Tower Los 14 Maler- und Putzarbeiten - Nachauftrag 22
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 302000374000
Fax: +49 302000374505
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thf-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tower Los 14 Maler- und Putzarbeiten - Nachauftrag 22
Tower Los 14 Maler- und Putzarbeiten
Flughafen Berlin-Tempelhof (THF)
Im Zuge der Sanierung des gesamten Bauteils Kopfbau West inkl. des Towers werden nachfolgend Maler-und Putzarbeiten ausgeschrieben. Die Maler- und Putzarbeiten umfassen das gesamte Gebäude des Kopfbau West des ehemaligen Flughafen Tempelhofs. Das Gebäude hat dabei folgende Abmessungen: 70m x 13m x30m (LxBxH).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Werkstättenweg 4-5
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
VE 14, Maler- und Putzarbeiten / hier NT22, NA25 (Mehrmengen SR)
Postanschrift: Werkstättenweg 4-5
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
Es ist notwendig geworden, zusätzliche Mengen zu berücksichtigen. Dazu zählen unter anderem die Positionen der Gerüstarbeiten und Innenputzarbeiten.
Des Weiteren kam es ebenfalls, durch die Fülle an Zusatzleistungen, zu der Verlängerung der Baustelleneinrichtung und den zusätzlichen Stundenlohnarbeiten.
Eine neue Ausschreibung wäre nicht sinnvoll: - Es handelt sich hier um eine direkte Schnittstelle zur beauftragten Leistung des Gewerks VE14 “Putz- und Malerarbeiten”. Da die Zusatzarbeiten somit die beauftragte Leistung ergänzen bzw. erweitern ist eine Ausführung durch Drittgewerke aus Gewährleistungsgründen nicht zu empfehlen.- Innerhalb der knappen Terminvorgaben würde es zu weiteren Verzögerungen kommen, was zu einem allgemeinen Anstieg der Kosten (z.B. Vorbereitung Ausschreibung durch Planer) führen würde. - Allein die Neuausschreibungen für die o.g. Leistungen würde einen weiteren mind. 2- monatigen Zeitverzug bedeuten.Aus den vorgenannten Gründen ist die Nachbeauftragung die schnellste, wirtschaftlichste und technisch sinnvollste Lösung.