Deutschland - Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Fernsprech- und Fernmeldeleitungen - Rahmenvertrag Tiefbauleistungen 2024-2025

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Dataport, im Auftrage des "Sondervermögens Hamburgisches Telekommunikationsnetz"
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Rahmenvertrag Tiefbauleistungen 2024-2025
Beschreibung: Tiefbauarbeiten für Neubau, Reparatur und Instandsetzung des Telekommunikationsnetzes der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Arbeiten dieses Vertrages beinhalten im Wesentlichen die - fachgerechte Verlegung und den Abbruch von Kabelkanälen aus Kunststoff- oder Stahlrohren und Betonzügen im Kanalgraben und im Rohrvortriebsverfahren, unter Brücken oder an Gebäuden, einschl. aller Erd-, Oberflächen- und Mauerwerksarbeiten, - Herstellung, Einbau, Ausbau und Abbruch von Mauerwerks- und Stahlbetonfertigteilschächten verschiedener Größen, einschl. aller Erd-, Oberflächen- und Kanalanschlussarbeiten, - Verlegung und Ausbau von Kabeln, als Erdkabelverlegung oder als Ein- / Ausziehen in / aus Kabelkanäle(n), Schächten oder Gebäuden, einschließlich Abdichten von Ein- / Ausziehöffnungen, - Unterhaltungsarbeiten am stadteigenen Kommunikationsnetz, wie Ausbessern von Schäden an Schächten und Kanälen, Entrosten und Anstreichen von Stahlteilen u.ä.
Kennung des Verfahrens: 42f66bef-6cd8-48a3-a766-f23d0673da48
Interne Kennung: 42f66bef-6cd8-48a3-a766-f23d0673da48
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung(cpv): 45232300Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Fernsprech- und Fernmeldeleitungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 45231112Installation von Rohrleitungsnetzen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 45231600Bauarbeiten für Übertragungsnetz
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 00000
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: - Ergänzung zum Höchstwert der Rahmenvereinbarung (BT-271-Procedure): Gemäß Urteil des EuGH vom 17.06.2021 – C-23/20 ist in den Vergabeunterlagen auch ein Höchstwert anzugeben, bis zu dem Abrufe erfolgen können. Dieser beträgt vorliegend bezogen auf den gesamten Auftrag 130% des bezuschlagten Auftragswertes je Los. - Zuschlagslimitierung: Der Bieter kann für jedes Los ein Angebot einreichen. Die Zahl der Angebote, auf die ein Anbieter den Zuschlag erhalten kann, wird gemäß § 5 EU Abs. 2 Satz 2 VOB/A auf EINS begrenzt. Reicht ein Bieter also Angebote für mindestens zwei Lose ein, so erhält dennoch maximal ein Angebot desjenigen Bieters den Zuschlag. Den Zuschlag erhält jeweils das wirtschaftlichste Angebot oder das nächstplatzierte Angebot desjenigen Bieters, der noch in keinem anderen Los den Zuschlag erhalten hat. Das wirtschaftlichste Angebot wird für jedes Los einzeln nach den in Ziffer 5 genannten Zuschlagskriterien ermittelt. Daraus ergibt sich je Los eine Rangfolge der eingegangenen Angebote. Die Zuschläge werden in aufsteigender Reihenfolge der Losnummerierung vergeben: erst für Los 1, dann für Los 2 und schließlich für Los 3.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu- 
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6 Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Groß (ca. 45% des Gesamtvolumens/-bedarfs)
Beschreibung: Die nachgefragten Tiefbauleistungen sind in drei inhaltliche identische Lose aufgeteilt, dabei unterscheiden sich die Lose in ihren Mengen der einzelnen Positionen. Der Anteil am Gesamtbedarf an Tiefbauleistungen (100%) beträgt im Los 1 ca. 45%.
Interne Kennung: f7c39084-9e2e-4569-bc5b-dd4a09ddbe80
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung(cpv): 45232300Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Fernsprech- und Fernmeldeleitungen
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-01+01:00
Enddatum: 2025-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Mindestkriterien: a) Eintragung in das Berufsregister
Beschreibung: a) Eintragung in das Berufsregister: [Auswertung der Anlagen zum Berufsregister (eVergabe Kriterium 5.2.1)] Der Bieter hat eine gültige Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug und die Eintragung in das Berufsregister oder die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen. Die Anlagen zum Berufsregister sind im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien: a) Umsatz b) Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung: a) Gesamtumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: [Auswertung der Angaben zum Umsatz (eVergabe Kriterium 5.2.2.2.1)] Die Abfrage der Umsatzzahlen in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Nachunternehmer (Eignungsleihe) die entsprechenden Angaben/Vordrucke/Anlagen für die anderen Unternehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz im aktuellsten angegebenen Geschäftsjahr mindestens 900.000,00 Euro beträgt. Sollte diese Angabe den je Los geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Nachunternehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Nachunternehmer und des Bieters werden addiert. b) Berufshaftpflichtversicherung: [Auswertung der Angaben zu Berufshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 5.2.2.2.2)] Es wird der Nachweis verlangt, dass eine Berufshaftpflichtversicherung vorhanden ist. Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung ist mit dem Angebot einzureichen. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung vorhanden sein, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen. Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien: a) Referenzen b) Angabe der technischen Fachkräfte
Beschreibung: a) Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung (eVergabe Kriterium 5.2.3.2.1)] Es ist mindestens 1 vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, - wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen über die Ausführung von Tiefbauarbeiten nach VOB im Bereich Rohr-/Kabelkanalbau entspricht. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, - wenn es nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde und seit mindestens 12 Monaten läuft Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Nachunternehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet. b) Angabe der technischen Fachkräfte: [Auswertung der Angaben der technischen Fachkräfte (eVergabe Kriterium 5.2.3.2.2)] Die Abfrage der technischen Fachkräfte in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Nachunternehmer (Eignungsleihe) die entsprechenden Angaben/Vordrucke/Anlagen für die anderen Unternehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Anzahl der technischen Fachkräfte i.H.v. - 2 Bauleitern - 2 Werkpoliere - 6 Spezialfacharbeiter vorhanden ist. Sollte diese Angaben den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Die Vergabestelle ist berechtigt vom Bieter auf Anforderung einen geeigneten Nachweis über die fachliche Qualifikation des Personals zu verlangen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Nachunternehmer werden die Personalkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Nachunternehmer und des Bieters addiert.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag wird bei Erfüllung aller an das Angebot gestellten Anforderungen losweise unter Beachtung der Zuschlagslimitierung (siehe BT-300-Procedure Zusätzliche Informationen) jeweils an das Angebot dem mit dem niedrigsten Angebotspreis erteilt.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-01-17+01:0012:00:00+01:00
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Aufgrund des Dataport-Staatsvertrages in Verbindung mit dem Hamburger Sicherheitsüberprüfungsgesetz sind Räumlichkeiten von Dataport sicherheitsempfindliche öffentliche Bereiche. Der Auftragnehmer darf deshalb nur Personen einsetzen, die sich einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach der Verordnung zu § 34 des Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes unterzogen haben und deren Zuverlässigkeit danach gegeben ist. An Stelle dieser Sicherheitsüberprüfung kann die Zuverlässigkeit der eingesetzten Personen auch durch Vorlage einer Bestätigung über die durchgeführte Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) vom 20.04.1994 oder nach den entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen eines anderen Bundeslandes nachgewiesen werden.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-26+01:0012:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 16a EU Abs. 1 VOB/A.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: - deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, - Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, - Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG), - Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, - Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, - Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), - Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, - Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung, - Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG,
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dataport, im Auftrage des "Sondervermögens Hamburgisches Telekommunikationsnetz"
5.1 Los: LOT-0002
Titel: Mittel (ca. 30% des Gesamtvolumens/-bedarfs)
Beschreibung: Die nachgefragten Tiefbauleistungen sind in drei inhaltliche identische Lose aufgeteilt, dabei unterscheiden sich die Lose in ihren Mengen der einzelnen Positionen. Der Anteil am Gesamtbedarf an Tiefbauleistungen (100%) beträgt im Los 1 ca. 30%.
Interne Kennung: 19d1677d-e8a9-433e-af33-d1f3453a5eae
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung(cpv): 45232300Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Fernsprech- und Fernmeldeleitungen
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-01+01:00
Enddatum: 2025-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: - Ergänzung zum Höchstwert der Rahmenvereinbarung (BT-271-Procedure): Gemäß Urteil des EuGH vom 17.06.2021 – C-23/20 ist in den Vergabeunterlagen auch ein Höchstwert anzugeben, bis zu dem Abrufe erfolgen können. Dieser beträgt vorliegend bezogen auf den gesamten Auftrag 130% des bezuschlagten Auftragswertes je Los. - Zuschlagslimitierung: Der Bieter kann für jedes Los ein Angebot einreichen. Die Zahl der Angebote, auf die ein Anbieter den Zuschlag erhalten kann, wird gemäß § 5 EU Abs. 2 Satz 2 VOB/A auf EINS begrenzt. Reicht ein Bieter also Angebote für mindestens zwei Lose ein, so erhält dennoch maximal ein Angebot desjenigen Bieters den Zuschlag. Den Zuschlag erhält jeweils das wirtschaftlichste Angebot oder das nächstplatzierte Angebot desjenigen Bieters, der noch in keinem anderen Los den Zuschlag erhalten hat. Das wirtschaftlichste Angebot wird für jedes Los einzeln nach den in Ziffer 5 genannten Zuschlagskriterien ermittelt. Daraus ergibt sich je Los eine Rangfolge der eingegangenen Angebote. Die Zuschläge werden in aufsteigender Reihenfolge der Losnummerierung vergeben: erst für Los 1, dann für Los 2 und schließlich für Los 3.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Mindestkriterien: a) Eintragung in das Berufsregister
Beschreibung: a) Eintragung in das Berufsregister: [Auswertung der Anlagen zum Berufsregister (eVergabe Kriterium 5.2.1)] Der Bieter hat eine gültige Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug und die Eintragung in das Berufsregister oder die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen. Die Anlagen zum Berufsregister sind im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien: a) Umsatz b) Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung: a) Gesamtumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: [Auswertung der Angaben zum Umsatz(eVergabe Kriterium 5.2.2.2.1)] Die Abfrage der Umsatzzahlen in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Nachunternehmer(Eignungsleihe) die entsprechenden Angaben/Vordrucke/Anlagen für die anderen Unternehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz im aktuellsten angegebenen Geschäftsjahr mindestens 600.000,00 Eurobeträgt. Sollte diese Angabe den je Los geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftragsverfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Nachunternehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Nachunternehmer und des Bieters werden addiert. b) Berufshaftpflichtversicherung: [Auswertung der Angaben zu Berufshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 5.2.2.2.2)] Es wird der Nachweis verlangt, dass eine Berufshaftpflichtversicherung vorhanden ist. Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung ist mit dem Angebot einzureichen. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung vorhanden sein, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftragsverfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen. Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien: a) Referenzen b) Angabe der technischen Fachkräfte
Beschreibung: a) Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung (eVergabe Kriterium 5.2.3.2.1)] Es ist mindestens 1 vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, - wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen über die Ausführung von Tiefbauarbeiten nach VOB im Bereich Rohr-/Kabelkanalbau entspricht. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, - wenn es nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde und seit mindestens 12 Monaten läuft Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Nachunternehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet. b) Angabe der technischen Fachkräfte: [Auswertung der Angaben der technischen Fachkräfte (eVergabe Kriterium 5.2.3.2.2)] Die Abfrage der technischen Fachkräfte in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Nachunternehmer (Eignungsleihe) die entsprechenden Angaben/Vordrucke/Anlagen für die anderen Unternehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Anzahl der technischen Fachkräfte i.H.v. - 2 Bauleitern - 2 Werkpoliere - 6 Spezialfacharbeiter vorhanden ist. Sollte diese Angaben den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Die Vergabestelle ist berechtigt vom Bieter auf Anforderung einen geeigneten Nachweis über die fachliche Qualifikation des Personals zu verlangen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Nachunternehmer werden die Personalkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Nachunternehmer und des Bieters addiert.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag wird bei Erfüllung aller an das Angebot gestellten Anforderungen losweise unter Beachtung der Zuschlagslimitierung(siehe BT-300-Procedure Zusätzliche Informationen) jeweils an das Angebot dem mit dem niedrigsten Angebotspreis erteilt.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-01-17+01:0012:00:00+01:00
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Aufgrund des Dataport-Staatsvertrages in Verbindung mit dem Hamburger Sicherheitsüberprüfungsgesetz sind Räumlichkeiten von Dataport sicherheitsempfindliche öffentliche Bereiche. Der Auftragnehmer darf deshalb nur Personen einsetzen, die sich einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach der Verordnung zu § 34 des Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes unterzogen haben und deren Zuverlässigkeit danach gegeben ist. An Stelle dieser Sicherheitsüberprüfung kann die Zuverlässigkeit der eingesetzten Personen auch durch Vorlage einer Bestätigung über die durchgeführte Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) vom 20.04.1994 oder nach den entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen eines anderen Bundeslandes nachgewiesen werden.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-26+01:0012:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 16a EU Abs. 1 VOB/A.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: - deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, - Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, - Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG), - Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, - Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, - Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), - Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, - Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung, - Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG,
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dataport, im Auftrage des "Sondervermögens Hamburgisches Telekommunikationsnetz"
5.1 Los: LOT-0003
Titel: Klein (ca. 25% des Gesamtvolumens/-bedarfs)
Beschreibung: Die nachgefragten Tiefbauleistungen sind in drei inhaltliche identische Lose aufgeteilt, dabei unterscheiden sich die Lose in ihren Mengen der einzelnen Positionen. Der Anteil am Gesamtbedarf an Tiefbauleistungen (100%) beträgt im Los 1 ca. 25%.
Interne Kennung: 53c93bb0-d859-4060-b19b-94eb1d233d39
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung(cpv): 45232300Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Fernsprech- und Fernmeldeleitungen
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-01+01:00
Enddatum: 2025-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Mindestkriterien: a) Eintragung in das Berufsregister
Beschreibung: a) Eintragung in das Berufsregister: [Auswertung der Anlagen zum Berufsregister (eVergabe Kriterium 5.2.1)] Der Bieter hat eine gültige Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug und die Eintragung in das Berufsregister oder die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen. Die Anlagen zum Berufsregister sind im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien: a) Umsatz b) Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung: a) Gesamtumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: [Auswertung der Angaben zum Umsatz (eVergabe Kriterium 5.2.2.2.1)] Die Abfrage der Umsatzzahlen in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Nachunternehmer (Eignungsleihe) die entsprechenden Angaben/Vordrucke/Anlagen für die anderen Unternehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz im aktuellsten angegebenen Geschäftsjahr mindestens 500.000,00 Euro beträgt. Sollte diese Angabe den je Los geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Nachunternehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Nachunternehmer und des Bieters werden addiert. b) Berufshaftpflichtversicherung: [Auswertung der Angaben zu Berufshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 5.2.2.2.2)] Es wird der Nachweis verlangt, dass eine Berufshaftpflichtversicherung vorhanden ist. Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung ist mit dem Angebot einzureichen. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung vorhanden sein, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen. Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien: a) Referenzen b) Angabe der technischen Fachkräfte
Beschreibung: a) Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung (eVergabe Kriterium 5.2.3.2.1)] Es ist mindestens 1 vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, - wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen über die Ausführung von Tiefbauarbeiten nach VOB im Bereich Rohr-/Kabelkanalbau entspricht. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, - wenn es nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde und seit mindestens 12 Monaten läuft Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Nachunternehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet. b) Angabe der technischen Fachkräfte: [Auswertung der Angaben der technischen Fachkräfte (eVergabe Kriterium 5.2.3.2.2)] Die Abfrage der technischen Fachkräfte in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Nachunternehmer (Eignungsleihe) die entsprechenden Angaben/Vordrucke/Anlagen für die anderen Unternehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Anzahl der technischen Fachkräfte i.H.v. - 2 Bauleitern - 2 Werkpoliere - 6 Spezialfacharbeiter vorhanden ist. Sollte diese Angaben den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Die Vergabestelle ist berechtigt vom Bieter auf Anforderung einen geeigneten Nachweis über die fachliche Qualifikation des Personals zu verlangen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Nachunternehmer werden die Personalkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Nachunternehmer und des Bieters addiert.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag wird bei Erfüllung aller an das Angebot gestellten Anforderungen losweise unter Beachtung der Zuschlagslimitierung (siehe BT-300-Procedure Zusätzliche Informationen) jeweils an das Angebot dem mit dem niedrigsten Angebotspreis erteilt.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-01-17+01:0012:00:00+01:00
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Aufgrund des Dataport-Staatsvertrages in Verbindung mit dem Hamburger Sicherheitsüberprüfungsgesetz sind Räumlichkeiten von Dataport sicherheitsempfindliche öffentliche Bereiche. Der Auftragnehmer darf deshalb nur Personen einsetzen, die sich einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach der Verordnung zu § 34 des Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes unterzogen haben und deren Zuverlässigkeit danach gegeben ist. An Stelle dieser Sicherheitsüberprüfung kann die Zuverlässigkeit der eingesetzten Personen auch durch Vorlage einer Bestätigung über die durchgeführte Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) vom 20.04.1994 oder nach den entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen eines anderen Bundeslandes nachgewiesen werden.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-26+01:0012:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 16a EU Abs. 1 VOB/A.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: - deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, - Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, - Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG), - Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, - Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, - Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), - Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, - Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung, - Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG,
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dataport, im Auftrage des "Sondervermögens Hamburgisches Telekommunikationsnetz"
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Dataport, im Auftrage des "Sondervermögens Hamburgisches Telekommunikationsnetz"
Registrierungsnummer: 95ea8e03-e098-4065-8ead-bf2a05a989bb
Postanschrift: Billstraße 82
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20539
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 43132950
Internetadresse: https://www.dataport.de/
Profil des Erwerbers: https://vergabeverfahren.dataport.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Registrierungsnummer: d8b86ed6-295c-40a0-990e-acb131a8efec
Abteilung: Vergaberecht, zentrale Vergabeaufsicht und Zivilrecht
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergaberecht, zentrale Vergabeaufsicht und Zivilrecht
Telefon: +49 40428403230
Fax: +49 40427940997
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 145b43b2-194b-4e5e-b3f3-4aa4d0c2c72e- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-05+01:0009:45:03+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00740473-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 235/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-06Z