1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen
Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung