Beschreibung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bezogen
auf die drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2020 bis 2022 (Anlage A01), durchschnittlicher
Jahresmindestumsatz: 500.000 € netto. Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt hat (Anlage A01), Eigenerklärung über den Nachweis der Unabhängigkeit
von Ausführungs- und Lieferinteressen (Anlage A01), ggf. Ausschluss bei Auswirkung
auf Projektbearbeitung (Einzelfallprüfung), Eigenerklärung über Mitgliedschaft in
der Berufsgenossenschaft (Anlage A01), Eigenerklärung, dass das Unternehmen über eine
gültige Berufshaftpflichtversicherung verfügt oder zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe,
die folgende Mindestdeckungssummen abdeckt (Anlage A01): [Betrag gelöscht] Euro für Personenschäden
und 5.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) (zweifach maximiert),
bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt, Eigenerklärung, dass keine
Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB (Anlage A01) vorliegen, Eigenerklärung
zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohns (Anlage A01; Formblätter 231EU,
232EU), Angabe, welche Teile der Leistung ein/e Bieter*in unter Umständen als Unteraufträge
zu vergeben beabsichtigt (Anlage A01; Formblatt 235), Im Falle der Eignungsleihe (§
47 VgV): Benennung des Unterauftragnehmers, Verpflichtungserklärung, Eignungsnachweise
wie vom Bewerber*in selbst, beschränkt auf den Leistungsanteil, für den der/die Bewerber*in
die Eignung des/der Dritten in Anspruch nimmt, bereits mit dem Teilnahmeantrag (Anlage
A01; Formblatt 236) beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit
auf diejenige eines Dritten, zum Beispiel einer Muttergesellschaft oder eines anderen
verbundenen Unternehmens, so ist in diesem Fall die finanzielle Leistungsfähigkeit
dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend verlangte Nachweise und Erklärungen
darzulegen. Zusätzlich hat sich die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen
zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bewerbers aus dem
Auftrag einzustehen; diese Verpflichtungserklärung, die die Muttergesellschaft bzw.
das andere Unternehmen nicht einseitig widerrufen können darf, ist mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen.