Wuppertal (Erweiterung Verwaltungsbebäude) / Blitzschutz- und Erdungsanlage [113-2023]
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hildegardstraße 29/30
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10715
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 308578-548
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgbau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wuppertal (Erweiterung Verwaltungsbebäude) / Blitzschutz- und Erdungsanlage [113-2023]
Der Standort Wuppertal wird weiter ausgebaut. Im Rahmen der Baumaßnahme wird das Staffelgeschoss (derzeit 3. OG) zurückgebaut. Der verbleibende Baukörper wird um zwei neue Geschosse (3. - 4. OG) in Holzsystembauweise, teils auch in Ortbetonbauweise, aufgestockt.
Die Arbeiten für die Blitzschutz- und Erdungsanlage sind im Zeitraum 32. Kalenderwoche 2024 bis 45. Kalenderwoche 2025 auszuführen.
42217 Wuppertal, Schwarzer Weg 3
Errichtung einer Blitzschutz- und Erdungsanlage für den Umbau des Verwaltungsgebäudes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Euskirchen
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163