Zusätzliche Informationen: 1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein
Offenes Verfahren durch. Der AG unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere
dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Die Übermittlung von Bewerberfragen
hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform unter Angabe
der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens INF1-0836-2023 zu erfolgen. Die
Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden und
über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte werden
grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 24.01.2024 an die bezeichnete
Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche
oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen
(auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern die das Vergabeverfahren
betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher
allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen
u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren
zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden,
ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein
Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 3. Mit der Benennung
der Referenzen stimmt der Bewerber/ BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den
jeweiligen Referenzgebern zu. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren
4. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern
der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische
Haftung dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der
BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen
Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft
zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur ein Angebot einreichen. Die unter Auschreibungsbedingungen
benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied
der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Zur Erfüllung von
Mindestanforderungen gem den Ausschreibungsbedingungen, werden die Umsätze von Mitgliedern
einer BewGe addiert und aus allen Erklärungen der Mitglieder einer BewGe gesamthaft
ausgewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären,
dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den
Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige
beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen,
sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt
zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 5. Beabsichtigt der Bewerber
oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen
und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen
(Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe),
so sind die unter Ausschreibungsbedingungen benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen
insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit
Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung
der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich
abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen
wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick
auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich
zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung
entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick
auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit
wie Ausbildungsoder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung
(Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch
dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall
erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 6. Der AG hat für die Einreichung
der Angebote Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden
und über die Vergabeplattform herunterzuladen. Die Angebote müssen bis zum Schlusstermin
über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. 7. Datenschutz: Der Bewerber
hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes
sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für
die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die
datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen
(z. B durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). 8. Der
Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung
maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen
nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.