sein. Referenzen
Planung: - Der Zeitpunkt der abgeschlossenen Planung muss nach 01.01.2018 liegen,
die Leistungserbringung kann bereits vor dem 01.01.2018 begonnen worden sein. - Es
sind 3 Referenzen einzureichen, die in die HOAI 2021, Anlage 13.2 a) zu § 48 - Leistungsbild
für Verkehrsanlagen - eingeordnet sind. - Mindestkosten Referenzobjekte (Baukosten
netto (Kostengruppen 200+500)): - Referenz 1: min. 0,2 Mio. € - Referenz 2: min. 0,1
Mio. € - Referenz 3: min. 0,1 Mio. € - Mindestens ein Referenzobjekt muss die Leistungsphasen
2 bis 5 nach HOAI umfassen. Die übrigen beiden Referenzobjekte müssen mindestens eine
der Leistungsphasen 2 bis 5 nach HOAI umfassen. Referenzen Bauausführung: - Der Zeitpunkt
der abgeschlossenen Bauausführung muss nach 01.01.2018 liegen, die Leistungserbringung
kann bereits vor dem 01.01.2018 begonnen worden sein. - Es sind 3 Referenzen einzureichen,
die in die HOAI 2021, Anlage 13.2 a) zu § 48 - Leistungsbild für Verkehrsanlagen -
eingeordnet sind. - Mindestkosten Referenzobjekte (Baukosten netto (Kostengruppen
200+500)): - Referenz 1: min. 0,2 Mio. € - Referenz 2: min. 0,1 Mio. € - Referenz
3: min. 0,1 Mio. € Festlegung der Wertungsreihenfolge: 1. Nach Abschuss der Bewertung
werden aus der sich ergebenden Wertungsreihenfolge die 4 Bewerber mit der höchsten
Punktzahl für die nächste Verfahrensstufe (Aufforderung zur Angebotsabgabe) ausgewählt.
2. Bei Punktgleichheit des nach der Wertungsreihenfolge 4. Bewerbers und ggf. weiterer
Bewerber wird die Vergabestelle die Auswahl für die Festlegung der Wertungsreihenfolge
per Losentscheidung treffen. Vor der Losauswahl wird in Bezug auf die ermittelte Gesamtbewertung
folgende Unterbewertung vorgenommen: Sofern eine Punkgleichheit bei den betreffenden
Bewerbern vorliegt: I. Vorzug für den Bewerber, der in Punkt "2. Referenzen Infrastruktur"
die höhere Punktzahl erreicht hat. Sofern weiterhin eine Punkgleichheit bei den betreffenden
Bewerbern vorliegt: II. Vorzug für den Bewerber, der in der Summe der Punkte "3. Referenzen
Planung" und "4. Referenzen Bauausführung" die höhere Punktzahl erreicht hat. Sofern
weiterhin eine Punkgleichheit bei den betreffenden Bewerbern vorliegt: III. Losentscheidung
unter den verbliebenen punktgleichen