Beschreibung: 1. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter,
Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur;
2. Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Teilnahmefrist aktuellen
Stand wiedergibt und nicht älter als sechs Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Teilnahmefrist)
ist; 3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt; 4.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Formblatt Die Eigenerklärung
zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss noch nicht, aber kann bereits mit dem
Teilnahmeantrag eingereicht werden. Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des
Teilnahmeantrags bzw. später mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber
von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, die
Erklärung vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Nachfrist in Textform
abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das
Angebot ausgeschlossen werden. 5. Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister
(nicht vom Bewerber vorzulegen) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung
des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter
vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen
Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird
deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung
vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Des Weiteren behält
sich der Auftraggeber vor, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auch hinsichtlich aller
Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen, einen Wettbewerbsregister-Auszug
abzufordern. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich dieser Bewerber
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen,
inwiefern Gründe zum Ausschluss der Bewerber vorliegen.