Beschreibung: 7. Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben, insbesondere zu a)
                                                               Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich
                                                               im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer; b) Anzahl der in
                                                               den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen
                                                               des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand
                                                               vergleichbare Leistungen erbringen. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachten
                                                               Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung
                                                               dargestellten Leistungen entsprechen. 8. Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mindestens
                                                               drei (3) bereits erfolgreich erbrachter vergleichbarer Leistungen aus den letzten
                                                               drei (3) Jahren (bezogen auf den Ablauf der Angebotsfrist), welche mit den zu vergebenden
                                                               Leistungen vergleichbar sind, jeweils unter Angabe a) des Auftraggebers der Referenz
                                                               (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Referenzerklärung"), b) der Beschreibung
                                                               der Leistung(en), c) des Leistungszeitraums, d) des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz
                                                               oder Mengen) und e) des Leistungserbringers. Die Referenzerklärungen sind grundsätzlich
                                                               unter Benennung der auf dem entsprechenden Formblatt geforderten Angaben zum Auftraggeber
                                                               (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten)
                                                               nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die
                                                               konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise
                                                               verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bewerbers
                                                               gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht. Als vergleichbare Referenzen gelten
                                                               erfolgreich erbrachten Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in
                                                               der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen. In Bezug auf die unter
                                                               Ziff. 8 geforderten Erklärungen zu Referenzleistungen aus den letzten drei Jahren
                                                               werden die folgenden Mindestbedingungen festgelegt: Es sind mindestens drei vergleichbare
                                                               Referenzprojekte nachzuweisen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum
                                                               Ausschluss des betroffenen Angebotes vom weiteren Vergabeverfahren. In Bezug auf die
                                                               im Dokument "I.2 Bewerber- / Bieterselbstauskunft" geforderte Angabe zur Anzahl der
                                                               durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand
                                                               vergleichbare Leistungen erbringen, wird die folgende Mindestanforderung festgelegt:
                                                               Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen
                                                               Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, muss im Durchschnitt der Jahre
                                                               2020, 2021 und 2022 mindestens 10 fest angestellte Mitarbeitende betragen. Die Nichterfüllung
                                                               der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des betroffenen Angebotes vom weiteren
                                                               Vergabeverfahren. Als vorläufigen Beleg der Eignung akzeptiert der Auftraggeber die
                                                               Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV. Für den
                                                               Fall der Verwendung der EEE gemäß § 50 VgV sind auf Verlangen des Auftraggebers von
                                                               dem Bieter, an den der Auftrag vergeben werden soll, vor Zuschlagserteilung die oben
                                                               geforderten Eignungsnachweise fristgebunden beizubringen. Alle vorzulegenden Nachweise
                                                               müssen den aktuellen Gegebenheiten und Verhältnissen entsprechen. Der Auftraggeber
                                                               kann bei Nachweisen, die in Kopie vorzulegen sind, zur näheren Überprüfung die Nachreichung
                                                               des Originals verlangen. Eigenerklärungen sind im Original in Textform einzureichen.
                                                               Soweit möglich sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Vordrucke zu verwenden.
                                                               Bieter aus Ländern, in denen oben genannte Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige
                                                               Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte
                                                               Übersetzung beizufügen. Für den Fall, dass Zweifel an den Eigenerklärungen der Bieter
                                                               bestehen, behält sich die Vergabestelle insoweit vor, von dem Bieter amtliche / behördliche
                                                               Bestätigungen durch die zuständigen Stellen zu fordern.