Beschreibung: 7. ausgefüllte "Bewerber- / Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere
zu a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils
durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers/Bieters beschäftigten Arbeitnehmer;
(Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung
zu tätigen.); b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils
durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers/Bieters beschäftigten Arbeitnehmer,
welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen.
(Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung
zu tätigen.); Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang,
Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen
entsprechen und sich auf Leistungen im Bereich der persönlichen Identifizierung natürlicher
Personen gemäß eIDAS-Verordnung durchgeführt wur-den. 8. Nachweis gemäß "Referenzerklärung"
von mindestens drei (3) bereits erbrachten und erfolgreich abgeschlossenen Referenzprojekten
aus den letzten drei (3) Jahren (bezogen auf den Ablauf der Angebotsfrist), welche
mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind unter Angabe: - der Beschreibung
der Leistung(en), - des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben
im Dokument "Referenzerklärung"), - des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz oder Mengen),
- der Anzahl der erfolgreich durchgeführten Identifizierungen, - des Leistungszeitraums,
- der Anzahl der durchgeführten Identifizierungen im Leistungszeitraum und des Leistungserbringers.
Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Benennung der auf dem entsprechenden
Formblatt geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich
des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten
Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers
sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben
eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bewerbers gegenüber dem Referenzauftraggeber
entgegen-steht. Der Umfang der Referenzerklärung sollte 3 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad
den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf
Leistungen beziehen, die im Bereich der persönlichen Identifizierung natürlicher Personen
gemäß eIDAS-Verordnung durchgeführt wurden. 9. Nachweis über die Erfüllung aller relevanten
Anforderungen der Verordnung VO (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) für die Identitätsfeststellung
von natürlichen Personen durch Einreichung einer entsprechenden Zertifizierung. 10.
Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001
unter: - Vorlage der Zertifizierung nach DIN ISO 9001 in Kopie oder - Darstellung
der Umsetzung gleichwertiger Maßnahmen im Unternehmen, (welche zumindest in der Grundstruktur
den Hauptkapiteln der DIN ISO 9001 entsprechen muss), als Eigenerklärung (Beschreibung
mit max. 3 DIN A4 Seiten). 11. Nachweis einer aktuell gültigen Konformitätsbewertung
der Bundesnetzagentur für die angebotenen Verfahren. Eigenerklärungen sind im Original
in Textform einzureichen. Soweit möglich sind die den Vergabeunterlagen beigefügten
Vordrucke zu verwenden. Mindestbedingung im Rahmen der Eignungsprüfung: In Bezug auf
die unter Ziff. 8 geforderten Erklärungen zu Referenzleistungen, welche vom Angebot
umfasst sind, werden die folgenden Mindestbedingungen festgelegt: - Es sind mindestens
drei (3) mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Unternehmensreferenzen
einzureichen. - Der Leistungszeitraum aller Referenzen muss jeweils mindestens eine
Projektlaufzeit von 12 Monaten haben. - Die Anzahl der im angegebenen Leistungszeitraum
durchgeführten Identifizierungen aller Referenzen muss mindestens pro Referenz (jeweils)
im Durchschnitt 10.000 Stück pro Monat erreichen. Eine Nichterfüllung von den benannten
Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren
Als vorläufigen Beleg der Eignung akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV. Für den Fall der Verwendung der EEE
gemäß § 50 VgV sind auf Verlangen des Auftraggebers von dem Bieter, an den der Auftrag
vergeben werden soll, vor Zuschlagserteilung die oben geforderten Eignungsnachweise
fristgebunden beizubringen. Alle vorzulegenden Nachweise müssen den aktuellen Gegebenheiten
und Verhältnissen entsprechen. Der Auftraggeber kann für Informationen, welche in
den Eigenerklärungen zur Eignungsprüfung enthalten sind, die Einreichung von Nachweisen
in Kopie und zur näheren Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Der
Auftraggeber kann bei Nachweisen, die in Kopie vorzulegen sind, zur näheren Überprüfung
ebenfalls die Nachreichung des Originals verlangen. Für den Fall, dass Zweifel an
den Eigenerklärungen der Bieter bestehen, behält sich die Vergabestelle insoweit vor,
von dem Bieter amtliche/behördliche Bestätigungen durch die zuständigen Stellen zu
fordern. Bieter aus Ländern, in denen oben genannte Nachweise nicht erteilt werden,
haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und
eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.