Deutschland - Bauwesenversicherungen - kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (Baurisk-Versicherung)

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (Baurisk-Versicherung)
Beschreibung: Gegenstand ist die Vergabe einer kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (BauRisk-Versicherung) mit den Vertragsteilen Bauleistungs-, Betriebshaftpflicht- (einschließlich Bauherren-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-) und Berufshaftpflicht-Versicherung Haftpflicht-Excedent für alle - Neubauvorhaben, - Umbaumaßnahmen und - Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich der dazugehörigen Tiefbaumaßnahmen mit einer Gesamtbausumme ab 700.000 € die von der Versicherungsnehmerin oder den versicherten Unternehmen beauftragt und während der Vertragslaufzeit begonnen werden. Sämtliche am Bau beteiligten Firmen im Bereich Ausführung sollen im Rahmen dieser kombinierten Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung abgesichert werden und müssen insofern keine eigene vergleichbare Versicherung mehr vor-halten. Die Auftraggeberin ist Versicherungsnehmerin. Als versicherte Unternehmen gelten: - alle angeschlossenen Firmen - Wohnungseigentümergemeinschaften, welche die Versicherungsnehmerin mit der Durchführung und Abwicklung von Baumaßnahmen beauftragt hat Weitere Versicherte dieses Vertrages sind - die mit der Ausführung und den Arbeiten für das Bauprojekt beauftragten Bauunternehmen und Arbeitsgemeinschaften einschließlich aller Unterauftragnehmer, - die an dem Bauvorhaben beteiligten Sachverständigen, Architekten, Ingenieure, Gutachter, Fachberater, Projekt-steuerer/-controller, Projektentwickler, Sonderfachleute oder sonstige Honorarkräfte einschließlich aller Unter-auftragnehmer, unabhängig davon, von wem sie beauftragt sind, - die Koordinatoren für Sicherheits- und Gesundheitsschutz, - die freien Mitarbeiter, die im Interesse des Versicherungsnehmers tätig werden. Weitere Informationen enthalten die Leistungsbeschreibung und die Anforderungen an den Versicherungsschutz (Bestandteil der Vergabeunterlagen). Die Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb beinhalten alle Angaben, die erforderlich sind, um den Bewerbern die Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren durch Abgabe eines Teilnahmeantrages zum jetzigen Zeitpunkt zu ermöglichen. Zu diesem Zweck liegen bereits auch erste Unterlagen zur Beschreibung der Leistung und des Risikos bei, die später auch Gegenstand der Angebotsaufforderung werden. Dabei handelt es sich um Unterlagen, welche die wesentlichen Anforderungen an die Leistungen beschreiben. Darin enthalten ist auch eine Übersicht der vertraglichen Mindest-anforderungen. Die Übermittlung weitergehender Risikoinformationen und aktualisierter Unterlagen für die Erstellung von Angeboten, die Gegenstand der Verhandlungen werden, erfolgt erst mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter. Im Ergebnis des Vergabeverfahrens kann ein Versichererkonsortium nach den zum Gegenstand dieses Verfahrens gemachten Vergabeunterlagen gebildet werden. Die Bewerber erklären daher mit der Angebotsabgabe die grundsätzliche Bereitschaft, mit den von der Auftraggeberin ausgewählten Mitgliedern des Versichererkonsortiums zusammenzuarbeiten. Im Bewerberbogen muss angegeben werden, ob die Bewerbung als Alleinversicherer, auf die Abgabe eines Führungsangebotes oder eines Beteiligungsangebotes gerichtet ist. Die Bewerbung als Alleinversicherer gilt zugleich als eine Bewerbung als Mitversicherer mit Übernahme einer Führung sowie zugleich als eine Bewerbung für eine Beteiligung ohne Übernahme von Führungsleistungen. Die Bewerbung als Mitversicherer mit Übernahme einer Führung gilt zugleich als Bewerbung für eine Beteiligung ohne Übernahme von Führungsleistungen. Eine darüberhinausgehende Mehrfachbeteiligung ist jedoch ausgeschlossen. Für ein Führungsangebot wird eine Zeichnungsquote von mindestens 40 % vorausgesetzt werden, für ein Beteiligungsangebot eine Zeichnungsquote von mindestens 10 %.
Kennung des Verfahrens: 627eb8fd-15f3-41b0-b97e-82018863d36b
Interne Kennung: OV 3753-11-2023
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 66513200Bauwesenversicherungen
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land, Gliederung (NUTS): Berlin(DE300)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1) Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform Berlin hinterlegt (gemäß Internetadresse im Bekanntmachungstext). Um am Vergabeverfahren teilzunehmen, d.h. Unterlagen hochzuladen und Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen an den Vergabeunterlagen zu erhalten, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform Berlin erforderlich. Die Registrierung ist kostenfrei. 2) Fragen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 08.12.2023, 10:00 Uhr über die Vergabeplattform Berlin beim Auftraggeber eingehen. Der Auftraggeber informiert die Teilnehmer über eingegangene Fragen und dazu abgegebene Erklärungen über die Vergabeplattform Berlin. Die Vergabestelle empfiehlt allen Interessenten zum täglichen Abruf von aktuellen Informationen der Vergabestelle sowie Antworten auf Interessentenfragen zum Vergabeverfahren den folgenden Link zu nutzen: https://www.wbm.de/unternehmen/ausschreibungen/rss-feed/ 3) Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. 4) Der Bieter muss sämtliche Angaben zwingend auf dem Bewerberbogen machen. Dieser dient der besseren Vergleichbarkeit und soll dem Auftraggeber die Auswahl erleichtern. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht sachgerecht in den Rubriken enthaltene Angaben nicht zu würdigen; 5) Geforderte Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung eines Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe), sind die geforderten Nachweise auch von den Unterauftragnehmern einzureichen. Mehrfachbewerbungen können auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Unterauftragnehmer bei Vorliegen einer Wettbewerbsverzerrung zum Ausschluss der Bieter/der Bietergemeinschaften führen; 6) Die Bedingungen für das Verfahren sowie eine ausführliche Auflistung der zu erfüllenden Eignungskriterien sind dem Bewerberbogen/den Bewerberbögen zu entnehmen. Der Bewerberbogen/die Bewerberbögen umfassen auch die bieterseitig abzugebende Eigenerklärung zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB, die Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie die Eigenerklärung darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Des weiteren ist bewerberseitig eine Eigenerklärung zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü. Russland abzugeben (siehe Bewerberbogen). 7) Die Teilnahmeanträge und Angebote (einschließlich aller Unterlagen und Dokumente) sind in deutscher Sprache einzureichen; 8) Bieter, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, können die abgeforderten Nachweise, Erklärungen und Qualifikationen für natürliche und juristische Personen in vergleichbarer Form nach den Erfordernissen ihres Herkunftslandes nachweisen. Der Nachweis hat in deutscher Sprache zu erfolgen, ggf. sind Dokumente zu übersetzen. Die Übersetzung ist zu beglaubigen; 9) Auf Anforderung des Auftraggebers sind Nachweise zu den Eigenerklärungen einzureichen; 10) Eine Nichteinhaltung der als Mindestbedingung gekennzeichneten Kriterien führt zwingend zum Ausschluss. 11) Eine Änderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die Bewerber-/Bietergemeinschaft muss nachweisen, dass durch den Austausch von Unternehmen die nachgewiesene Eignung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nicht nachteilig geändert wurde. Die vorgenannten Ausführungen gelten entsprechend im Hinblick auf benannte Drittunternehmen, wie Unterauftragnehmer, verbundene Unternehmen und sonstige Dritte, auf die sich der Bewerber im Rahmen seines Angebotes zum Nachweis seiner Eignung berufen hat. 12) Eine Vertretung des Bewerbers (Versicherer) im Vergabeverfahren ist nur zulässig, wenn er hierzu vom Versicherer uneingeschränkt bevollmächtigt ist. Die Vollmacht ist spätestens bei Abgabe des Teilnahmeantrages und auf Nachfrage auch im Original vorzulegen. Die Abgabe des Teilnahmeantrages und eines Angebots darf nur für einen Vollmachtgeber (Bewerber) erfolgen. Mehrfachbeteiligungen und –vertretungen des Bevollmächtigten sowie Vollmachtgebers sind unzulässig. 13) Teilnahmeanträge oder Angebote durch Versicherungsmakler sind unzulässig und werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen. Ebenso ist eine Stellvertretung für einen Versicherer durch einen Versicherungsmakler zur Vermeidung von Interessenskonflikten ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl den Teilnahmewettbewerb als auch die Angebotsphase. Teilnahmeanträge oder Angebote, welche durch einen Versicherungsmakler als Stellvertreter für einen Versicherer abgegeben werden, werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen. 14) Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren und an den Bietergesprächen werden nicht erstattet. 15) Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt die Prüfung der Teilnahmeanträge nach §§ 56, 57 VgV. Bewerber, die ordnungsgemäße Teilnahmeanträge eingereicht haben und deren Eignung nach Maßgabe der bekannt gemachten Anforderungen festgestellt wurde, werden zur Angebotsabgabe und ggf. Verhandlungsphase zugelassen. Nicht zugelassene Bewerber werden über den Ausschluss informiert. 16) Die Vergabestelle behält sich vor, mit den Bietern, deren Angebote nach vorläufiger Zuschlagsbewertung zu den Aussichtsreichsten gehören, das Verhandlungsverfahren bis zur Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots fortzusetzen. Alle übrigen Bieter scheiden aus dem Verfahren aus. 17) Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle die Möglichkeit hat, auch auf Basis der Erstangebote den Zuschlag zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten, sofern seitens der Parteien kein Verhandlungsbedarf besteht. Die Auftraggeberin behält sich die Durchführung von Verhandlungsgesprächen jedoch vor. Aufgrund der zeitlichen Knappheit ist aber der Verzicht auf Verhandlungen und die Bezuschlagung der Erstangebote favorisiert. Die Auftraggeberin bittet daher, nur unabdingbaren Verhandlungsbedarf anzuzeigen. Sollte die Durchführung von Verhandlungsgesprächen für den Erfolg des Verfahrens notwendig sein, so ist die Grundlage für die durchzuführenden Verhandlungen die ersten Angebote, deren Inhalte, inklusive darin enthaltener Verhandlungsvorschläge sowie Verhandlungsthemen der Vergabestelle. Ein Anspruch auf Annahme der von Bietern eingebrachten Verhandlungsvorschläge besteht nicht. Für den Fall, dass Verhandlungen notwendig sind, ist grundsätzlich nur eine Verhandlungsrunde geplant. Die Durchführung weiterer Verhandlungsrunden bleibt jedoch in Abhängigkeit vom Bedarf der Vergabestelle grundsätzlich vorbehalten. Es werden im Ergebnis der Verhandlungen einheitliche Versicherungsbedingungen - ausgenommen des Preises - definiert. Nach Abschluss der Verhandlungen erhalten alle Bieter die insofern endverhandelten Vertragsunterlagen verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe eines vorbehaltlosen finalen Angebotes.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Korruption: Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Betrugsbekämpfung: Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Teilnahmeanträge und Angebote durch Versicherungsmakler sind unzulässig und werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen. Ebenso ist eine Stellvertretung für einen Versicherer durch einen Versicherungsmakler zur Vermeidung von Interessenskonflikten ausgeschlossen. Teilnahmeanträge und Angebote, welche durch einen Versicherungsmakler als Stellvertreter für einen Versicherer abgegeben werden, werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
5. Los
5.1 Los: LOT-0000
Titel: kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (Baurisk-Versicherung)
Beschreibung: Siehe Beschreibung in Abschnitt Verfahren / Register Zweck / Gruppe Beschreibung (Feld BT-24-Procedure)
Interne Kennung: 0
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 66510000Versicherungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt (voraussichtlich) am 01.05.2024. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2025, 24 Uhr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Vertragsablauf von einer der beiden Parteien gekündigt wird.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land, Gliederung (NUTS): Berlin(DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-01+01:00
Enddatum: 2025-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Alle über die in der Projektliste (Bestandteil der Vergabeunterlagen) hinausgehenden Neubauvorhaben, Umbaumaßnahmen und Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich der dazugehörigen Tiefbaumaßnahmen mit einer Gesamtbausumme ab 700.000 € die von der Versicherungsnehmerin oder den versicherten Unternehmen beauftragt und während der Vertragslaufzeit begonnen werden.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungskriterien siehe Link in BT-750-LOT
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2023-12-08+01:0010:00:00+01:00
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2023-12-15+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 75DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: --
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen nach erkennen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder per E-Mail) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH
8. Organisationen
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH
Registrierungsnummer: Zentraler Einkauf
Abteilung: Zentraler Einkauf
Postanschrift: Dircksenstraße 38
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land, Gliederung (NUTS): Berlin(DE300)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@wbm.de
Telefon: +49 30 2471 3654
Internetadresse: https://www.wbm.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Abteilung: - Geschäftsstelle -
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin(DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30 90138316
Fax: +49 30 90137613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6fb241fd-49b1-4a02-a365-0e0eece5e3c9- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-11-14+01:0009:36:00+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00694791-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 220/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-11-15Z