Beschreibung: _______________________________________________________________________________________________________________________________
Hintergrundinformationen: Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (im Folgenden:
„IFB Hamburg“ oder „Auftraggeberin“) ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen
Rechts. Trägerin der IFB Hamburg ist die Freie und Hansestadt Hamburg, deren zentrales
Förderinstitut die IFB Hamburg ist. Die IFB Hamburg ist eine Bank im Sinne des Kreditwesengesetzes.
Sie ist kompetente Ansprechpartnerin in allen Förderfragen rund um Wohnungsbau, Wirtschaft,
Innovation, Umwelt und Energie. Sie vergibt Fördermittel an Unternehmen, Privatpersonen
und Institutionen und unterstützt diese bei der Finanzierung ihrer Investitionsvorhaben
durch Darlehen, Zuschüsse und Bürgschaften. Die IFB Hamburg unterstützt den Senat
bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Dabei führt sie im staatlichen Auftrag auf
dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg, Fördermaßnahmen, insbesondere Finanzierungen
im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union und unter Beachtung
des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbotes im eigenen Namen in verschiedenen
Bereichen durch (u. a. Wohnraumförderung, insbes. sozialer Wohnraum, Innovationsförderung
etc.). _______________________________________________________________________________________________________________________________
Ausgangssituation des Vorhabens: Zur Bewältigung der Corona-Pandemie und deren wirtschaftlichen
Folgen hat der Bund zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen
im Rahmen seines Konjunkturpaktes für Corona-bedingten Umsatzausfall umfangreiche
Hilfsprogramme aufgelegt. Hierfür wurde eine durch den Bund in Auftrag gegebene digitale
Antragsplattform des Dienstleisters INIT genutzt. Für die Umsetzung dieser Programme
hat der Bund jeweils mit den Ländern eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen. Die
Programme werden durch die Länder ausgeführt. Die Freie und Hansestadt Hamburg [FHH]
– vertreten durch die Behörde für Wirtschaft und Innovation [BWI] – hat mit dem Bund
Verwaltungsvereinbarungen abgeschlossen, um diese Fördermittel den Antragsberechtigten
gewähren zu können. Mit der Abwicklung der Programme als bewilligende Stelle hat die
FHH die IFB Hamburg beauftragt. Damit fielen der IFB Hamburg eine Vielzahl von neuen
Aufgaben (Prüfung des Antrags, Bewilligung, Auszahlung, Schluss-/Endabrechnung und
Reporting) zu. _______________________________________________________________________________________________________________________________
Rolle der IFB Hamburg bei der Antragsbearbeitung: Im Rahmen der Bekämpfung der wirtschaftlichen
Folgen der Corona-Krise durch die Überbrückungs- und Neustarthilfen (sowie zuvor der
Hamburger Corona-Soforthilfe) wurden durch die IFB Hamburg fast 165.000 Anträge bearbeitet
und rund € 3,8 Mrd. ausgezahlt. Davon entfallen etwa 100.000 Anträge und rund € 3,1
Mrd. auf die Überbrückungs- und Neustarthilfen. Für die Unterstützung der IFB Hamburg
bei der Bewältigung dieser Aufgabe, hat die IFB Hamburg Ressourcen bei externen Dienstleistern
beauftragt. Es handelte sich um die folgenden Programme: _______________________________________________________________________________________________________________________________
• Überbrückungshilfen I, II III, III+ und IV _______________________________________________________________________________________________________________________________
• Novemberhilfen, Dezemberhilfe _______________________________________________________________________________________________________________________________
• Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus, Neustarthilfe Plus Q4, Neustarthilfe 2022, Neustarthilfe
2022 Q2 _______________________________________________________________________________________________________________________________
Die Architektur der drei o.g. Kategorien unterschied sich deutlich voneinander, ist
aber innerhalb der jeweiligen Kategorie grundsätzlich sehr ähnlich. Insbesondere gilt
in allen Programmen der Grundsatz, dass die ausgezahlten Mittel unter dem Vorbehalt
einer endgültigen Überprüfung der Höhe nach geleistet wurden. Erst nach einer abschließenden
Prüfung und darauffolgenden Festsetzung in einem Schlussbescheid erhalten die Antragsteller
Gewissheit über die Höhe der ihnen tatsächlich zustehenden Förderung. _______________________________________________________________________________________________________________________________