Beschreibung: -Erklärung, dass sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention
bekannt und sichergestellt wird, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst
ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§
124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). -Erklärung, dass zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren
der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht wurde, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht wurde, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die unzulässige Vorteile
beim Vergabeverfahren erlangt wurde, oder c) irreführende Informationen übermittelt
wurden, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnten bzw. dies versucht hat Restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine: a) Erklärung, dass nach
bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend
der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste
aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer
oder UN- Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen
wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung
der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder
britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen
wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das
Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen
oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt
wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b) Erklärung,
dass man kein russischer Staatsangehörige und keine in Russland niedergelassene natürliche
Person ist bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person,
Organisation oder Einrichtung ist - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche
oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar
mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass man selbst bzw. das Unternehmen
weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder
juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. c) Erklärung,
dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne
von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein
werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen
einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere
Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage
kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl
berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende
Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter 5.1.12 benannten
Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine
wesentlichen Änderungen ergeben haben. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise
im Abschnitt 2.1.4