Beschaffung von 110 zertifizierten, explosionsgeschützten Digitalfunkgeräten
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Bruno-Georges-Platz 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZVST / BIS
E-Mail:
Telefon: +49 40428666266
Fax: +49 40427999186
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 110 zertifizierten, explosionsgeschützten Digitalfunkgeräten
Der Vertrag soll gem. § 135 Abs. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, mit der Firma Motorola Solutions Germany GmbH geschlossen werden. Bei dem Auftrag handelt es sich um die Lieferung von 110 zertifizierten und explosionsgeschützten Digitalfunkgeräten.
Es sollen 110 digitale, explosionsgeschützte und zertifizierte Digitalfunkgeräte beschafft werden. Gemäß der Zertifizierungsliste der BDBOS kommen dazu nur zwei Geräte in Frage. Zum einen das Gerät der Firma Sepura aus der STP8000-Serie und das MTP8500ATEX der Firma Motorola. Da die gesamte Lade- und Programmierstruktur der Polizei Hamburg bereits auf die neue SC-Serie der Firma Sepura umgestellt ist, können die STP8000-Geräte hier nicht mehr eingesetzt werden, weil die STP8000-Serie - hinsichtlich der Lade- und Programmierstruktur - nicht mit der neuen Lade- und Programmierstruktur der SC-Serie kompatibel ist. Da eine funktionierende Lade- und Programmierstruktur für die Motorola-Geräte besteht, können nur diese Geräte ohne unverhältnismäßig hohen Aufwand beschafft werden. Die Beschaffung erfolgt unter Inanspruchnahme des Alleinstellungsmerkmales nach § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV im Zuge eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es sollen 110 digitale, explosionsgeschützte und zertifizierte Digitalfunkgeräte beschafft werden. Gemäß der Zertifizierungsliste der BDBOS kommen dazu nur zwei Geräte in Frage. Zum einen das Gerät der Firma Sepura aus der STP8000-Serie und das MTP8500ATEX der Firma Motorola. Da die gesamte Lade- und Programmierstruktur der Polizei Hamburg bereits auf die neue SC-Serie der Firma Sepura umgestellt ist, können die STP8000-Geräte hier nicht mehr eingesetzt werden, weil die STP8000-Serie - hinsichtlich der Lade- und Programmierstruktur - nicht mit der neuen Lade- und Programmierstruktur der SC-Serie kompatibel ist. Da eine funktionierende Lade- und Programmierstruktur für die Motorola-Geräte besteht, könne nur diese Geräte ohne unverhältnismäßig hohen Aufwand beschafft werden. Die Beschaffung erfolgt unter Inanspruchnahme des Alleinstellungsmerkmales nach § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV im Zuge eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Das unter Ziffer V.2.1) genannte Datum ist der Tag der Entscheidung über die geplante Auftragsvergabe. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt und soll nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung erteilt werden. Bei den unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert. Dieser wird nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des für den Auftrag vorgesehene Unternehmen schadet.
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
Fax: +49 40427923080
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle den Vertrag schließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein Vergaberechtsverstoß im Wege eines Vergabenachprüfungsverfahrens geltend gemacht wurde. Ein wirksam
erteilter Zuschlag kann nach § 168 Abs. 2 S. 1 GWB nicht mehr aufgehoben werden.