Beschreibung: Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg,
dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, nachfolgende Eigenerklärungen
und etwaige Nachweise vorzulegen. Für den Nachweis der Eignung ist grundsätzlich der
als Anlage 1 beigefügte Vordruck „Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen, Eignungskriterien
und Mindestanforderungen“ zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Der
Bieter kann alternativ als vorläufigen Nachweis die Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen
nach. -- Die Auftraggeberin kann weitergehende Nachweise der Bewerber fordern, sofern
er Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. -- Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe
gemäß §§ 123, 124 GWB vor, wird der Teilnahmeantrag nicht vom Verfahren ausgeschlossen,
sofern das Unternehmen nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung
gemäß § 125 GWB ergriffen hat. Kann ein Bewerber aus berechtigtem Grund geforderte
Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente,
sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bewerbers und das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen zu belegen. -- Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien
als Mindeststandard definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem
Verfahren. -- Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des
Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt,
können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen
es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung
ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache erfassten Dokumenten ist eine beglaubigte
Übersetzung ins Deutsche beizufügen. -- Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen
erbracht werden, müssen aber den Anforderungen der Bewerberauskunft oder der Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) entsprechen. -- Im Falle einer Bewerbergemeinschaft
ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Bewerberauskunft mit Erklärungen
zu den Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zu Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen,
2.3 Nachweis hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, 3.
Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6.
Eigenerklärung über die Leistungserbringung und etwaige Nachweise vorzulegen. Es sind
die Hinweise für Bewerbergemeinschaften zu beachten (vgl. Seite 1 - Anlage 1 Bewerberauskunft).
-- Der Bewerber ist verpflichtet die Unternehmen zu benennen, deren Ressourcen zur
Auftragsdurchführung in Anspruch genommen werden sollen und es sind Verpflichtungserklärungen
dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anlagen 3 und 4). Der Bewerber hat ferner
für jedes der Unternehmen die vorliegende „Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen,
Eignungskriterien und Mindestanforderungen“ mit den Erklärungen zu den Ziff. 2.1.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen
und 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige weitere Eigenerklärungen
und Nachweise beizubringen. Es sind die Hinweise für die Inanspruchnahme fremder Ressourcen
zu beachten (vgl. Seite 1 - Anlage 1 Bewerberauskunft). -- In der Bewerberauskunft
sind anzugeben (im Vordruck der Vergabeunterlagen Anlage 1 -Bewerberauskunft- enthalten
oder durch EEE): 1. Abgabe Teinahmeantrag/Angebot als Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft
2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand
des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer
der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter,
Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw.
Standort 2.2 Einzelunternehmen/Freiberufler: Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen
ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber
bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten: Vorname, Name, ggf.
abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit) 2.3 Der Nachweis
der Registereintragung des Inhabers bzw. des Unternehmens sowie im Falle einer Bewerbergemeinschaft
von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist mit Teilnahmeantrag einzureichen.
Ausnahme: Sollte es sich bei dem Bewerber um einen Unternehmer handeln, der z.B. als
Freiberufler weder im Handelsregister / Partnerschaftsregister eingetragen ist, noch
eine Gewerbeanmeldung benötigt oder in einer Kammer organisiert sein sollte, reicht
ein entsprechender ausdrücklicher Hinweis. 3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative
Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB: - Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB
über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, - Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1
GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung),
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
- Eigenerklärung zu weiteren fakulativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze, - Eigenerklärung
zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB
und § 123 Abs. 4 S. 2 GWB -- Sollten sich die Verhältnisse nach Abgabe dieser Erklärungen
ändern, ist dies sofort im laufenden Vergabeverfahren und noch vor Zuschlagserteilung
mitzuteilen.