Beschreibung: Großprojekt Frankfurt/Main Hbf, Planung Traforäume 50 Hz Die hier zu beauftragende
Leistung betrifft die Objektplanung Gebäude und Tragwerksplanung (Kostengruppe300)
sowie die TGA-Planung HKLS (Kostengruppen 410, 420, 430), Informations- und Fernmeldetechnische
Anlagen (Kostengruppe 450), Förderanlagen (Kostengruppe 460) und Gebäudeautomation
(Kostengruppe 480) von vier Trafostationen, zwei Übergabestationen sowie des Trassensystems
zur Stromversorgung der Stationen im Hauptbahnhof Frankfurt/Main. Es handelt sich
bei der hier ausgeschriebenen Planungsleistung für die Traforäume 50 Hz um eine Erweiterung
des bestehenden Projektes „Frankfurt am Main Hbf – Neuplanung der Haupt- und Sicherheitsstromversorgung
(AV1 50Hz und AV2 50Hz/SV)“. Im speziellen betrift es nachfolgenden Trafostationen:
Trafostation1 (vormals H), Trafostation 2 (vormals HM), Trafostation 6 (vormals HZ),
Trafostation 4 (vormals HS), Übergabestation 30 kV für AV 2 sowie Übergabestation
10 kV für AV 1
Kennung des Verfahrens: 227e69a5-6e6f-4b07-b549-ff5896813bdd
Interne Kennung: 19FEI41176
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Frankfurt
Postleitzahl: 60000
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt(DE712)
Beschreibung: Großprojekt Frankfurt/Main Hbf, Planung Traforäume 50 Hz Die hier zu beauftragende
Leistung betrifft die Objektplanung Gebäude und Tragwerksplanung (Kostengruppe300)
sowie die TGA-Planung HKLS (Kostengruppen 410, 420, 430), Informations- und Fernmeldetechnische
Anlagen (Kostengruppe 450), Förderanlagen (Kostengruppe 460) und Gebäudeautomation
(Kostengruppe 480) von vier Trafostationen, zwei Übergabestationen sowie des Trassensystems
zur Stromversorgung der Stationen im Hauptbahnhof Frankfurt/Main. Es handelt sich
bei der hier ausgeschriebenen Planungsleistung für die Traforäume 50 Hz um eine Erweiterung
des bestehenden Projektes „Frankfurt am Main Hbf – Neuplanung der Haupt- und Sicherheitsstromversorgung
(AV1 50Hz und AV2 50Hz/SV)“. Im speziellen betrift es nachfolgenden Trafostationen:
Trafostation1 (vormals H), Trafostation 2 (vormals HM), Trafostation 6 (vormals HZ),
Trafostation 4 (vormals HS), Übergabestation 30 kV für AV 2 sowie Übergabestation
10 kV für AV 1
Haupteinstufung(cpv): 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2019-12-16+01:00
Enddatum: 2020-03-14+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Station&Service AG (Bukr 11)
6. Ergebnisse
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2 Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Angebot:
Kennung des Angebots: 2019594981
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Ergebnisses: 0EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - ING. FTG-Ingenieurgesellschaft für - Technische Gebäudeausrüstung mbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 2019-12-05+01:00
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-06+01:00
7. Änderung
Abschnittskennung: 585190-2019
Grund für die Änderung: Sonstiges
Beschreibung: 19FEI41176_92278947_NT13: Zusätzliche Planungsleistungen für die Änderung der Lage
der Wand B2-Ebene (Parkscheinautomaten)
7.1 Änderung
Abschnittskennung: CON-0001
Beschreibung der Änderungen: Die Lage der Wand in der B2-Ebene (Parkscheinautomaten) ist anzupassen, da der dhinterliegende
Installationsschacht für die spätere Nutzung verbreitert werden soll. Ein Wechsel
des AN für die genannte Planungsleistung ist auf Grund der Abhängigkeiten der Planung
zu der bereits erbrachten Planungsleistungen nicht möglich. Es lassen sich keine eindeutigen
Leistungsgrenzen festlegen. Daraus ergeben sich erhebliche Schwierigkeiten in Bezug
auf die Mängelansprüchen. Im Weiteren würde der Wechsel des AN zu erheblichen zeitlichen
Verzögerungen führen, da die Synergieeffekte nicht genutzt werden können.