Zusätzliche Informationen: 1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt
neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem
sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben,
Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine
erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - bewertung durch den AG führt
zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich
unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung
der Maßnahme u. des Aktenzeichens INF1-0775-2023 (vgl. "Beschreibung") zu erfolgen.
Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden
und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte
werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage vor Fristende
an die bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen
sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige
Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW
sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der
Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern,
täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen
des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber
sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch
die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere
Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt
der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern
zu. 5. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von
allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch
die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder
der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen
Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft
zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die
unter "Ausschreibungsbedingungen" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft
für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen.
Zur Erfüllung von Mindestanforderungen gem. den "Ausschreibungsbedingungen" werden
die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe addiert und aus allen Erklärungen der Mitglieder
einer BewGe gesamthaft ausgewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden
Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat
zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus
ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern
für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische
Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt
hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 6. Beabsichtigt
der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen
und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen
(Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe),
so sind die unter "Ausschreibungsbedingungen" benannten Unterlagen für die anderen
Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme
auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert
mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen,
nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die
entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf
Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle
Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber
im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen
für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise
oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die
Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten
benötigt werden. 7. Der AG hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare
erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über
die Vergabeplattform gem. herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin
(s. Eingang Teilnahmeanträge) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
8. Erläuterung zum Ablauf: Der AG behält sich jedoch vor, den Zuschlag auch auf das
erste Angebot zu erteilen. Oder Der AG verhandelt die indikativen Angebote. Der AG
behält sich vor, den Bieterkreis aufgrund einer Auswertung der Angebote aufgrund der
Zuschlagskriterien zu reduzieren. Mögliche Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich
im Februar 2024 statt. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die dann noch im Wettbewerb
verbliebenen Bieter unter Umständen aufgefordert, ihre letzten verbindlichen Angebote
abzugeben. Der Auftraggeber AG behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen über alle
Inhalte, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu verhandeln.
Der AG stellt ausdrücklich klar, dass die Vergabeunterlagen gemäß Aufforderung zur
Angebotsabgabe zu berücksichtigen sind. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den
verbliebenen Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese verbliebenen Bieter
aufgefordert, ihre überarbeiteten verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann
gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet. 9. Datenschutz: Der Bewerber
hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes
sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für
die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die
datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen
(z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). 10. Der
Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung
maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen
nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.