Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4DDKHRMG 1. In die Auswahl der zur Verhandlung zugelassenen
                                                      Bewerber kommt, wer den Teilnahmeantrag (Anlage zu dieser Bekanntmachung) entsprechend
                                                      den Teilnahmebedingungen rechtzeitig mit allen geforderten Nachweisen und Erklärungen
                                                      eingereicht hat (die Nachforderung von Unterlagen steht im Ermessen der Vergabestelle).
                                                      Die Bewerber werden nach einer Wertungsmatrix (ist im Teilnahmeantrag enthalten und
                                                      erläutert) bewertet und die Reihenfolge der Bewerber wird festgelegt. Die 4 Bewerber,
                                                      die auf Basis dieser Wertungsmatrix die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur
                                                      Verhandlung zugelassen. Falls die geplante Höchstzahl durch Bewerber mit gleicher
                                                      Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das Los. Wird die Anzahl von
                                                      mindestens 3 Bewerbern, die (neben der gesetzten Bewerberin - nachst. Ziff. 2) zur
                                                      Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich die Auftraggeberin
                                                      vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder es mit einer niedrigeren Bewerberzahl
                                                      fortzuführen. 2. Im Verfahren ist die Verfasserin der Machbarkeitsstudie (GKT Planungsgesellschaft
                                                      mbH, Verden) in dem Sinne gesetzt, als diese unabhängig von der erreichten Punktzahl
                                                      zur Verhandlung zugelassen ist. 3. Im Fall der Eignungsleihe behält sich die Auftraggeberin
                                                      vor, die gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens gem. § 47 Abs.
                                                      3 VgV zu verlangen. 4. Der Teilnahmeantrag und die dieser Bekanntmachung beigefügte
                                                      Machbarkeitsstudie nebst Planunterlagen können vom Bewerber über die Vergabeplattform
                                                      heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist mit Hilfe
                                                      elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen im Teilnahmeantrag
                                                      geforderten Nachweise und Erklärungen kann ohne Nachforderung zum Ausschluss der Bewerbung
                                                      führen. Änderungen an den vorgegebenen Texten im Teilnahmeantrag und an der dortigen
                                                      Reihenfolge sind nicht zulässig. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeantrag
                                                      geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt.
                                                      Die im Teilnahmeantrag geforderten Referenzobjekte müssen sich auf Projekte innerhalb
                                                      des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz beziehen, anderenfalls wird
                                                      die Referenz nicht zugelassen. 5. Mehrfachbewerbungen sind nicht zugelassen. Ein Bewerber,
                                                      der sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen.
                                                      Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört. Gleiches
                                                      gilt für den Fall, dass ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zugleich Mitglied
                                                      einer (oder mehrerer anderer) Bewerbergemeinschaft(en) ist - diese Bewerbergemeinschaften
                                                      werden ausgeschlossen. 6. Zu diesem Verfahren werden nur Bewerber zugelassen, die
                                                      sich mit dem vorgegebenen Teilnahmeantrag (Anlage zu dieser Bekanntmachung) bewerben.
                                                      Es gelten die im Teilnahmeantrag genannten Bearbeitungshinweise. Bewerbergemeinschaften
                                                      geben einen Teilnahmeantrag mit allen Angaben gemeinsam ab. 7. Alle Erklärungen/Unterlagen/Nachweise
                                                      sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen.
                                                      8. Die Auftraggeberin behält sich, vom Bewerber zu verlangen, die Richtigkeit seiner
                                                      Erklärungen durch geeignete Nachweise zu belegen. 9. Bewerber, die sich wegen der
                                                      Eignungsnachweise auf § 50 Abs. 3 VgV berufen, müssen die Vergabenummer desjenigen
                                                      Vergabeverfahrens angeben, in dem sie die Nachweise eingereicht haben. Zu beachten
                                                      ist zudem, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen,
                                                      für das jetzige Vergabeverfahren aktuell sein müssen. 10. Eine Bietergemeinschaft
                                                      muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (deren Gesellschafter gesamtschuldnerisch
                                                      haften) mit einem oder mehreren bevollmächtigten Vertretern sein. Im Teilnahmeantrag
                                                      müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie im Vergabeverfahren
                                                      gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt. 11. Die Leistungen werden
                                                      nur vergeben an im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässige: a) natürliche Personen,
                                                      die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung
                                                      "Dipl.-Ingenieur" oder "Master of Engineering (M.Eng.)" oder "Master of Science (M.Sc.)"
                                                      (oder jeweils: gleichwertig - Bachelor-Abschluss ist gleichwertig) der jeweiligen
                                                      Fachrichtung berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung
                                                      nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als "Dipl.- Ingenieur" oder
                                                      "Master of Engineering (M.Eng.)" oder "Master of Science (M.Sc.)" (oder gleichwertig)
                                                      der jeweiligen Fachrichtung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis
                                                      verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien der EU gewährleistet ist. b) juristischen
                                                      Personen oder sonstige Personenvereinigungen, sofern deren (satzungsgemäßer) Geschäftszweck
                                                      auf Leistungen der jeweiligen Fachrichtung ausgerichtet ist, der der ausgeschriebenen
                                                      Aufgabe entspricht, und einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter
                                                      oder der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter die an natürliche Personen gestellten
                                                      Anforderungen erfüllt. c) Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften, deren Mitglieder
                                                      die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.