Zusätzliche Informationen: 1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs.1 Nr. 1 GWB und unterliegt
neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
(BerlAVG). 2. Durch diese Bekanntmachung wird das Verfahrens begonnen, in dem sich
die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben,
Erklärungen und Nachweisen um die Teilnahme am Verfahren bewerben können. Der Teilnahmeantrag
zu diesem Verfahren muss bis spätestens 12.01.2024, 24:00 Uhr eingereicht werden.
3. Die Übermittlung von Fragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität
der Vergabeplattform AI unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme und des Aktenzeichens
zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis
spätestens 5 Arbeitstage vor Beendigung des Wettbewerbs per Nachrichtenfunktion des
Vergabemanagers eingereicht wurden. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen
nicht zu beantworten. Mündliche Bieterfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird
etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bieter auf
der Plattform AI veröffentlichen. 4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein
der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung
zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext
in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird. 5. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Sofern
eine Bewerbung als Bietergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von
allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der
sich die gesamtschuldnerische Haftung ergibt. Im Zuschlagsfall sind die Namen sämtlicher
Mitglieder der Bietergemeinschaft, eines bevollmächtigten Vertreters und die Absicht,
sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen per Formular
einzureichen. Die in der AzA benannten Unterlagen Eigenerklärung zur Eignung und Eigenerklärung
5k sowie der Frauenförderbogen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Bietergemeinschaft
haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder
der Bietergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bietergemeinschaft haben/hat zu erklären,
dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den
Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern
für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische
Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt
hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 6. Beabsichtigt
der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen
und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen
(Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe),
so sind die unter Punkt 1.3 der AzA benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen
ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Angaben zu den benannten Eignungskriterien
können im Umfang der gewünschten Eignungsleihe, bezogen auf die anderen Unternehmen,
gemacht werden. Soweit sich Angaben zur Eignung auf diese anderen Unternehmen (Eignungsverleiher)
beziehen, ist dies bei den jeweiligen Angaben zur Eignung deutlich zu machen. Weiterhin
ist mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen,
nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die
entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf
Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle
Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter
im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen
für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise
oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die
Leistungen (üblicherweise als Unterauftragnehmer) im Auftragsfall erbringen wird,
für die diese Kapazitäten benötigt werden. 7. Datenschutz: Der Bieter hat die Bestimmungen
der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender
Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener
Daten an den Auftraggeber trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung
und hat entsprechend der Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von
Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).