Zusätzliche Informationen: Ablauf des Verfahrens: Das Vergabeverfahren wird wie folgt durchgeführt: Sämtliche
Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per
Download unter dem in der Bekanntmachung BT-505 angegebenen Link abrufbar. Der AG
ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Offenes Verfahren
durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs-
und Vergabegesetz. 1. Durch diese Bekanntmachung wird das Offene Verfahren begonnen,
in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen
Angaben, Erklärungen u. Nachweisen inkl. Ihres Angebots bewerben. 2. Die Übermittlung
von Bewerberfragen/Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität
der Vergabeplattform (vgl. BT-505) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl.
BT-22) u. des Aktenzeichens INF3-0829-2023 zu erfolgen. 3. Auskünfte werden grundsätzlich
nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 17.01.2024 (Bieterfragen) an die unter
BT-500 bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl.
BT-505) eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG behält
sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. Der AG wird etwaige Informationen
(auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bietern sowie sonstige Klarstellungen
des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform veröffentlichen. Der
AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen
Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberfragen zum Vergabeverfahren
zu nutzen. Die Bieter müssen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden,
ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein
Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Mit der Benennung
der Referenzen stimmt der Bewerber/ BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den
jeweiligen Referenzgebern zu. 5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der
Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung
zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext
in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird. 6. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit der Eignung
eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich
auch die gesamtschuldnerische Haftung dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die
Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht
und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe
dürfen nur ein Angebot einreichen. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden
Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat
zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Ferner ist von
den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für die
jeweiligen beteiligten Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe
vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu
ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 7. Beabsichtigt
der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen
und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen
(Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe),
so sind diese Unterlagen mit der Eignung für die anderen Unternehmen insoweit in einem
gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter
erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit der Eignung die Verpflichtungserklärung
der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich
abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen
wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick
auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich
zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung
entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick
auf vorzulegende Nachweise / Angaben / Erklärungen für die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige
berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch
zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen
als Nachunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt
werden. 8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung des Angebots und der Eignung Formulare
erstellt. Diese sind für die Einreichung zu verwenden und über die Vergabeplattform
gem. BT-505 herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform
ist erforderlich. 9. Das/die Angebot/e mit der Eignung muss bis zum Schlusstermin
(s. BT-131) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. 10. Der AG behält
sich vor, vor der Zuschlagserteilung ein technisches Aufklärungsgespräch zu führen.