Zusätzliche Informationen: 1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs.1 Nr. 1 GWB und unterliegt
neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
(BerlAVG). 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) des Verhandlungsverfahrens
begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung
angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren
INF2-0130-2023 bewerben können. 3. Die Übermittlung von Fragen hat ausschließlich
unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform AI (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe
der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1))u. des Aktenzeichens INF2-0130-2023
zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt,die bis
spätestens 5 Arbeitstage vor Beendigung des Teilnahmewettbewerbs an die unter Ziffer
I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl.
Ziff. I.3) eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen
nicht zu beantworten. Mündliche Bewerberfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird
etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern
zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen,
auf der Plattform AI veröffentlichen. 4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der
Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten
Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen
nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 6. Zu Kooperationsformen
im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1): Sofern eine Bewerbung als BewGe
erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte
Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff.
III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder
der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen
Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft
zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die
unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen
einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten
Formular vorzulegen. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären,
dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den
Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige
beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen,
sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt
zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 7. Beabsichtigt der Bewerber
oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen
und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen
(Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe),
so sind die unter Ziffer III.1.1) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen
ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Angaben zu den unter Ziffer III.1.2)
oder/und III.1.3) benannten Eignungskriterien können im Umfang der gewünschten Eignungsleihe
bezogen auf die anderen Unternehmen gemacht werden. Soweit sich Angaben zur Eignung
auf diese anderen Unternehmen (Eignungsverleiher) beziehen, ist dies bei den jeweiligen
Angaben zur Eignung deutlich zu machen. Weiterhin ist mit dem Teilnahmeantrag die
Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die
rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen
der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen
Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit
ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall
gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen
für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise
oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die
Leistungen (üblicherweise als Unterauftragnehmer) im Auftragsfall erbringen wird,
für die diese Kapazitäten benötigt werden. 8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung
der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge
zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige
Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich. Bei nicht zutreffenden
Formblättern kennzeichnen Sie diese. 9. Der AG behält sich vor, den Zuschlag auch
ohne Verhandlungen auf das Erstangebot zu erteilen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon
auszugehen, dass der AG den Bieterkreis der zum Probeinbau eingeladen wird aufgrund
einer ersten Auswertung der Erstangebote sowie des Roll out Konzepts anhand der Zuschlagskriterien
reduzieren und die drei bestplatzierten und die darüber hinaus punktgleichen Bieter,
zum Probeinbau und den darauffolgenden Verhandlungs-/ Präsentationsgespräch einzuladen.
10. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die verbliebenen Bieter aufgefordert,
ihre überarbeiteten verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann gemäß der
bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet. Der AG behält sich vor im Rahmen
der Verhandlungen über alle Inhalte insbesondere über Leistungsinhalte sowie Vertragsinhalte
zu verhandeln. 11. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung,
des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen
Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber
trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die
Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben
natürlicher Personen) 12. Die avisierten Höchstmengen finden Sie im Leistungsverzeichnis
dieser Ausschreibung.