Beschreibung der Änderungen: Nach Aussage des AN wurden nach Ende der vertraglichen Bauzeit 31.08.2023 Handstopfarbeiten
angeordnet. Hierfür musste auch die Baustelleneinrichtung für Ausführung von Handstopfarbeiten
in Bereich der eingebauten Hilfsbrücken in Gleis 1 und Gleis 2 vorgehalten werden.
eingebauten Hilfsbrücken in Gleis 1 und Gleis 2 . Diese Leistungen sind nicht Bestandsteil
der Beauftragung, demzufolge sind diese Leistungen dem Grunde nach berechtigt