Onlinedienstleistungen

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
Postanschrift: Markgrafenstraße 22
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle der BIG direkt gesund, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund (Verwaltungssitz)
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://big-direkt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://subreport.de/E66965148
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E66965148
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gesetzliche Krankenkasse in Form der Körperschaft des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Onlinedienstleistungen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72400000 Internetdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

BIG direkt gesund ist Deutschlands erste gesetzliche Direktkrankenkasse. Der Kontakt zu ihren Versicherten und Interessenten findet zu einem erheblichen Teil mittels digitaler Kommunikation statt. Aufgrund des

Laufzeitendes des aktuellen Vertrages schreibt die Auftraggeberin Onlinedienstleistungen neu aus, dabei handelt es sich um einen Rahmenvertrag mit einer Vertragslaufzeit von maximal sechs Jahren.

Die Auftraggeberin unterhält eine leistungsfähige Website, das hinter der Website stehende IT-System übernimmt noch weitere Aufgaben wie z.B. die Anbindung von Mobilgeräten und den Austausch von Informationen mit anderen IT-Systemen der Auftraggeberin. Die Auftraggeberin benötigt Entwicklungsleistungen, mit denen das Gesamtsystem auch in Zukunft dem aktuellen Bedarf angepasst und um weitere Funktionalitäten erweitert werden soll. Weiterhin benötigt sie Leistungen des Systemservice insbesondere zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72420000 Internet-Entwicklung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Auftrags ist die Weiterentwicklung und die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems der Auftraggeberin. Das IT-System beruht auf diversen Standard-Komponenten. Diese wurden hochindividuell angepasst und zum Teil weiterentwickelt oder durch Eigenentwicklungen ergänzt, so dass das Gesamtsystem in seiner aktuellen Gestalt hochindividuell und auf den Bedarf der Auftraggeberin zugeschnitten ist. Für den Geschäftsbetrieb der Auftraggeberin ist das Gesamtsystem von überragender Bedeutung. Die Auftraggeberin hat für Teile seines IT-Systems in der Vergangenheit regelmäßig Preise und Auszeichnungen erhalten (z. B. TCP-Studien „Beste Online-Geschäftsstelle“, „Bester Internetservice“ und „Bester Online-Gesundheitslotse“).

Die BIG hat das Ziel, unter den Top 3 der gesetzlichen Krankenkassen im digitalen Kundenservice zu sein.

Dabei hat die BIG als Direktkrankenkasse den Anspruch, die sich aus dem technischen Fortschritt ergebenden Potentiale für digitale Kommunikation und Services nutzenstiftend für Kunden und Partner im Gesundheitssektor zu gestalten.

Hosting ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 51
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Auftraggeberin behält sich das Optionsrecht vor, den Auftrag einmalig um 24 Monate zu verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Berufs- oder Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate)

- Eigenerklärung gemäß Anlage „Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB“

Hinweise:

- Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des

Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen

- für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Vergabeunterlagen

einzureichen

- eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise bleibt gemäß Vergabeunterlagen unter Wahrung des

Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre nur im Bereich Webentwicklungen in Euro ohne Umsatzsteuer, ohne Media und ohne andere durchlaufende Posten.

Hinweise:

- Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des

Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen

- für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Vergabeunterlagen

einzureichen

- eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise bleibt gemäß Vergabeunterlagen unter Wahrung des

Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten

Sonstiges:

Eine abschließende Liste aller mit dem Angebot vorzulegender Unterlagen befindet sich in der Anlage "Mit dem

Angebot vorzulegende Unterlagen" am Ende der Bewerbungsbedingungen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Umsatz nur im Bereich Webentwicklungen ohne Umsatzsteuer, ohne Media und ohne andere durchlaufende Posten muss in dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens 2,5 Mio. Euro betragen haben.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ entsprechend den Anforderungen, die sich aus der Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ ergeben.

- Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO 27001 oder eine gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen in anderen Mitgliedstaaten

- Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO 9001 oder eine gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen in anderen Mitgliedstaaten.

Hinweise:

- Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des

Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen

- für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einzureichen

- eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise bleibt gemäß Vergabeunterlagen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten

Sonstiges:

Eine abschließende Liste aller mit dem Angebot vorzulegender Unterlagen befindet sich in der Anlage "Mit dem

Angebot vorzulegende Unterlagen" am Ende der Bewerbungsbedingungen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Angabe von drei Referenzen, die mit dem Auftragsgegenstand in Art und Umfang vergleichbar sind.

1.1. Alle Referenzaufträge müssen aus den Jahren 2020, 2021, 2022 oder 2023 sein.

1.2. Eine der Referenzen muss im Bereich „business to consumer“ umgesetzt sein.

1.3. Alle Referenzen müssen in agiler Arbeitsweise umgesetzt sein.

2. Folgende Mindestanforderungen gelten für die Referenzen A. und B. mit der Bezeichnung „Internetplattform“ bzw. „Einsatz von Drupal 9-10 und Sym-fony“:

2.1. Beide Referenzen müssen in einer containerisierten Umgebung umgesetzt worden sein.

2.2. Einer der Referenzauftraggeber muss aus der Branche Kreditinstitut, Versicherungen oder Sozialversicherung kommen.

3. Weitere Mindestanforderungen für jeden Referenztyp

3.1 Referenz A:

Auftragsgegenstand: Herstellung und Betrieb einer Internetplattform inklusive Verantwortlichkeit für die Weiterentwicklung, Hosting nicht erforderlich

Leistungszeitraum: Mindestdauer bis zum Ende der Angebotsfrist 24 Monate und Ende des Leistungszeitraums nicht vor Ende März 2023

Auftragsumfang: Mindestens 10.000 abgerechnete Stunden in den letzten 12 Monaten, wobei der Mindestumfang jeweils ohne Hosting, und ohne Media erreicht werden muss.

3.2 Referenz B:

Auftragsgegenstand: Ein Auftrag über den Einsatz von Drupal 9-10 und Symfony

Auftragsumfang: Mindestens 10.000 abgerechnete Stunden.

3.3 Referenz C:

Auftragsgegenstand: Ein Auftrag über den Einsatz von Jira und Confluence

Auftragsumfang: Seit Beginn des Auftrags im Durchschnitt mindestens 75 Tickets pro Monat

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/01/2024
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2024
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/01/2024
Ortszeit: 10:01

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über das oben genannte Online-Portal von subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei von der Auftraggeberin zum download bereitgestellt, siehe oben unter I.3).

Der Zugang zu den Vergabeunterlagen setzt jedoch eine Freischaltung des jeweiligen Bieters durch die Auftraggeberin voraus. Denn die Vergabeunterlagen enthalten Informationen, die die Sicherheitsinfrastruktur der BIG direkt gesund betreffen. Aus diesem Grund ist der Zugang zu den Vergabeunterlagen für potentielle Bieter erst nach vorheriger Freischaltung durch BIG direkt gesund möglich. Voraussetzung für die Freischaltung ist die entsprechende Registrierung, Antragstellung zur Freischaltung auf subreport und die Zusendung einer vorgegebenen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung als pdf-Datei per E-Mail an: . Die Vertraulichkeitserklärung steht barrierefrei zum Download unter https://www.big-direkt.de/de/ueber-die-big/geschaeftspartner/ausschreibungen.html zur Verfügung. BIG direkt gesund wird den potentiellen Bieter für den Download der vollständigen Vergabeunterlagen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Vergabeverfahren innerhalb von 1-2 Arbeitstagen freischalten, nachdem ihr der entsprechende Antrag auf Freischaltung über subreport und die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vertraulichkeitserklärung vom Bieter zugegangen ist.

Hilfe bei der Bedienung des subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 9857857 oder unter www.subreport.de.

Fragen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle ausschließlich über das Online-Portal subreport zu übermitteln. Hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber ggf. einzuplanen ist. Die Bieterfragen werden nur über das Online-Portal subreport beantwortet. Die BIG weist daraufhin, dass Antworten auf die Bieterfragen oder Informationen zu Änderungen an den Vergabeunterlagen nur diejenigen erhalten, die sich zuvor registriert haben. Die Frist für Bieterfragen läuft am 02.01.2024 ab. Die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nach dem Ablauf der angegebenen Fragefrist nicht gewährleistet werden.

Für die Angebotserstellung sind zwingend die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.

Diese Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen sind nebst Anlagen vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile der Vergabeunterlagen oder enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige dem Bieter mitgeteilte, übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebots, über die Funktion "Nachrichten" des Online Portals darauf hin. Andernfalls ist der Bieter mit einer Geltendmachung ausgeschlossen. Dies gilt auch für solche Unklarheiten oder Verstöße gegen geltendes Recht, die auf Grund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind.

Es gilt deutsches Recht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. [...] (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (...) § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: s.o. Ziff. VI.4.1)
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/12/2023