Zusätzliche Informationen: Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften
der Sektorenverordnung und des GWB sowie anhand folgendem System: 1. Der Auftraggeber
wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit
und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig
oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen
nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen
und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen,
zu vervollständigen oder zu korrigieren. 2. Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit
und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend
vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge
folgende Unterlagen einzureichen: - Eigenerklärung zur Eignung (Bei Bewerbergemeinschaften
von jedem Mitglied) - Eigenerklärung Fachkundenachweis - Eigenerklärung_AN_Art5k_Russland
("Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/ 576 des
Rates vom 5. April 2022 (Russland)" - Bewerbergemeinschaftserklärung (falls zutreffend)
- Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (falls zutreffend) - Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten
anderer Nachunternehmen (NU) (falls zutreffend) Hinweis: Die vorgenannten Unterlagen
sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Für Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung
von jedem Mitglied auszufüllen, in Textform zu kennzeichnen und elektronisch einzureichen.
Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der
Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens
zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber eine auch für den (jeweiligen)
Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen
sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage
einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung
des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formblatt "Verpflichtungserklärung"
zu verwenden. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen
zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten
Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern. 4. Darauf erfolgt eine Prüfung der
Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des
Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann
gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten
Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen
eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach
§ 19 MiLoG, nach § 21 SchwarzArbG oder nach § 22 LKSG . Davon kann nach pflichtgemäßem
Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen
abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung
der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus dem nachfolgenden Datenfeld "Auswahlkriterien"
dieser Bekanntmachung ergeben. 5. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis
zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie
der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der
zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen
und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen,
Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen. Alle Bewerber welche
die vorgenannten Eignungskriterien erfüllt haben, werden gemäß der Referenzangaben
im Rahmen der Teilnehmerbegrenzungskriterien entsprechend im Punktesystem wie folgt
bewertet: 6. Erfüllen mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften die im Abschnitt
"Ausschreibungsbedingungen", dort "Auswahlbedingungen" genannten Eignungsanforderungen,
findet eine Teilnehmerbegrenzung auf 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften statt. Der
Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat mindestens 3 vergleichbare Referenzen über Generalplanungsleistungen
unter Verwendung des Formblatts "Eigenerklärung Fachkundenachweis" vorzulegen. Zu
den Anforderungen an die Referenzinhalte und die Vergleichbarkeit siehe unten Eignungskriterien.
Reicht der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mehr als 3 vergleichbare Referenzen ein,
werden der Teilnehmerbegrenzungswertung nur die 3 Referenzen zugrunde gelegt, mit
denen die höchstmögliche Punktzahl bei der Referenzwertung erzielt wird. In die Bewertung
werden nur Referenzen einbezogen, die bei den Eignungskriterien aufgeführten Mindestanforderungen
erfüllen. Im Rahmen der Bewertung der Teilnehmerbegrenzungskriterien können max. 159
Punkte erreicht werden. 1. Der Bewertungsmaßstab für jedes Teilnehmerbegrenzungskriterium
ist nachfolgend angegeben. 2. Aus den für jedes Teilnehmerbegrenzungskriterium vergebenen
Bewertungspunkten wird eine Gesamtsumme (Leistungspunkte) für die Eignungsbewertung
des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft ermittelt. Sofern keine anderweitigen Bewertungsvorgaben
angegeben sind, werden für die einzelnen Kriterien nur jene Bewertungspunkte einmalig
je Referenz vergeben, die dem jeweiligen Erfüllungsgrad des Kriteriums zugeordnet
sind. 3. Aus der sich hieraus ergebenden Wertungsrangfolge werden maximal 5 Bewerber
für die nächste Verfahrensstufe (Aufforderung zur Angebotsabgabe) ausgewählt. Bei
Punktgleichheit des 5. Bewerbers und ggf. weiterer Bewerber in der Wertungsreihenfolge
entscheidet das Los. BEWERTUNG: -Bewertet wird die Anzahl der Leistungsbilder über
die Mindestanforderungen hinaus.1 Pkt je bearbeiteten Leistungsbild gem. HOAI (gewertet
werden Objektplanung FA, Ingenieurbau, Fach- u. Beratungsleistungen Bauphysik, Brandschutz)
je Referenz, max. 4 Pkt je Referenz, insgesamt für das Kriterium max. 12 Pkt. -Bewertet
wird die Anzahl der Leistungsphasen über die Mindestanforderungen hinaus. 1 Pkt je
Leistungsphase je Referenz, gewertet werden LPH 6-8, max. 3 Pkt je Referenz, insgesamt
für das Kriterium max. 9 Pkt. -Bewertet werden die Gesamtbaukosten in den jeweiligen
Referenzobjekten über die Mindestanforderungen hinaus. 2 Pkt: > 20-30 Mio €, 3 Pkt:
> 30-40 Mio €, 4 Pkt > 40-50 Mio€, 5 Pkt: > 50 Mio €, max. 5 Pkt je Referenz, insg.
für das Kriterium max. 15 Pkt. -Bewertet werden die Honorarzonen (HZ) in den jeweiligen
Referenzobjekten. 0 Pkt: HZ I, 1 Pkt: HZ II, 2 Pkt: HZ III, 3 Pkt: HZ IV, 4 Pkt: HZ
V, max. 4 Pkt je Referenz, insgesamt für das Kriterium max. 12 Pkt. -Bewertet wird,
wenn für das Referenzprojekt ein technisches Inbetriebnahme Management erfolgte. 4
Pkt: ja; 0 Pkt: nein, max. 4 Pkt je Referenz, insg. für das Kriterium max. 12 Pkt.
-Bewertet wird das Alter der Referenzprojekte bezogen auf den Abschluss der Leistungen.
Die Leistungserbringung soll abgeschlossen sein. Referenzen, die nicht abgeschlossen
sind (Ende Lph 8), werden im Kriterium "Alter"" mit 0 Pkt bewertet. 1 Pkt: Abschluss
ab 01.01.2015, 2 Pkt: Abschluss ab 01.01.2017, 3 Pkt: Abschluss ab 01.01.2019, 4 Pkt:
Abschluss ab 01.01.2021, max. 4 Pkt je Referenz, insgesamt für das Kriterium max.
12 Pkt. -Bewertet wird die Objektart der Referenzprojekte, wenn es sich um einen Betriebshof
oder Betriebswerkstatt oder Abstellanlage oder Produktionshalle handelt. 0 Pkt: nein;
3 Pkt: ja, max. 3 Pkt je Referenz, insg. für das Kriterium max. 9 Pkt. -Die Referenzprojekte
wurden für ein schienengebundenes Verkehrsträgerprojekt (Bahn,U-Bahn,S-Bahn,Tram)
umgesetzt. 0 Pkt: nein; 5 Pkt: ja max. 5 Pkt je Referenz, insg. für das Kriterium
max. 15 Pkt. -Die Referenzprojekte wurden unter Einsatz von Signaltechnik umgesetzt.
0 Pkt: nein; ja; 5 Pkt: ja, max. 5 Pkte je Referenz, insg. für das Kriterium max.
15 Pkt. -Die Referenzprojekte wurden im Rahmen einer Beauftragung eines öffentlichen
AG umgesetzt. 0 Pkt: nein; 1 Pkt: ja, max. 1 Pkt je Referenz, insgesamt für das Kriterium
max. 3 Pkt. -Die Referenzprojekte wurden unter Berücksichtigung von Fördermitteln,
Fremdfinanzierung oder Auflagen aus dem Zuwendungsrecht umgesetzt. 0 Pkt: nein; 1
Pkt: ja, max. 1 Pkt je Referenz, insg. für das Kriterium max. 3 Pkt. -Im Rahmen der
Referenzprojekte erfolgte ein Planfeststellungsverfahren. 0 Pkt: nein; 3 Pkte: ja,
max. 3 Pkt je Referenz, insgesamt für das Kriterium max. 9 Pkt. -Die Umsetzung der
Referenzprojekte erfolgte im laufenden Betrieb. 0 Pkt: nein; 5 Pkt: ja, max. 5 Pkt
je Referenz, insgesamt für das Kriterium max. 15 Pkt. -Die Umsetzung der Referenzprojekte
erfolgte in Bauabschnitten. 0 Pkt: nein; 3 Pkt: ja, max. 3 Pkt je Referenz, insgesamt
für das Kriterium max. 9 Pkt. -Das Referenzprojekte erhielt ein BNB-Zertifikat. 0
Pkt: nein; 3 Pkt: ja, max. 3 Pkt je Referenz, insgesamt für das Kriterium max. 9 Pkt.
Alle Kriterien sind ferner in der "Matrix zur Eignung und Teilnehmerbegrenzung" aufgeführt
(siehe Vergabeunterlagen).