Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind Übersetzungsleistungen. Es müssen sowohl Texte von
                                             der Fremdsprache ins Deutsche als auch vom Deutschen in die Fremdsprache übersetzt
                                             werden. Darüber hinaus sind ggf. Urkunden mit beglaubigter Übersetzung eine zu erbringende
                                             Dienstleistung. Die Übersetzungen müssen dem Qualitätsstandard DIN EN ISO 17100:2015
                                             Anforderungen an Übersetzungsdienstleistungen entsprechen. Leistungsumfang für alle
                                             benötigten Sprachen: "alltägliche Übersetzungen" und "Komplexe Dokumente und Publikationen"
                                             "Alltägliche Übersetzungen" von Dokumenten, müssen wortgetreu übersetzt werden. Beispiel:
                                             Amtliche Dokumente (z. B. Bescheide von Behörden), Anträge, Arbeitsverträge, Ausbildungsverträ-ge,
                                             Aushänge, ausländische Informationsblätter, Behördenkommunikation, Bescheinigungen,
                                             Briefe, E-Mails, Formulare, Informationsblätter, Internetseiten, Lebensläufe, Urkunden,
                                             Zeugnisse, Zertifikate. Komplexe Dokumente und Publikationen Komplexe Dokumente und
                                             Publikationen, die überwiegend eine einschlägige und ggf. juristische Terminologie
                                             aus dem Bereich Arbeitsmarkt, Bildung und soziale Sicherheit einschl. Angelegenheiten
                                             des steuerrechtlichen Kindergeldes beinhalten. Beispiel: Broschüren, Gerichtsurteile/Beschlüsse,
                                             Merkblätter, Unterlagen inkl. Rechtmittelbelehrung, Text-bausteine Eingliederungsvereinbarung,
                                             Vordrucke zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht.