Beschreibung: 7. Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben, insbesondere zu a)
Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich
im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer; b) Anzahl der in
den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen
des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand
vergleichbare Leistungen erbringen. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachten
Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung
dargestellten Leistungen entsprechen. 8. Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mindestens
drei (3) bereits erfolgreich erbrachter vergleichbarer Leistungen aus den letzten
drei (3) Jahren (bezogen auf den Ablauf der Angebotsfrist), welche mit den zu vergebenden
Leistungen vergleichbar sind, jeweils unter Angabe a) des Auftraggebers der Referenz
(nebst den geforderten Angaben im Dokument "Referenzerklärung"), b) der Beschreibung
der Leistung(en), c) des Leistungszeitraums, d) des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz
oder Mengen) und e) des Leistungserbringers. Die Referenzerklärungen sind grundsätzlich
unter Benennung der auf dem entsprechenden Formblatt geforderten Angaben zum Auftraggeber
(Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten)
nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die
konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise
verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bewerbers
gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht. Als vergleichbare Referenzen gelten
erfolgreich erbrachten Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in
der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen. In Bezug auf die unter
Ziff. 8 geforderten Erklärungen zu Referenzleistungen aus den letzten drei Jahren
werden die folgenden Mindestbedingungen festgelegt: Es sind mindestens drei vergleichbare
Referenzprojekte nachzuweisen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum
Ausschluss des betroffenen Angebotes vom weiteren Vergabeverfahren. In Bezug auf die
im Dokument "I.2 Bewerber- / Bieterselbstauskunft" geforderte Angabe zur Anzahl der
durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand
vergleichbare Leistungen erbringen, wird die folgende Mindestanforderung festgelegt:
Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen
Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, muss im Durchschnitt der Jahre
2020, 2021 und 2022 mindestens 10 fest angestellte Mitarbeitende betragen. Die Nichterfüllung
der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des betroffenen Angebotes vom weiteren
Vergabeverfahren. Als vorläufigen Beleg der Eignung akzeptiert der Auftraggeber die
Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV. Für den
Fall der Verwendung der EEE gemäß § 50 VgV sind auf Verlangen des Auftraggebers von
dem Bieter, an den der Auftrag vergeben werden soll, vor Zuschlagserteilung die oben
geforderten Eignungsnachweise fristgebunden beizubringen. Alle vorzulegenden Nachweise
müssen den aktuellen Gegebenheiten und Verhältnissen entsprechen. Der Auftraggeber
kann bei Nachweisen, die in Kopie vorzulegen sind, zur näheren Überprüfung die Nachreichung
des Originals verlangen. Eigenerklärungen sind im Original in Textform einzureichen.
Soweit möglich sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Vordrucke zu verwenden.
Bieter aus Ländern, in denen oben genannte Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige
Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte
Übersetzung beizufügen. Für den Fall, dass Zweifel an den Eigenerklärungen der Bieter
bestehen, behält sich die Vergabestelle insoweit vor, von dem Bieter amtliche / behördliche
Bestätigungen durch die zuständigen Stellen zu fordern.