Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Zwingende und Fakulatative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (Anlage_A-02_Eignungsnachweise.pdf),
-Bezug des Bieters zu Russland (Anlage_B-3.1_Bewerberauskunft_RUS_Bezug.pdf), - ausgefüllte
Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage_B-03_Bewerberauskunft_Eigenerklärung.docx),
- Erfüllung der Mindeskriterien: --hier nur auszugsweise dargestellt -- geforderte
Deckungssummen der bestehenden Betriebs- und Berufshaftpflicht; Erklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen entsprechend § 124 Abs. 1 und 2 GWB („fakultative Ausschlussgründe“),
Durchschnittlicher Jahresumsatz (der drei angegebenen Umsätze) für die auftragsgegenständliche
Leistung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für die auftragsgegenständlichen
Fachplanerleistungen „Sicherheitsberatung“ von mind. [Betrag gelöscht] Euro (netto), Eine jahresdurchschnittliche
Anzahl von zwei Mitarbeitern mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen
oder Sicherheitstechnik mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Fachplanerleistungen
„Sicherheitsberatung“ aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, 1. Projektleiter/-in:
• akademischer Grad Dipl.-Ing. Archtektur/Bauwesen (FH/Uni) oder M.Sc./M.Eng. oder
M.A. oder B.A. oder B.Sc./B.Eng. Architektur/Bauwesen oder Sicherheitstechnik • mind.
7 Jahre Berufserfahrung nach Erwerb des Ausbildungsabschlusses im Bereich der Fachplanerleistungen
„Sicherheitsberatung“ • Erfahrung mit mindestens zwei persönlichen Projekten als Projektleiter/-in
(persönliche Referenzen), die jeweils die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
o die Referenz hat vergleichbare Objekte mit mindestens erhöhten Sicherheitsanforderungen
zum Gegenstand. Zu den vergleichbaren Objekten zählen: Parlaments- oder Gerichtsgebäude,
Botschaftsgebäude, Hotelprojekte, Gewerbeimmobilien, Infrastrukturprojekte (z.B. Flughäfen),
Justizvollzugsanstalten, Kongresszentren. o die Referenz muss einen Leistungsbeginn
ab dem 01.01.2013 ausweisen o das Projektvolumen muss in der Kostengruppe 300 mindestens
20 Mio. EUR brutto und in der Kostengruppe 400 mindestens 7 Mio. EUR brutto nach DIN
276-1:2008-12 betragen o die Referenz hat mindestens die Fachplanerleistungen „Sicherheitsberatung“
in den Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) bis 3 (Entwurfsplanung) zum Leistungsbild
„Sicherheitsberatung“ zum Gegenstand, Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat mindestens
zwei Referenzen im Bereich der Fachplanerleistungen „Sicherheitsberatung“ nachzuweisen,
die die genannten Mindestanforderungen erfüllen, ansonsten erfolgt der Ausschluss
aus dem Verfahren (Ausschlusskriterium): • Fachplanerleistungen „Sicherheitsberatung“
für vergleichbare Objekte mit mindestens erhöhten Sicherheitsanforderungen. Zu den
vergleichbaren Objekten zählen: Parlaments- oder Gerichtsgebäude, Botschaftsgebäude,
Hotelprojekte, Gewerbeimmobilien, Infrastrukturprojekte (z. B. Flughäfen), Justizvollzugsanstalten,
Kongresszentren • Leistungsbeginn ab dem 01.01.2013 • Projektvolumen in der Kostengruppe
300 mindestens 20 Mio. EUR brutto und in der Kostengruppe 400 mindestens 7 Mio. EUR
brutto nach DIN 276-1:2008-12 • Die Referenzen müssen mindestens die Fachplanerleistungen
„Sicherheitsberatung in den Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) bis 3 (Entwurfsplanung)
zum Leistungsbild „Sicherheitsberatung“ umfassen. aktueller Handelsregister/Berufsregisterauszug,
Angaben zum Unternehmen (unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand
des Unternehmens gemäß öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der
Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde,
Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner,
Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum
und Kerngeschäft des Unternehmens)., Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
Erklärung über den Umsatz, Technische und berufliche Leistungsfähigkeit --Anlage_B-03_Bieterauskunft_Eigenerklärung.docx--
] 2. Stv. Projektleiter/-in: • akademischer Grad Dipl.-Ing. Archtektur/Bauwesen (FH/Uni)
oder M.Sc./M.Eng. oder M.A. oder B.A. oder B.Sc./B.Eng. Architektur/Bauwesen oder
Sicherheitstechnik • mind. 5 Jahre Berufserfahrung nach Erwerb des Ausbildungsabschlusses
im Bereich der Fachplanerleistungen „Sicherheitsberatung“ • Erfahrung mit mindestens
zwei persönlichen Projekten als stv. Projektleiter/-in (persönliche Referenzen), die
jeweils die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: o die Referenz hat vergleichbare
Objekte mit mindestens erhöhten Sicherheitsanforderungen zum Gegenstand. Zu den vergleichbaren
Objekten zählen: Parlaments- oder Gerichtsgebäude, Botschaftsgebäude, Hotelprojekte,
Gewerbeimmobilien, Infrastrukturprojekte (z.B. Flughäfen), Justizvollzugsanstalten,
Kongresszentren. o die Referenz muss einen Leistungsbeginn ab dem 01.01.2013 ausweisen
o das Projektvolumen muss in der Kostengruppe 300 mindestens 20 Mio. EUR brutto und
in der Kostengruppe 400 mindestens 7 Mio. EUR brutto nach DIN 276-1:2008-12 betragen
o Die Referenz hat mindestens die Fachplanerleistungen „Sicherheitsberatung“ in den
Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) bis 3 (Entwurfsplanung) zum Leistungsbild
„Sicherheitsberatung“ zum Gegenstand.