Deutschland - Softwarepaket und Informationssysteme - ASSIMA Subskriptionen

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes - Zentrale
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: ASSIMA Subskriptionen
Beschreibung: Beschaffung der Schulungsplattform und Unterstützungsleistungen der Anwender auf Basis der ASSIMA Plattform als SaaS inkl. Hosting, Application Management, Wartung und Support. Sowie weitere Nutzung der vorhandenen Kurse.
Kennung des Verfahrens: 0ddd5c7f-28ef-409c-931f-36e93b80e50d
Interne Kennung: BEK-2023-0050
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 48000000Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin(DE300)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: 
5. Los
5.1 Los: LOT-0000
Titel: ASSIMA Subskriptionen
Beschreibung: Das Trainingskonzept der Auftraggeberin sieht vor, auf Basis von zu erstellenden Storyboards modular aufgebautes Trainingsmaterial zu rollenbasierten Kursen zusammenzustellen. Dazu bedarf es eines Authoring-Systems, mit dem Schulungssimulationen erstellt werden können, die so aussehen und funktionieren wie realen Systeme. Erforderlich ist, dass die Nutzer praktische Erfahrungen sammeln können, ohne dass Daten gefährdet werden. Die Lernenden benötigen eine sichere Umgebung zum Üben, Fehler machen und experimentieren. Dazu muss es wie bei realen Sessions in beliebiger Reihenfolge möglich sein, zu klicken, zu scrollen, Dropdown-Menüs zu verwenden und Daten in Felder einzugeben. Anwendungsbildschirme müssen als bearbeitbare Objekte erfasst werden können. Gerade weil sich die Autobahn GmbH in vielen Feldern fort- bzw. weiterentwickelt oder teils erst im Auf- bzw. Umbau befindet, bedarf es einer flexiblen Lösung, die ermöglicht etwa Farben, Texte, Schaltflächen, Felder - im Grunde all das, was die Nutzer sehen - zu ändern, um die Schulungen aktuell zu halten. Um den hierfür erforderlichen Aufwand auf ein Minimum zu begrenzen, muss es möglich sein, bei Fehlern oder Änderungen die jeweilige Schulungseinheit fortzuschreiben/anzupassen/zu ergänzen etc., um nicht mit viel Aufwand die jeweils bestehende Schulungseinheit von Neuem aufsetzen zu müssen. Alle Objekte oder Daten müssen verändert, kopiert und unterrichtsübergreifend in großem Umfang ersetzt werden können. Darüber hinaus müssen die rund 80 bereits innerhalb der ASSIMA-Plattform erstellten Kurse weiterverwendet und angepasst werden können. Sie müssen auch künftig aktuell gehalten werden können, als Material zum Onboarding neuer Mitarbeiter jederzeit verfügbar und aufrufbar sein. Im Rahmen der Technologie müssen die erforderlichen, unterschiedlichen Endanwender-Schulungen der neuen ERPneu-IT-Anwendungen mit einem für die Auftraggeberin zu bewältigendem Aufwand erstellt werden können, wobei gleiche Schritte geclont und unterschiedliche Schritte angepasst werden können müssen. Es muss möglich sein, einen Bildschirminhalt aus verschiedenen Anwendungen erfassen zu können, den erfassten Bildschirminhalt mit einer automatisierten Inhaltserstellung in einer Simulations- und Tutorial-Schicht zu bearbeiten und anzupassen. Dabei muss jedes Objekt (Eingabefeld, Tabelle, Bezeichnung, Grafik, etc.) einzeln veränderbar sein. Die erstellten Kurse und Simulationen müssen in verschiedenen Anwendungen und Formaten wieder ausgegeben werden können, z.B. für Online-Hilfen, Anleitungen, Präsentationen, Lerninhalte. Die Module des Trainingsmaterials müssen mit einer intelligenten Assist Funktion als Overlay im ERPneu System "on the Job" am Arbeitsplatz in der konkreten Aktion bereitgestellt werden können. Die Bereitstellung hat als SaaS inkl. Hosting, Application Management, Wartung und Support zu erfolgen. Zur Erfüllung dieses Bedarfs sollen folgende Subskriptionen beschafft werden: -Assima Collaborate / Enterprise End-User; -Assima Train Author; -Assima Assist Author; -Assima Cloning for SAP End-User (SAP GUI & SAP Fiori & SuccessFactors); -Assima SmartASSIST End-User for SAP (SAP GUI & SAP Fiori & SuccessFactors); -Umsysteme GE-Office Grunderwerb & ITWO lizenziert und MaVIS und GE-Office Liegenschaften on demand.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 48000000Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin(DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24MONTH
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 135 GWB - Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Die Autobahn GmbH des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Die Autobahn GmbH des Bundes - Zentrale
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Die Autobahn GmbH des Bundes
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Ein Wettbewerb ist vorliegend aus technischen Gründen und wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten - Patentrechte - nicht gegeben, da sowohl die ASSIMA Plattform als Cloudlösung, als auch die ASSIMA Erweiterungen (Extensions) für die Aufzeichnung der SAP-Simulationen exklusiv von ASSIMA angeboten werden und zum Teil durch Patente geschützt sind. Diese Programme sind für die Erstellung der Schulungen erforderlich. Drittunternehmen haben keinen Zugriff auf den proprietären Quellcode der bestehenden Kurse. Implementierungen dieser ASSIMA Plattform als Cloudlösung werden ausschließlich von ASSIMA entwickelt und im Direktvertrieb angeboten. Dementsprechend geht die Autobahn GmbH des Bundes davon aus, dass die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nur mit ASSIMA zulässig ist.
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2 Informationen über die Gewinner
8. Organisationen
8.1 ORG-7007
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes - Zentrale
Registrierungsnummer: USt.-ID DE329214156
Postanschrift: Heidestr. 15
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin(DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30640960
Internetadresse: https://vergabe.autobahn.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: N.N.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 9499 0
Fax: +49 228 9499 163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Registrierungsnummer: USt.-ID DE329214156
Postanschrift: Heidestraße 15
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin(DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30640960
Internetadresse: https://vergabe.autobahn.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1 ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Registrierungsnummer: USt.-ID DE329214156
Postanschrift: Heidestraße 15
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin(DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30640960
Internetadresse: https://vergabe.autobahn.de
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Assima Deutschland GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: small
Registrierungsnummer: USt.-ID DE274218644
Postanschrift: Altrottstraße 31
Stadt: Walldorf
Postleitzahl: 69190
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis(DE128)
Land: Deutschland
E-Mail: info@els-ag.de
Telefon: 06227 309910
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ab094cd3-24fb-46c3-a83c-4260427a52c0- 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-22+01:0013:56:23+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00787692-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 248/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-26Z