Deutschland - Baustellenüberwachung - BÜW - ESTW Kreiensen II - Teilprojekt 1 EEA/OLA
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Engineering & Consulting GmbH (Bukr R0)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: BÜW - ESTW Kreiensen II - Teilprojekt 1 EEA/OLA
Beschreibung: BÜW - ESTW Kreiensen II - Teilprojekt 1 EEA/OLA
Kennung des Verfahrens: 9c77b827-853e-46fd-9def-373e46f7c358
Interne Kennung: 23FEI70459
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
Zentrale Elemente des Verfahrens: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014
Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU)
2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Genaue Angaben
zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam
erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden
(§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach
Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs.
2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend
gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit
die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
– bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S.
1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die
in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Zusätzliche Informationen: Es ist zu beachten, dass eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich
sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung
ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb
mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Erklärung,
dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe
der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register
der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes Erklärung zur Einhaltung
gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-,
Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.
B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz,
§ 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise
sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Es sind nur die geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Erklärungen/Nachweise können
bei erfolgreicher Teilnahme an einem Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn
AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Die Vorlage
der Präqualifikationsurkunde ist nicht erforderlich. Erklärung, dass der Bewerber/Bieter
den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien
verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. Erklärung, dass der Bewerber/Bieter
nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen
worden ist. Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage
stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß
§ 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in
§ 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße
im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1
bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. Erklärung, dass
kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist Erklärung über mögliche
Eintragungen im Gewerbezentralregister Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance-
und Korruptionsprävention Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines
früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG
verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft
erfüllt hat. Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren
der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)
versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile
beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt
hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat Erklärungen
zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
(Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen
z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz,
§ 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
genannten Vorschriften. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe
im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung
begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets
in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln
Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbunden¬heit
(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen
zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche
Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied
eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. Fa.
Götz 2. Fa. SPL 3. Fa. Röhl. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern
auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros
erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro
eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche
Abhängigkeit besteht. Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen
verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche
Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit
besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende
Erklärung abzugeben hat. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren
sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner
Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber
behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger
als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge
zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit
vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen
einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe
eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der
1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl
für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch
für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß
vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder. Die Zahlungsbedingungen
gelten gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo-
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: BÜW - ESTW Kreiensen II - Teilprojekt 1 EEA/OLA
Beschreibung: BÜW - ESTW Kreiensen II - Teilprojekt 1 EEA/OLA
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ausschlusskriterien nach §§ 123/124 GWB Erklärung der Bewerbergemeinschaft gem. Verzeichnis
der Leistungen anderer Unternehmer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmers
Erklärung über das Vorhandensein der erforderlichen Präqualifikationen bei der Deutschen
Bahn. Nennung von Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen und Berufserfahrung.
Alles gem. Anlage "23FEi70459_TN Antrag"