Zusätzliche Informationen: Die Schule Grumbrechtstraße ist eine Grundschule, die im Schulversuch seit 2011 Kinder
bis einschließlich der 6. Klasse unterrichtet. Der Standort wurde in der Vergangenheit
bereits in Teilen saniert und umgebaut. Im Jahr 2017 entstand von h.s.d architekten
bda habermann.decker bereits ein Zubau mit Mensa, Sporthalle und Klassenräumen. Im
gleichen Jahr wurden zwei Verwaltungsgebäude von ASt Architektur + Städtebau Planungsbüro
Hamburg umgebaut sowie die Außenanlagen saniert. Mit einem weiteren Zubau soll nun
die Schule erweitert werden. Ebenso ist die Erschließung des Schulstandorts neu zu
überplanen. In einer Phase Null wurden durch Agnes Lobisch Grundlagen für die Planung
geschaffen. Die zu errichtende BGF von 1.901 m² setzt sich aus der Realisierung von
8 Klassenräumen à 72 m² mit insgesamt 576 m², 144 m² Differenzierungsfläche, 408 m²
Zusatzfläche für Inklusion (Schwerpunktschule) sowie 240 m² Gemeinschaftsfläche zusammen.
Die Schule steht unter Denkmalschutz. das Denkmalschutzamt ist im Projekt stetig weiterhin
mit einzubeziehen. Ziele der gestalterischen Umsetzung von Seiten der Schule sind,
dass die Differenzierungs-, Inklusions- und Gemeinschaftsflächen auf dem Schulgelände
von allen Unterrichtsräumen aus zu erreichen sind, hierfür ist der Bestand mit einzubeziehen.
Flexible Räume sowie die Nutzung der Flure sind ebenfalls gewünscht. Die Erreichbarkeit
unterschiedlicher Nutzungen zwischen den Gebäuden sowie weitere Zusammenhänge zwischen
dem zu errichtenden Neubau mit den Bestandsgebäuden sind in der Planung mit zu berücksichtigen
und darzustellen. Im Projekt sollen unterschiedliche Fördermittel eingeworben werden.
Ein Energieeffizienzgebäude 40 ist angestrebt. Eine Auslagerung von Flächen während
der Bauzeit ist vorzusehen. Die Fertigstellung des Zubaus ist für Dezember 2026 geplant.
Agnes Lobisch hat bei der Phase Null mitgewirkt. Die wesentlichen Unterlagen der Phase
Null werden allen Bietern mit Versannd der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Agnes Lobisch ist von der Beteiligung an vorliegendem Verhandlungsverfahren nicht
ausgeschlossen. Die Baukosten (KG 300 + 400) betragen insgesamt ca. 4,4 Mio. Euro
brutto. Die zu vergebenden Leistungen für dieses Los bestehen aus: • Leistungsphase
1-2 gem. § 34 HOAI • Leistungsphasen 3-8 gem. § 34 HOAI, als optionale Beauftragung
durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen). • Besondere
Leistungen in allen Leistungsphasen, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des
AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen) • Besondere Leistung Mitwirkung
bei der Ermittlung und Beantragung von Investitions- und Fördermitteln sowie der Erstellung
von Zwischen- und Verwendungsnachweisen. • Besondere Leistung Mitwirkung bei der Nachhaltigkeitszertifizierung.
• Besondere Leistung Planung, Koordinierung und Umsetzung einer Auslagerung von Flächen
in voraussichtlich eine mobile Klassenraumanlage. • Besondere Leistungen für den Fall
einer GU-Vergabe Die Projektsteuerung des Bauvorhabens erfolgt durch einen externen
Projektsteuerer, der ggf. in beratender Funktion neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers
in die Angebotsbewertung hinzugezogen wird. Selbiges gilt für die Vertreter der Behörde
für Stadtentwicklung und Wohnen, Behörde für Schule und Berufsbildung, des Amtes für
Denkmalschutz und des Bezirks. Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung
dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner unterstützen und beratend
begleiten. Hinweis: Der AG behält sich vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin
durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV). Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht
eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind
für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der
erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien,
die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen
Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen
wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung
auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Projektsteuerung
eingereichten 2 besten Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 6 Jahre
(Stichtag 1.1.2017) mit Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in
den Kriterien vergleichbare Größe (0-3 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-6 Punkte),vergleichbares
Leistungsbild (0-2 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-6 Punkte). Insgesamt
können mit den Referenzen zusammen maximal 34 Punkte erreicht werden. Näheres hierzu
siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens. Um die eingereichten Referenzprojekte anhand
der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen
Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte
anhand der in den Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren. Der bei
der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen
und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl
nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch,
behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter
den verbliebenen Bewerbern zu losen. Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem
Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben
und Anlagen zugelassen. Die Bewerbung ist in Textform zu unterschreiben (Näheres siehe
verfahrenshinweise). Die in den Verfahrenshinweisen aufgezählten Nachweise müssen
aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden, Fortbildungsnachweis) nicht älter
als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer
Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist
ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften
für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung
nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen
mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für
alle Unterauftragnehmer vorzulegen. Ausländische Bewerber können an der Stelle der
geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt,
wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig
ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung
vorzulegen. Die Darstellung der Referenzen muss im Format DIN A3 gut erkennbar sein.
Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die vollständige und zeitgerechte Entrichtung
der Sozialabgaben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse,
alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung über die ordnungsgemäße
Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12
Monate) einzureichen. Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen
sind zwingend zu beachten und bindend. Die Vergabestelle prüft die eingegangenen Bewerbungen
bzw. Angebote. Fehlende Nachweise und Unterlagen werden mit angemessener Frist (in
der Regel 6 Kalendertage ab Versand des Nachforderungsschreibens) nachgefordert. Werden
nachgeforderte Nachweise oder Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt,
kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber
behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote
zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Bietergemeinschaften sind zugelassen,
wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber
ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet
wird.