Deutschland - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau eines Mehrfamilienhauses in 07743 Jena, Juri-Gagarin-Straße - VOEK 303-23

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau eines Mehrfamilienhauses in 07743 Jena, Juri-Gagarin-Straße - VOEK 303-23
Beschreibung: Verhandlungsverfahren mit Teinahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Planungs- und Beratungsleistungen für den Neubau eines Mehrfamilienhauses in konventioneller Bauweise in 07743 Jena, Juri-Gagarin-Straße. Seitens der Auftraggeberin ist geplant, die Leistungen für den gesuchten Generalplaner in nachfolgend genannte 4 Teilpakete (vgl. II.2.4) in stufenweiser Beauftragung zu vergeben und anschließend ab der Leistungsphase 5 HOAI die Planungs- und Bauleistungen an einen Totalunternehmer in einem seperaten Vergabeverfahren zu vergeben.
Kennung des Verfahrens: 54fcb801-00cf-4cc9-87c8-0afcb9984e36
Interne Kennung: VOEK 303-23
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Jena, Kreisfreie Stadt(DEG03)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. -- Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich. Vor Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Ein elektronisches Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Interessierten Unternehmen wird allerdings empfohlen, sich frühzeitig auf der Vergabeplattform zu registrieren und die Teilnahme am hiesigen Vergabeverfahren zu aktivieren, um automatisch über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen sind die Teilnehmer/- innen verpflichtet, sich während des gesamten Vergabeverfahrens regelmäßig und eigenverantwortlich über den aktuellen Sachstand (z. B. neue Bieterinformationen und/oder neue Unterlagen) der Ausschreibung zu informieren. Sie haben selbstständig regelmäßig zu überprüfen, ob neue Mitteilungen an der bezeichneten Stelle hinterlegt wurden. Eine separate Information der Teilnehmer/-innen durch die Auftraggeberin erfolgt nicht. Die Mitteilungen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Ausarbeitung der Teilnahmeanträge und Angebote zugrunde zu legen. -- Die bereitgestellten Vergabeunterlagen sind vom Bewerber/Bieter unverzüglich eingehend zu prüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten oder sind die Vergabeunterlagen unvollständig, so hat der/die Bewerber/-in oder Bieter/-in die Auftraggeberin hierauf unverzüglich in Textform über die Vergabeplattform hinzuweisen. -- Es wird auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, nach der ein/e Bewerber/-in oder Bieter/-in, der einen entsprechenden Hinweis unterlässt, die Berufung auf diesen Umstand zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich ist (Präklusion). -- Teilnehmerfragen: Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de) bis spätestens zum 14.09.2023 einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Auftraggeberin wird rechtzeitig eingehende Fragen sowie ergänzende und berichtigende Angaben spätestens sechs Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist in Form eines Fragen- und Antwortkataloges auf der oben genannten Vergabeplattform veröffentlichen. Die Auftraggeberin ist auch um die Beantwortung nicht rechtzeitig eingehender Fragen bemüht, kann deren Beantwortung allerdings nicht mehr zusichern. Sofern sich an den Vergabeunterlagen aufgrund der Beantwortung von Fragen Änderungen ergeben sollten, behält sich der AG vor, entsprechende aktualisierte Fassungen der jeweiligen Dokumente auf der Vergabeplattform der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen. Wie bereits oben erwähnt haben sich die Teilnehmer zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Teilnahmeantrages und Angebotes führen. -- Die den Bewerber/-innen oder Bieter/-innen übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabesunterlagen und sind im Rahmen der Erstellung der Teilnahmeanträge sowie Erstellung der Erstangebote zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die während der Phase der Verhandlungen und der finalen Angebote beantworteten Fragen. -- Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899-610-1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr -- Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote: Die Teilnahmeanträge sowie Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Teilnahmefrist/Angebotsfrist abzugeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teinahmeanträge und Angebote außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte Teilnahmeanträge und Angebote sind nicht zu gelassen und führen ebenfalls zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Die AG weist darauf hin, dass verspätet eingetroffene Teilnahmeanträge und Angebote nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, sondern vom Verfahren auszuschließen sind. Hat der Bieter die Verspätung nicht zu vertreten, so ist sie/er diesbezüglich beweispflichtig. -- Die vorgegebenen Vordrucke in den Bewerbungsunterlagen sind zu verwenden. Der Vordruck "Teilnahmeantrag" und der spätere Vordruck "Angebotsschreiben" (2. Stufe) muss mit dem Namen der erklärenden Person versehen (Textform) bzw. elektronisch signiert sein. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag/das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in Textform bzw. elektronisch signiert einzureichen. -- In den Vergabeunterlagen vorgenommene Änderungen und Ergänzungen, einschließlich der Bezugnahme auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bewerbers/Bieters, sind unzulässig und führen zum Ausschluss. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss dies zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Teilnahmeantrags und späteren Angebotes erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Teilnahmeantrag/Angebot beigefügt werden. -- Die Bewerber/-innen haben diejenigen Teile ihres Teilnahmeantrages deutlich zu kennzeichnen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten und/oder nach ihrer Auffassung aus an-deren wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen. Auf das den Beteiligten eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens gemäß § 165 Abs. 1 GWB zustehende Akteneinsichtsrecht wird ebenso hin-gewiesen wie darauf, dass die Vergabekammer von der Zustimmung der Beteiligten zur Akteneinsicht ausgehen kann, wenn eine Kennzeichnung nicht erfolgt ist (§ 165 Abs. 3 Satz 2 GWB). -- Diese Vergabeunterlagen sind vom Bewerber/Bieter und dessen Personal vertraulich zu behandeln, dürfen nur zur Erstellung eines einzelnen Angebots verwendet und zudem nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. -- Ortsbesichtigungen sind freiwillig und können jederzeit ohne vorherige Absprache erfolgen. Das Gelände ist frei zugänglich. -- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EUVergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter sowie ggf. von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Anlage 1.1_erg. "Bewerberauskunft_EE_Rus_Bezug", zu einem etwaigen Bezug des Bewerbers zu Russland, auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e- Vergabe Plattform einzureichen. -- weiter Angaben und Bedingungen siehe Vergabeunterlagen - Verfahrensleitfaden
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Korruption: Eigenerklärung zur Eignung
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau eines Mehrfamilienhauses in 07743 Jena, Juri-Gagarin-Straße - VOEK 303-23
Beschreibung: Ausgangssituation: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Auftraggeberin ist Eigentümerin des Grundstückes in 07743 Jena, Juri-Gagarin-Straße (Gemarkung Zwätzen, Flur 2, Flurstück 208/5, Größe 1.684 m²). Im Rahmen des Wohnungsneubauprogramms beabsichtigt die BImA auf dem Grundstück ein mehrgeschossiges Wohnhaus mit einer Tiefgarage zu errichten. Für das Grundstück in der Juri-Gagarin-Straße wurde durch die BImA eine Bauvoranfrage bei der Stadt Jena eingereicht, die vom Fachdienst für Bauordnung und Denkmalschutz mit dem Bauvorbescheid vom 18.10.2022 (Anlagenkonvolut 6) rückgemeldet wurde. Die darin enthaltenen Hinweise in Bezug auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens sind zu berücksichtigen. Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und ist planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet gem. § 3 Abs. 2 BauNVO. Geplant ist die Errichtung eines mehrgeschossigen Wohnhauses mit einer Tiefgarage in offener Bauweise. Weitere Informationen zu der Ausgangssituation sowie zu den Anforderungen an das Bauwerk sind der Leistungsbeschreibung (Anlagenkonvolut 5) zu entnehmen. -- Leistungsumfang: Es werden Generalplanungsleistungen für den Neubau des oben beschriebenen Wohngebäudes benötigt. Seitens der Auftraggeberin ist geplant, für die Leistungsphasen 1-4 der HOAI den gesuchten Generalplaner zu beauftragen und anschließend ab der Leistungsphase 5 HOAI die Planungs- und Bauleistungen an einen Totalunternehmer zu vergeben. Der Auftragnehmer (Generalplaner) tritt ab diesem Zeitpunkt in eine planungs- und bauüberwachende sowie projektsteuernde Rolle für die Auftraggeberin ein. Insoweit bestehen ab diesem Zeitpunkt modifizierte Planungs- und Überwachungsleistungen des Auftragnehmers für die Auftraggeberin. Daraus sollen vom Bewerber/Bieter folgende 4 Teilpakete als Beauftragungsstufe von Leistungen angeboten werden: Stufe 1: HOAI-Leistungen der LPH 1-4 für den Neubau eines Mehrfamilienhauses als Generalplanungsleistungen, begleitende techn. Beratungsleistungen Stufe 2: Ausführungsvorbereitung (schwerpunktmäßig TU-Vergabeverfahren: Vorbereitung und Mitwirkung) Stufe 3: Begleitung der Bauausführungsphase / Technisches Controlling Stufe 4: Objektbetreuung und Dokumentation Der vollständige Leistungsumfang ist der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (Anlagenkonvolut 5) zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 303-23
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Juri-Gagarin-Straße in 07743 Jena
Land, Gliederung (NUTS): Jena, Kreisfreie Stadt(DEG03)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-06+02:00
Enddatum: 2026-12-29+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist in zwei Verfahrensstufen unterteilt. In der ersten Phase findet der öffentliche Teilnahmewettbewerb statt, in welchem die Bewerber auf ihre Eignung anhand der veröffentlichten Eignungsanforderungen geprüft und für die Teilnahme am weiteren Verfahren ausgewählt werden (vgl. Abschnitt III Teilnahmebedingungen sowie Ziff. 3, 4 und 5 des Verfahrensleitfaden) -- In der zweiten Phase - der Angebotsphase - ist geplant, mindestens die drei und bis zu höchstens fünf punktbesten geeigneten Bewerber auf der Grundlage der in der Vergabebekanntmachung dargelegten Kriterien (siehe Abschnitt II.2.9) zur Angebotsabgabe eines Erstangebotes auszuwählen (vgl. Verfahrensleitfaden Ziff. 5.1 - Begrenzung der Anzahl der Bewerber) und ggf. zu einer Vertragsverhandlung vor einem Auswahlgremium der Auftraggeberin einzuladen. -- Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 17 Abs. 11 VgV). In diesem Fall erfolgt im Anschluss die Auswertung der Erstangebote sowie die Zuschlagsentscheidung auf das wirtschaftlichste Angebot. Bei stattfindenden Verhandlungen werden die Bieter zur Abgabe eines finalen Angebotes aufgefordert. -- Nach Abschluss der ersten Angebotswertung kann die Vergabestelle gemäß § 17 Abs. 12 VgV über die Verringerung der Anzahl der Angebote entscheiden und somit behält sich die Auftraggeberin vor, die Führung der Verhandlungsgespräche und Aufforderung zu einer finalen Angebotsabgabe ggf. nur auf einen engeren Bieterkreis zu beschränken, die nach Auswertung der Erstangebote aufgrund der Zuschlagskriterien gemäß der Bewertungsmatrix (vgl. Abschnitt II.2.5 sowie Ziff. 7.1 des Verfahrensleitfadens) in die engere Wahl kommen. Derzeit ist allerdings geplant, mit allen zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern/-innen, Verhandlungsgespräche zu führen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, nachfolgende Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für den Nachweis der Eignung ist grundsätzlich der als Anlage 1 beigefügte Vordruck „Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen, Eignungskriterien und Mindestanforderungen“ zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Der Bieter kann alternativ als vorläufigen Nachweis die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen nach. -- Die Auftraggeberin kann weitergehende Nachweise der Bewerber fordern, sofern er Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. -- Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vor, wird der Teilnahmeantrag nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern das Unternehmen nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat. Kann ein Bewerber aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bewerbers und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. -- Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindeststandard definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. -- Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache erfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. -- Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden, müssen aber den Anforderungen der Bewerberauskunft oder der Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) entsprechen. -- Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Bewerberauskunft mit Erklärungen zu den Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zu Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 2.3 Nachweis hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und etwaige Nachweise vorzulegen. Es sind die Hinweise für Bewerbergemeinschaften zu beachten (vgl. Seite 1 - Anlage 1 Bewerberauskunft). -- Der Bewerber ist verpflichtet die Unternehmen zu benennen, deren Ressourcen zur Auftragsdurchführung in Anspruch genommen werden sollen und es sind Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anlagen 3 und 4). Der Bewerber hat ferner für jedes der Unternehmen die vorliegende „Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen, Eignungskriterien und Mindestanforderungen“ mit den Erklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen und 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige weitere Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen. Es sind die Hinweise für die Inanspruchnahme fremder Ressourcen zu beachten (vgl. Seite 1 - Anlage 1 Bewerberauskunft). -- In der Bewerberauskunft sind anzugeben (im Vordruck der Vergabeunterlagen Anlage 1 -Bewerberauskunft- enthalten oder durch EEE): 1. Abgabe Teinahmeantrag/Angebot als Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort 2.2 Einzelunternehmen/Freiberufler: Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten: Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit) 2.3 Der Nachweis der Registereintragung des Inhabers bzw. des Unternehmens sowie im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist mit Teilnahmeantrag einzureichen. Ausnahme: Sollte es sich bei dem Bewerber um einen Unternehmer handeln, der z.B. als Freiberufler weder im Handelsregister / Partnerschaftsregister eingetragen ist, noch eine Gewerbeanmeldung benötigt oder in einer Kammer organisiert sein sollte, reicht ein entsprechender ausdrücklicher Hinweis. 3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB: - Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, - Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), - Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB zu Insolvenzverfahren und Liquidation, - Eigenerklärung zu weiteren fakulativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB, - Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze, - Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB und § 123 Abs. 4 S. 2 GWB -- Sollten sich die Verhältnisse nach Abgabe dieser Erklärungen ändern, ist dies sofort im laufenden Vergabeverfahren und noch vor Zuschlagserteilung mitzuteilen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: siehe Unterlagen
Beschreibung: Konzept zur Herangehensweise und Umsetzung des Vorhabens (Unterkriterien und deren Gewichtung siehe Ziffer 7.2.4 des Verfahrensleitfaden - Bestandteil der Vergabeunterlagen)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Unterlagen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=534770,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 2023-10-25+02:00
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2023-09-25+02:0011:00:00+02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 129DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Verfahrensleitfaden
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
8. Organisationen
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer: 0204: 991-80032-33
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land, Gliederung (NUTS): Berlin(DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: 0204: 9981-80032-33
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Jena, Kreisfreie Stadt(DEG03)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer: 0204: 991-80032-33
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land, Gliederung (NUTS): Berlin(DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: f124494a-1441-4cb9-92d7-6fabe5d231f2-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ccdd76b4-3640-42f1-8b7c-5eace2acd11f- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-11-30+01:0014:20:44+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00730742-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 232/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-01Z