Zusätzliche Informationen: Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbunden¬heit
(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen
zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche
Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied
eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. BPR
Dr. Schäpertöns Consult GmbH & Co KG, Frankfurt 2. DB Engineering & Consulting GmbH,
Erfurt 3. Ingenieurbüro Kurock, Lippstadt Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote
von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten
Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem
Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder
wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen
Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne §
18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder
eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes
einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Fragen zu den Vergabeunterlagen
oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter
Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage
vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge
möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen
gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe
bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält
sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens
behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der
Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die
Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots
aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote
weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein
modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes
Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste
Angebot (des Bestbieters) erteilt. Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der
Auftrag erteilt wird, haben muss: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag
bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen
werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung
der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage
nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§
134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass
die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren
wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Es ist zu beachten,
dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich
sein kann, Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen
in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein.
Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem
Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen
sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren
sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Warengruppe Sicherungsleistungen: - mit automatischen/mobilen Warnsystemen (mit Einstufung
in die Verzeichnisse I bis III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit)
Bekanntgabe der Errichtung und Anwendung des PQ-Verfahrens mit „Bekanntmachung eines
Qualifizierungssystems–Sektoren“ im Amtsblatt der 2023/S 122-386832 vom 28.06.2023.
Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppen aus vorangegangenen
PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren
mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag
abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Präqualifikation Verzeichnis
II: Es ist durch den Bieter bei Angebotsabgabe die Leistungsfähigkeit (Mindestanforderungen
für diese Vergabe entsprechen der Verzeichnis II) zu bestätigen. Mindestanforderungen:
- Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 30 Personale, davon 15 Sicherungsposten,
15 Sicherungsaufsichten, 10 ATWS-Bediener, 3 Planer, - Technische Leistungsfähigkeit:
3 ATWS (mobiles Funkwarnsystem), 300 m feste Absperrung. Die Zahlungsbedingungen gelten
gemäß Vergabeunterlagen