Beschreibung: Angaben zur Baumaßnahme Allgemeine Beschreibung: Das Reichstagsgebäude befindet sich
am Platz der Republik in Berlin und ist seit 1999 Sitz des Deutschen Bundestages.
Zu den Vorgaben bei der Herrichtung des Reichstagsgebäudes für Zwecke des Deutschen
Bundestages gehörte u. a. auch die Forderung nach weitgehender Verwendung von regenerativer
Primärenergie und hoher Verfügbarkeit. Für die Parlamentsbauten im Spreebogen (Reichstagsgebäude,
Jakob-Kaiser-Haus, Paul-Löbe-Haus und Marie-Elisabeth-Lüders-Haus) wurde deshalb ein
Energiekonzept erarbeitet, das eine eindeutige Prämisse für die dezentrale Energieerzeugung
hatte und einen Energieverbund der Gebäude beinhaltet. Dem ökologischen Anspruch des
Deutschen Bundestages entsprechend nimmt der Einsatz regenerativer Primärenergiequellen
einen hohen Stellenwert ein. Das Verbundnetz verteilt derzeit die folgenden Energiearten:
1. Elektroenergie über eine 10 kV-Trasse (nicht Bestandteil der Aufgabe), 2. Wärmeenergie
über ein Hochtemperaturleitungssystem (HT-Netz Wärme) 110 °C/ 60 °C. 3. Sole- und
Grundwassernetz der geothermischen Speicher (Aquiferspeicher) unmittelbar angeschlossen
(über Wärmetauscher) sind das PLH und das RTG. Auftraggeber/Nutzer: Bundesrepublik
Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)/. Nutzer
ist Deutsche Bundestag. Gebäudenutzung: Die Liegenschaften werden als Parlamentsgebäude
und als Bürogebäude genutzt. Art der Baumaßnahme: Beratungsleistungen im Bereich der
Kälte- sowie Wärmeerzeugung und –verteilung für Neubau-, Erneuerungs-, Umbau- und
Erweiterungsbauten. Projektkosten (jährlich netto): für KG 420, 430, 440 und 480 gem.
DIN 276: ca. 2.700.000 € (KGR 420: 1.600.000 €, KGR 430: 700.000 €, KGR440: 150.000,00
€, KGR 480: 250.000 €. Projektdauer: Der Rahmenvertrag wird mit der Laufzeit eines
Jahres abgeschlossen, und kann dreimal - ohne Rechtsanspruch - um je ein Jahr verlängert
werden. (II. Quartal 2024 bis II. Quartal 2028). Schätzwert (netto): Über die maximale
Gesamtlaufzeit (Höchstwert) von vier Jahren inkl. Optionen, würde das eine Honorarsumme
von ca. 5.000.000 € netto ergeben. Es wird darauf hingewiesen, dass das Honorar jeweils
anhand der Kosten des Einzelauftrags/der Einzelmaßnahme berechnet wird. Ein Rechtsanspruch
auf eine Mindestbeauftragung besteht jedoch nicht. Leistungsbereich: Planungsleistungen
zu Baugrundausrüstung (gem. AHO) und Technische Ausrüstung der KGR 420 (Wärmeversorgungsanlagen)
und KGR 430 (Raumlufttechnische Anlagen). Im Hinblick auf das Gesamtsystem des TVP
ist es erforderlich, dass die zur Verfügung stehenden Energiemengen, Systemtemperaturen
und Versorgungs- und Förderkapazitäten, ebenso wie Funktionalität und Anforderungen
des vorhandenen Steuerungssystems beachtet, bzw. eingehalten werden. Dies gilt vor
allem für neue Verbraucher und Erzeuger, die in das System eingebunden werden sollen.
Daher ist es zwingend erforderlich, dass die KGR 440 (Elektrische Anlagen), KGR 480
(Gebäude- und Anlagenautomation) sowie die im Rahmen der Beratungsleistung für die
notwendigen Neubau- Erneuerungs- Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen des TVP beachtet
werden. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Leistungsbild. Leistungsbild: Bezogen
auf die eigentliche Aufgabe ergeben sich nachfolgend aufgeführte Leistungsbereiche,
die jeweils zu einzelnen Maßnahmen / Liegenschaften zu erbringen sind: 1. Aufnahme
des Gesamtsystems, 2. Fachtechnische Stellungnahmen, 3. Machbarkeitsstudien zu möglichen
Weiterentwicklungen des TVP, 4. Technische Beratung hinsichtlich Erweiterungs – und
Erneuerungsmaßnahmen, 5. Besondere Leistungen. Eine detaillierte Beschreibung der
einzelnen Leistungsbereiche entnehmen Sie dem beiliegenden Leistungsbild. Beginn/Ende
der Leistungserbringung: ca. II. Quartal 2024 bis ca. II. Quartal 2028.