Verlängerung eines Vertrages zur Software- und Systeminstandhaltung eines Sprachdialogsystems und Weiterentwicklungsleistungen

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hamburger Hochbahn AG
Nationale Identifikationsnummer: DE811239681
Postanschrift: Steinstraße 20
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stabsstelle IT-Einkauf und Einkauf 4.0
E-Mail:
Fax: +49 403288-2135
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verlängerung eines Vertrages zur Software- und Systeminstandhaltung eines Sprachdialogsystems und Weiterentwicklungsleistungen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Siehe Angaben unter Ziffer IV.1.1)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE60 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Siehe Angaben unter Ziffer IV.1.1)

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) beabsichtigt, folgende  wesentliche Änderung des bestehenden Vertragsverhältnisses mit der SemanticEdge GmbH vorzunehmen: Verlängerung eines Vertrages um zwei Jahre und Erweiterung des Vertrages um weitere Entwicklungsleistungen. Letztere beinhalten eine Intentanalyse zur Erhöhung der Automatisierungsquote und einer verbesserten themenorientierten Anrufvermittlung sowie die Verwendung moderner und besserer Modelle zur Spracherkennung und Sprachsynthese.

Im Jahr 2011 wurde zwischen der SemanticEdge GmbH und der Hamburger Hochbahn AG im Rahmen der Beschaffung eines Sprachdialogsystems für die Metropolregion Hamburg ein Vertrag über Software- und Systeminstandhaltung geschlossen.

Das Sprachdialogsystem nimmt die Anrufe in der Telefon-Hotline des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) entgegen und kann automatisierte Fahrplan- und Aufzugsauskünfte erteilen. Dies erfolgt mit Hilfe von Spracherkennung und einer individualisierten Schnittstelle zum Fahrplanauskunftssystem des hvv bzw. zum Aufzugsauskunftssystem. Weiterhin kann das System durch das Verwenden fachspezifischer Informationen Kund*innen gezielte Informationen zum Anliegen bereitstellen mit dem Ziel der Reduktionen bzw. Verkürzung von persönlichen Gesprächen.

In den kommenden 2 Jahren sollen weitere Servicehotlines für den hvv in das Sprachdialogsystem integriert werden. Dabei handelt es sich um eine für den hvv und seine Themen individualisierte Weiterentwicklung bzgl. der für den hvv spezifischen Anliegen der Kund*innen, die sich aus geografischen, tariflichen und verkehrlichen Besonderheiten ergeben.

Die Auftragsvergabe ist ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens gemäß § 132 Absatz 2 Ziffer 2 GWB zulässig, da zusätzliche Liefer- und Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für die HOCHBAHN verbunden wäre. 

1. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus den folgenden wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen: Für die verschiedenen Wartungsleistungen und Weiterentwicklungen der Software sind herstellerspezifische und sehr fachspezifische Kenntnisse über das Gesamtsystem erforderlich. Die Leistungen können nicht durch einen anderen Auftragnehmer als Semantic Edge durchgeführt werden, da ein anderer Auftragnehmer nicht über die zwingend notwendigen Informationen und Dokumente der bestehenden Software und ihrer Schnittstellen verfügt.

2. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus den folgenden technischen Gründen nicht erfolgen: Das Spezialwissen der Software und ihrer Schnittstellen liegt bei Semantic Edge und kann durch keinen anderen Anbieter ersetzt werden. Semantic Edge hat ein tiefgehendes Verständnis für die Unternehmensanforderungen, -prozesse und -systeme der Hochbahn entwickelt. Der Wissensvorsprung ermöglicht es Semantic Edge, Projekte mit einer hohen Qualität und Effizienz umzusetzen, da sie bereits mit den spezifischen Anforderungen der Hochbahn vertraut sind.

3. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit folgenden erheblichen Schwierigkeiten verbunden: Der Know-How Transfer von Semantic Edge zu einem Dritten wäre mit erheblichen Zusatzkosten und monatelangen Projektverzögerungen verbunden. Zusätzlich ist insbesondere in der Übergangsphase eine verringerte Ausführungsqualität und eine hohe Fehlerquote zu erwarten, so dass der Erfolg des Gesamtbetriebs gefährdet ist.

4. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit folgenden beträchtlichen Zusatzkosten verbunden: Der Aufbau des Know-Hows durch einen Dritten, um die geforderten Leistungen für die Wartung und Weiterentwicklung der Software erbringen zu können, würde eine monatelange Einarbeitung und Wissenstransfer von Semantic Edge zum Dritten bedeuten und somit beträchtliche Zusatzkosten verursachen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
01/12/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4042823-1690
Fax: +49 4042792-3080
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
Postanschrift: Rue de la Loi 200
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einemNachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB istder Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur

Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4042823-1690
Fax: +49 4042792-3080
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/12/2023