Zusätzliche Informationen: 1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs.1 Nr. 1 GWB und unterliegt
neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
(BerlAVG). 2. Durch diese Bekanntmachung wird des Verfahrens begonnen, interessierte
Unternehmen haben die Möglichkeit, den unter Punkt 10 genannten Termin aus der Aufforderung
zur Angebotsabgabe (AzA), ein Angebot über die Vergabeplattform abzugeben. Mit Angebotsabgabe
sind zusätzlich alle in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen, Nachweisen
einzureichen. 3. Die Übermittlung von Fragen hat ausschließlich unter Nutzung der
Funktionalität der Vergabeplattform AI unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme und
des Aktenzeichens zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen
erteilt, die bis spätestens 5 Arbeitstage vor Beendigung des Wettbewerbs per Nachrichtenfunktion
des Vergabemanagers eingereicht wurden. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete
Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bewerberfragen werden nicht beantwortet.
Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen
von Bewerber auf der Plattform AI veröffentlichen. 4. Mit der Benennung der Referenzen
stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern
zu. 5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass alle Inhalte der vorliegenden EU-weiten
Bekanntmachung maßgeblich sind, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen
nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 6. Zu Kooperationsformen
im vorliegenden Vergabeverfahren: Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit
dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen,
aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall,
die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die
Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und
im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen
nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die in der AzA benannten Unterlagen Eigenerklärung
zur Eignung und Eigenerklärung 5k sowie der Frauenförderbogen sind bei Vorliegen einer
Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten
Formular vorzulegen. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären,
dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den
Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige
beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen,
sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt
zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 7. Beabsichtigt der Bewerber
oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen
und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen
(Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe),
so sind die unter Punkt 1.3 der AzA benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen
ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Angaben zu den benannten Eignungskriterien
können im Umfang der gewünschten Eignungsleihe bezogen auf die anderen Unternehmen
gemacht werden. Soweit sich Angaben zur Eignung auf diese anderen Unternehmen (Eignungsverleiher)
beziehen, ist dies bei den jeweiligen Angaben zur Eignung deutlich zu machen. Weiterhin
ist mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen,
nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die
entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf
Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle
Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber
im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben
/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-
oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen)
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich
zu bestätigen, dass es die Leistungen (üblicherweise als Unterauftragnehmer) im Auftragsfall
erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 8. Datenschutz: Der Bewerber
hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes
sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für
die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die
datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend der Rechtmäßigkeit sicherzustellen
(z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).