Zusätzliche Informationen: Die Mietfläche beträgt ca. 167 m², bestehend aus einer Küche, Speiseraum, Toiletten
und Nebenflächen. Küchentechnik ist vorhanden. Wir bitten zu beachten, dass die Küche
ausschließlich als Verteilerküche betrieben werden muss. Das Kochen von Speisen in
den Räumlichkeiten ist aufgrund der technischen Voraussetzungen nicht möglich. Eine
Inventarliste, Grundrisse und ein Mustermietvertrag stehen zum Download bereit (siehe
Verfahrenserklärung). Für den Mietvertragsabschluss erfolgt eine Neuaufnahme der Küchenausstattung,
so dass hinsichtlich der beigefügten Ausstattungsliste kein Anspruch auf Vollständigkeit
und Richtigkeit besteht. Die Bewirtschaftung der Cafeteria soll durch einen externen
Mieter/Betreiber/Bewirtschafter erfolgen. Die Bewirtschaftung erfolgt im eigenen Namen,
auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko des Betreibers. Eine Miete ist nicht zu
zahlen. Betriebskosten: 335,- Euro brutto pro Monat pauschal Gewünschtes Umsetzungskonzept
Der Schwerpunkt liegt an diesem Standort beim Frühstücksangebot und kleineren Mahlzeiten
(Salat, belegte Brötchen, Wraps, Obst oder Dessert, frische Säfte bzw. Smoothies),
die den ganzen Tag vorgehalten werden. Gewünscht wird ein abwechslungsreiches, frisches
und gesundes Angebot, das möglichst täglich wechselnde, leichte Mittagsgerichte (z.B.
eine Suppe, warme Würstchen) beinhaltet. Es soll ein qualitativ gutes Kaffeeangebot
mit diversen Auswahlmöglichkeiten (Kaffee, Cappuccino, Espresso usw.) angeboten werden.
Im Rahmen des Umsetzungskonzepts soll das Angebotssortiment mindestens 2 Fairtrade-Produkte
(Kaffee, Tee, Kakao und Zucker, Orangensaft, Bananen, Süßigkeiten und Knabbereien,
Honig und Brotaufstrich, Getreide und Körner) beinhalten. Die Produkte müssen das
internationale Fairtrade-Siegel aufweisen. Die Mietsache soll umweltverträglich und
abfallarm geführt werden. Das beinhaltet u. a. den Verzicht von Einweggeschirr, Einwegbesteck,
Einwegbechern (auch in Getränkeautomaten), Einweggetränkeverpackungen und Lebensmittel
wie Zucker, Milch, Marmelade und Senf in Portionsverpackungen. Sofern eigene elektrische
Geräte in die Mietsache eingebracht werden, ist auf den Erwerb möglichst energieeffizienter
Geräte zu achten. Im Rahmen des Umsetzungskonzepts ist auch das Qualitätsmanagement
darzulegen. Im Rahmen dessen ist darzustellen, ob und mit welchen Maßnahmen bzw. welchem
Konzept die Qualität der Leistungen, während der gesamten Vertragsdauer, gesichert
wird.Wünschenswert ist eine Orientierung an den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft
für Ernährung (DGE). Die daraus abgeleiteten Kriterien für ein ausgewogenes Speisenangebot
werden Anlage des Mietvertrages. Eventuelle BIO-Gerichte sollten von einer staatlich
anerkannten Öko-Kontrollstelle zertifiziert sein. Die Gestaltung der Cafeteria sollte
in Abstimmung mit dem Landgericht entwickelt werden. Die Ausrichtung und das Betreiben
der Cafeteria sollte sich an den aktuellen ernährungs-physiologischen sowie diskriminierungsfreien
(religiös-weltanschaulichen Ernährungsvorschriften) Grundsätzen orientieren. Die Umweltschutzanforderungen
gemäß der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) vom 23.10.2012 sind
vom Betreiber einzuhalten. Öffnungszeiten: Täglich von 07:30 Uhr - 14:30 Uhr. Weitere
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.