Zusätzliche Informationen: 1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt
neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem
sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben,
Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine
erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - bewertung durch den AG führt
zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich
unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung
der Maßnahme u. des Aktenzeichens INF1-0676-2023 zu erfolgen. Die Bewerber sollen
das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion
der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche
Fragen erteilt, die bis zum 15.02.2024 an die unter Ziffe bezeichnete Stelle unter
Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche o. verspätete
Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare)
u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des
AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von
aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen
zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten
Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise
ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Mit
der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/ BewGe der Kontaktaufnahme durch
den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. Zu Kooperationsformen im vorliegenden
Vergabeverfahren: 5. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag
eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich
auch die gesamtschuldnerische Haftung dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die
Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht,
sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall
zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag
einreichen. Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied
der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Zur Erfüllung von
Mindestanforderungen werden die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe addiert und aus
allen Erklärungen der Mitglieder einer BewGe gesamthaft ausgewertet. BewGe haben darüber
hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe
bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß
gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem
Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich
zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe
zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen
verwiesen werden. 6. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft,
sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener
Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die benannten Unterlagen für die
anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme
auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert
mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen,
nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die
entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf
Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle
Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber
im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen
für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise
oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die
Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten
benötigt werden. 7. Der Auftraggeber AG hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge
Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden
und über die Vergabeplattform herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum
Schlusstermin über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. 8. Erläuterung
zum Ablauf: Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden Verhandlungsgespräche
mit den Bietern durchzuführen. Die BVG behält sich ebenso vor, den Zuschlag auf der
Grundlage der Erstangebote zu vergeben ohne in Verhandlung mit den Bietern zu treten.
Weiterhin behält sich die BVG vor, nur mit den drei erstplatzierten zu verhandeln.
Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen
der Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie
des Vertragsentwurfs zu verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den verbliebenen
Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese erbliebenen Bieter aufgefordert,
ihre überarbeiteten verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann gemäß der
bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet. 9. Datenschutz: Der Bewerber hat
die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie
anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die
Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche
Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch
Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). 10. Der Auftraggeber
weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung
maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen
nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird 11. Das Vergabeverfahren
wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt.
Die Finanzierungsmittel sind noch nicht abschließend bewilligt, worauf transparent
seitens der Vergabestelle hingewiesen wird. Der AG behält sich vor, das Vergabeverfahren
aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.