Zusätzliche Informationen: 1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein
offenes Verfahren durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem
Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Die Übermittlung von Fragen hat ausschließlich
unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform zu erfolgen. Hierfür soll das
vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwendet und über die Nachrichtenfunktion
der Vergabeplattform dem AG übermittelt werden. Auskünfte werden grundsätzlich nur
auf solche Fragen erteilt, die bis zum 17.01.2024 an den Beschaffer unter Nutzung
der Funktionalität der Vergabeplattform gestellt wurden. Mündliche o. verspätete Anfragen
werden nicht beantwortet. 3. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare)
u. Beantwortung von Fragen sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren
betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Die vom AG zur Verfügung
gestellten Formulare sind zu verwenden, auszufüllen und durch die geforderten Angaben,
Erklärungen u. Nachweise zu ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote
ist nicht ausreichend. 4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/BewGe
der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 5. Sofern eine
Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe
ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung
im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter
Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft
und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe
dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die unter "Ausschreibungsbedingungen"
benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied
der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Zur Erfüllung von
Mindestanforderungen gem, den "Ausschreibungsbedingungen" werden die Umsätze von Mitgliedern
einer BewGe addiert und aus allen Erklärungen der Mitglieder einer BewGe gesamthaft
ausgewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären,
dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den
Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige
beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen,
sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt
zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 6. Beabsichtigt der Bieter oder
ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und
finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen
(Dritter/Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe),
so sind die unter "Ausschreibungsbedingungen" benannten Unterlagen für die anderen
Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme
auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit
dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen,
nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die
entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf
Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle
Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter
im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen
für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs oder Befähigungsnachweise
oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die
Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten
benötigt werden. 7. Erläuterung zum Ablauf: Die Angebote sind bis zu der in der "Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots" unter Ziffer 10 aufgezeigten Angebosfrist 24.01.2024, 12:00
Uhr einzureichen. Nach Sichtung der eingereichten Angebote erfolgt die Prüfung und
die Auswertung der Angebote. Im Anschluss daran findet die kaufmännische/technische
Angebotsklärung statt. Dann werden die Angebote vom AG anhand der bekannt gemachten
Zuschlagskriterien ausgewertet. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des
Bewerbers Unklarheiten oder objektiv nicht erfüllbare Anforderungen, so sind hierzu
Fragen bzw. Hinweise Unverzüglich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu
richten. 8. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Sofern Bieter Änderungswünsche oder
Vorschläge unterbreiten, werden diese nicht Angebotsbestandteil und dementsprechend
auch nicht gewertet. Die Bieter können daher bei Abgabe und Kalkulation ihres Angebotes
nicht davon ausgehen, dass etwaige von ihnen dargestellte Änderungswünsche oder Vorschläge
in der von ihnen angestrebten Form umgesetzt werden. 9. Datenschutz: Der Bieter hat
die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie
anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die
Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bieter die datenschutzrechtliche
Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch
Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). 10. Der AG weist darauf
hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist,
wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht
wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig,
unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.