Beschaffung von 110 zertifizierten, explosionsgeschützten Digitalfunkgeräten

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabestelle (ZVST) Behörde für Inneres und Sport (BIS), Polizei Hamburg - Landespolizeiverwaltung LPV 211
Postanschrift: Bruno-Georges-Platz 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZVST / BIS
E-Mail:
Telefon: +49 40428666266
Fax: +49 40427999186
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.hamburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von 110 zertifizierten, explosionsgeschützten Digitalfunkgeräten

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32237000 Walkie-Talkies
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Vertrag soll gem. § 135 Abs. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, mit der Firma Motorola Solutions Germany GmbH geschlossen werden. Bei dem Auftrag handelt es sich um die Lieferung von 110 zertifizierten und explosionsgeschützten Digitalfunkgeräten.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es sollen 110 digitale, explosionsgeschützte und zertifizierte Digitalfunkgeräte beschafft werden. Gemäß der Zertifizierungsliste der BDBOS kommen dazu nur zwei Geräte in Frage. Zum einen das Gerät der Firma Sepura aus der STP8000-Serie und das MTP8500ATEX der Firma Motorola. Da die gesamte Lade- und Programmierstruktur der Polizei Hamburg bereits auf die neue SC-Serie der Firma Sepura umgestellt ist, können die STP8000-Geräte hier nicht mehr eingesetzt werden, weil die STP8000-Serie - hinsichtlich der Lade- und Programmierstruktur - nicht mit der neuen Lade- und Programmierstruktur der SC-Serie kompatibel ist. Da eine funktionierende Lade- und Programmierstruktur für die Motorola-Geräte besteht, können nur diese Geräte ohne unverhältnismäßig hohen Aufwand beschafft werden. Die Beschaffung erfolgt unter Inanspruchnahme des Alleinstellungsmerkmales nach § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV im Zuge eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Es sollen 110 digitale, explosionsgeschützte und zertifizierte Digitalfunkgeräte beschafft werden. Gemäß der Zertifizierungsliste der BDBOS kommen dazu nur zwei Geräte in Frage. Zum einen das Gerät der Firma Sepura aus der STP8000-Serie und das MTP8500ATEX der Firma Motorola. Da die gesamte Lade- und Programmierstruktur der Polizei Hamburg bereits auf die neue SC-Serie der Firma Sepura umgestellt ist, können die STP8000-Geräte hier nicht mehr eingesetzt werden, weil die STP8000-Serie - hinsichtlich der Lade- und Programmierstruktur - nicht mit der neuen Lade- und Programmierstruktur der SC-Serie kompatibel ist. Da eine funktionierende Lade- und Programmierstruktur für die Motorola-Geräte besteht, könne nur diese Geräte ohne unverhältnismäßig hohen Aufwand beschafft werden. Die Beschaffung erfolgt unter Inanspruchnahme des Alleinstellungsmerkmales nach § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV im Zuge eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
08/12/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Motorola Solutions Germany GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Das unter Ziffer V.2.1) genannte Datum ist der Tag der Entscheidung über die geplante Auftragsvergabe. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt und soll nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung erteilt werden. Bei den unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert. Dieser wird nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des für den Auftrag vorgesehene Unternehmen schadet.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
Fax: +49 40427923080
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle den Vertrag schließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein Vergaberechtsverstoß im Wege eines Vergabenachprüfungsverfahrens geltend gemacht wurde. Ein wirksam

erteilter Zuschlag kann nach § 168 Abs. 2 S. 1 GWB nicht mehr aufgehoben werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/12/2023