Zusätzliche Informationen: Zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern wird ausschließlich
die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI Bietercockpit verwendet. Hierzu ist
eine Registrierung erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend digital
über das Bietercockpit zu bearbeiten und einzureichen. Es ist nicht erforderlich,
Unterlagen händisch zu unterschreiben. Das Herunterladen, Ausfüllen und Importieren
von Dateien, z.B. Ausfüllen eines Preisblatts, kann möglich sein. a) Der Auftraggeber
(AG) ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. b) Zu Kooperationsformen
im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft
für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen. Bewerber od. Bewerbergemeinschaften,
welche sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, müssen die Eignungsunterlagen
für die anderen Unternehmen insoweit vorlegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit
Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung
der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich
abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen
wird. Bei Bezugnahme auf Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche
oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch diese ausdrücklich zu bestätigen, dass
es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend
dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende
Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen,
dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die
diese Kapazitäten benötigt werden. c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen
in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der AG behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der
Erstangebote zu vergeben. Dieses gilt auch für einzelne Lose dieser Vergabe. e) Die
Zeitangaben zur Laufzeit des Vertrages in dieser Bekanntmachung stehen unter dem Vorbehalt
der Anpassung und Aktualisierung. f) entfällt g) Der AG behält sich vor, bei weniger
als drei zulassungsfähigen Teilnahmeanträgen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen.
Der AG behält sich zudem vor, bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende
Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden
Vorbehalte für jedes Los. In beiden Fällen behält sich der AG vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen. h) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen
der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz
personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten
an den AG trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend
die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben
natürlicher Personen). i) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien Der AG behält sich
nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung
vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der AG wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die
Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger für die Eignungsunterlagen genannter
Mindestanforderungen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber
inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den geforderten
Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht
werden, wird der Teilnahmeatrag nicht berücksichtigt. Eine ggf. erforderliche Bewertung
der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß nachfolgender Vorgaben. Der AG behält sich vor,
beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten
fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der Ausschlussgründe in der Bekanntmachung
ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben
der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für
Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. Zusätzlich zu den geforderten Eignungsunterlagen
sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen
vorzulegen. Der AG behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten
Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern. Ein Hinweis
auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die geforderten Eignungsunterlagen nicht
ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen
nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
j) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme
aufgefordert werden. Geplante Mindestzahl: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der
begrenzten Zahl von Bewerbern: entfällt k) Der AG behält sich vor, die mit der Bekanntmachung
veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten
Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, zur Verfügung zu stellen.