Zusätzliche Informationen: 01. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt
neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
02. Durch diese Bekanntmachung wird der Wettbewerb des offenen Verfahrens FEM2-0446-2023
begonnen. Der Bieter reicht mit seinem Angebot die in dieser Bekanntmachung angegebenen
Angaben, Erklärungen u. Nachweisen, das ausgefüllte Leistungsverzeichnis (Angebotsfrist:
16.11.2023, 12:00) ein. 03. Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich unter
Nutzung der Nachrichtenfunktionalität der Vergabeplattform AI (vgl. Ziff.I.3) unter
Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM2-0446-2023
zu erfolgen. Auskünfte zum Vergabeverfahren (Bieterfragen) werden grundsätzlich nur
auf solche Fragen erteilt, die bis zum 10.11.2023 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete
Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen
sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu beantworten.
Mündliche Bieterfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen
(auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bieterm zum Wettbewern sowie sonstige
Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform AI veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von
aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieteranfragen
zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten
Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise
ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 04.
Mit der Benennung der Referenz stimmt der Bieter/ BiGe der Kontaktaufnahme durch den
AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 05. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass
allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die
Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u.
der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig,
unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 06. Zu Kooperationsformen im vorliegenden
Vergabeverfahren (s. auch III.1): Sofern ein Angebot als BiGe erfolgt, ist mit dem
Angebot eine von allen Mitgliedern der BiGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus
der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung)
im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BiGe, ein bevollmächtigter Vertreter
und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bieterauswahl zur Bietergemeinschaft
und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BiGe
dürfen nur ein Angebot einreichen. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten
Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
in einem gesonderten Formular vorzulegen. BiGe haben darüber hinaus eine Erklärung
folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BiGe bzw. der Vertreter der
BiGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BiGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären,
inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und
kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
07. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich
der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
auf andere Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen)
zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten
Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen,
als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der
Bieter gesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen
vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit
über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme
auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder
finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es
mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend
dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende
Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit
wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung
(Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch
dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall
erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 08. Der Auftraggeber hat
für die Einreichung der Angebote Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung
der Angebote zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen.
Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich. Die Angebote
müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform
eingereicht werden. Mit dem Angebot müssen alle notwendigen Unterlagen/Nachweise (s.
Ziffer III.1) eingereicht werden. 09. Voraussichtliche Angebotseinreichungsfrist:
16.11.2023, 12:00 Uhr Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte Leistungsverzeichnis
einzureichen. In diesem hat er auszuweisen, wie er die Leistungsanforderungen erfüllt;
ggf. ist dies durch entsprechende Erläuterungen zu ergänzen, soweit dies im Leistungsverzeichnis
vorgesehen ist. Erfüllt der Bieter die Leistungsbeschreibung (Anforderungen der BVG)
nicht, wird er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Auskünfte zum Inhalt der Vergabeunterlagen
(Bieterfragen) werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 10.11.2023
an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform
(vgl. Ziff. I.3). eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen
nicht zu beantworten. Mündliche Bieterfragen werden nicht beantwortet. 10. Datenschutz:
Der Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes
sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für
die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bieter die
datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen
(z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).