Zusätzliche Informationen: 1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt
neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem
sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben,
Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine
erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - bewertung durch den AG führt
zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich
unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) unter Angabe
der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens INF1-0144-2023
zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular
verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln.
Auskünfte während des Teilnehmerwettbewerbs werden grundsätzlich nur auf solche Fragen
erteilt, die bis zum 24.04.2023 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter
Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) eingegangen sind.
Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen
von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren
betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher
allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen
u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren
zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden,
ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein
Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Mit der Benennung
der Referenzen stimmt der Bewerber/ BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den
jeweiligen Referenzgebern zu. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren
(s. auch III.1): 5. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag
eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich
auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung)
im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter
Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft
und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe
dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer
III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes
Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Darüber
hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern
für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische
Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt
hierzu ein Formblatt (Bewerbergemeinschaftserklärung) zur Verfügung. Es kann auf Anlagen
verwiesen werden. 6. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft,
sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener
Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3)
benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular
vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich
hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der
anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte
Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei
einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche
oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass
es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend
dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende
Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit
wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung
(Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch
dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall
erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 7. Der Auftraggeber hat
für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung
der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen.
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2)) über die Vergabeplattform
in Textform eingereicht werden. 8. Erläuterung zum Ablauf: Die BVG behält sich vor,
in einer oder mehreren Runden Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen.
Die BVG behält sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu
vergeben ohne in Verhandlung mit den Bietern zu treten. Ein Anspruch auf Verhandlung
besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen über
alle Inhalte, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu
verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den verbliebenen Bietern mögliche
Änderungen mitgeteilt und diese verbliebenen Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten
verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien
ausgewertet. 9. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung,
des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen
Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber
trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die
Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben
natürlicher Personen). 10. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt
der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung
zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext
in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.