Deutschland - Dienstleistungen von Ingenieurbüros - 2338/StB11 Anwendung und Auswertung des Netzmodells der Bundesfernstraßen (NEMOBFStr) Los 2

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: 2338/StB11 Anwendung und Auswertung des Netzmodells der Bundesfernstraßen (NEMOBFStr) Los 2
Beschreibung: Mit einem aktuellen Netzmodell und den hinterlegten streckenbezogenen und projektbezogenen Datensätzen lassen sich vielfältige Anfragen aus dem öffentlichen und politischen Raum fachlich belastbar und auch grafisch transparent beantworten. Auf Grundlage des NEMOBFStr kann das BMDV anhand beliebig konfigurierbarer Themenkarten und statistischer Auswertungen kurzfristig thematische Fachbeiträge aufbereiten lassen und somit die politische Umsetzung und Vermittlung konkreter Sachthemen gezielt befördern bzw. auch Dritten in verständlicher Form bereitstellen. Mit der Aktualisierung und Weiterentwicklung des Netzmodells werden daher essentielle Grundlagen für die Bundesverkehrswegeplanung bereitgestellt. Im Übrigen ergibt sich die Notwendigkeit, ein digitales Straßennetzmodell vorzuhalten und weiterzuentwickeln, aus dem Fernstraßenausbaugesetz und der hier hinterlegten Vorgabe, den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen turnusmäßig zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben. . Die zu vergebende Leistung ist in 2 Lose aufgeteilt, wobei sich Bieter auf alle Lose bewerben können. Aus technischen Gründen der einzusetzenden e-Vergabe-Plattform des Bundes erfolgt die Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens dergestalt losweise, dass für die einzelnen Lose jeweils ähnliche Verfahren angelegt werden und für diese automatisiert eigene Bekanntmachungen und Bekanntmachungsnummern generiert werden. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei allen Bekanntmachungen mit der Referenznummer 2338/StB11 um ein einziges zusammengehöriges Vergabeverfahren. Das Verfahren für das weitere Los ist auf der e-Vergabe-Plattform über den Menüpunkt „Ausschreibungssuche“ und Eingabe des Suchbegriffs „2338/StB11“ zu erreichen. . Abweichend zu den nachfolgenden Angaben im Abschnitt II.1.6) gilt daher: - Aufteilung des Auftrags in Lose: ja - Angebote sind möglich für alle Lose bzw. die maximale Anzahl an Losen: 2 . Die vorliegende Bekanntmachung betrifft das Los 2 - Anwendung und Auswertung des Netzmodells der Bundesfernstraßen (NEMOBFStr)
Kennung des Verfahrens: f72496b8-c479-4f38-ac47-695440c8cf0e
Interne Kennung: 2338/StB11 Los 2
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. 2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unterwww.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist. 3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden. 4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. 5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. 6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. 7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen, b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen, c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Korruption: Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
Betrugsbekämpfung: Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Betrugsbekämpfung: Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption: Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete)
Korruption: Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Abgabe einer Eigenerklärung, ob - Personen des Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben (dazu gehört auch die Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist - gegen das Unternehmen nicht wegen einer der folgenden Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Entrichtung von Steuern: Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und keine anderslautende rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung getroffen wurde
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das Unternehmen in den vergangenen 24 Monaten vor Abgabe dieser Erklärung nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EURO wegen einer der folgenden Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten belegt worden ist: . Begehung einer der in § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz normierten Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat, 2. Begehung einer in § 98 c Nummer 1, Nummer 2 Aufenthaltsgesetz normierten Ordnungswidrigkeit, 3. Begehung einer Ordnungswidrigkeit gem. § 23 Abs.1, Abs. 2 i.V.m. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder 4. Begehung einer Ordnungswidrigkeit gem. § 21 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Abgabe einer Eigenerklärung, ob das Unternehmen in den vergangenen 3 Jahren vor Abgabe dieser Erklärung nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes gem. § 24, 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße belegt worden ist.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Abgabe einer Eigenerklärung, ob - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Abgabe einer Eigenerklärung, ob das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Abgabe einer Eigenerklärung, ob kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Abgabe einer Eigenerklärung, ob keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Abgabe einer Eigenerklärung, ob das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat oder b) es bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: 2338/StB11 Anwendung und Auswertung des Netzmodells der Bundesfernstraßen (NEMOBFStr) Los 2
Beschreibung: Die folgenden Leistungsbestandteiles sind Gegenstand der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung und können durch Einzelabruf beauftragt werden: AP 1: Berechnung einer deutschlandweiten Straßenverkehrsprognose für den Prognosefall 2 „Beschleunigte globale Transformation 2040“ der Verkehrsprognose 2040 AP 1a: Übernahme und Aufbereitung von Verkehrsangebots- und Verkehrsnachfragedaten AP 1b: Aktualisierung des Strukturdatenkataloges AP 1c: Ermittlung der Umlegungsmatrizen AP 1d: Umlegung der Fahrten des PV und GV AP 1e: Rückkopplungen zwischen Straßenverkehrsprognose und Fachteil 2 der VP 2040 AP 1f: Differenzierung der ermittelten streckenbezogenen Verkehrsbelastungswerte nach Nutzergruppen AP 2: Verkehrswirtschaftliche Bewertungen geplanter Projekte AP 2a: Operationalisierung und Aktualisierung der Bewertungswerkzeuge AP 2b: Verkehrswirtschaftliche Nach-/Neubewertungen geplanter Bundesfernstraßenvorhaben AP 2c: Verkehrswirtschaftliche Nach-/Neubewertungen geplanter Bundesfernstraßenvorhaben auf Basis regionaler Verkehrsuntersuchungen (Projektprognosen) AP 2d: Verkehrswirtschaftliche Nach-/Neubewertungen geplanter singulärer Knotenpunkte AP 2e: Verkehrswirtschaftliche Nach-/Neubewertungen geplanter singulärer Knotenpunkte auf Basis regionaler Verkehrsuntersuchungen (Projektprognosen) AP 3: Verkehrsverlagerungen infolge der Ausweisung mautpflichtiger Strecken oder anderer, Verkehrsverlagerungen bewirkender Maßnahmen AP 3a: Verkehrsverlagerungen infolge der Lkw-Maut AP 3b: Verkehrsverlagerungen infolge anderer, Verkehrsverlagerungen bewirkender Maßnahmen AP 4: Weitere Leistungen im Zuge der Anwendung des NEMOBFStr . Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3.100.000 EUR netto Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 2338/StB11 Los2
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung(cpv): 71621000Technische Analysen oder Beratung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 71311220Dienstleistungen im Straßenbau
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01+01:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
Laufzeit: 36MONTH
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung frühestens jedoch am 01.01.2024 und endet nach 3 Jahren. Der Vertrag kann einmal um 1 Jahr verlängert werden.
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3,100,000EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 Der AN ist verpflichtet, - während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren. Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 - „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen sowie die Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 mit Formblatt BesB2 - Sanktion VO 2022/576 b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen. . Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576. Es ist sicherzustellen, das während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eignungskriterium 2.1: Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F-EK 2.1). Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich ist. Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen. . Eignungskriterium 2.2: Nachweis eines Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereiches des Auftrags aus den vergangenen drei Jahren Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), über den Gesamtjahresumsatz sowie den Umsatz im Bereich der Verkehrsmodellierung für die vergangengen drei Jahre (Formblatt F-EK 2.2) sofern diese Angaben verfügbar sind
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eignungskriterium 2.1: Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 1.500.000 € pauschal je Schadensfall, - Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € je Schadensfall. . Eignungskriterium 2.2: Nachweis eines Mindestjahresumsatzes Gefordert wird ein Jahresmindestumsatz im Bereich der Verkehrsmodellierung in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR/Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eignungskriterium 3.1: Bereich/ Themenschwerpunkt: verkehrsmodellgestützte Erstellung von Straßenverkehrsprognosen Eignungskriterium 3.2: Verkehrswirtschaftliche Untersuchungen Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Der AG berücksichtigt Referenzen, aus den letzten 5 Jahren. Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.1 und EK3.2): - Kurztitel des Referenzprojektes - Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt - Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich - Leistungszeitraum (Jahr) - Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/ Anz. Personentagen) - 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse), - aus Sicht des Bieters betroffene Schwerpunkte / Teilbereiche - 2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: zu Eignungskriterium 3.1: Bereich/ Themenschwerpunkt: Straßennetzmodellierung für sehr große Untersuchungsgebiete Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. . Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich der verkehrsmodellgestützten Erstellung von Straßenverkehrsprognosen belegen. Davon muss mindestens ein Referenzprojekt folgenden Umfang - mindestens 6.000 Verkehrszellen - mindestens 500.000 Richtungsstrecken - mindestens einer Einwohnerzahl von 10 Millionen Personen belegen. . Davon muss mindestens ein weiteres Referenzprojekt folgenden Umfang - mindestens 1.000 Verkehrszellen - mindestens 250.000 Richtungsstrecken - mindestens einer Einwohnerzahl von 1 Million Personen belegen. . Eignungskriterium 3.2: Verkehrswirtschaftliche Untersuchungen Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich von verkehrswirtschaftlichen Untersuchungen mit den Schwerpunkten - Erstellung von Nutzen-Kosten-Analysen unter Anwendung der Methodik der Bundesverkehrswegeplanung und - Infrastrukturbewertungen des Verkehrsträgers Straße belegen. Es müssen Erfahrungen in alle vorgenannten Schwerpunkte nachgewiesen werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 0
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Konzept und Vorgehensweise zur Umsetzung der Arbeitspakete 1 bis 3
Gewichtung (dezimal, genau): 0.4
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Konzept zur Qualitätssicherung
Gewichtung (dezimal, genau): 0.15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Organisation und Kommunikationsplan
Gewichtung (dezimal, genau): 0.05
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Personaleinsatz
Gewichtung (dezimal, genau): 0.1
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten normiert: 4 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
Gewichtung (dezimal, genau): 0.3
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=540088,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2023-11-22+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 58DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2023-11-23+01:0007:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Registrierungsnummer: DE235213079
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land, Gliederung (NUTS): Berlin(DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 49 228-94990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 00594815-2023
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Änderung der Angebotsfrist und der Bindefrist
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 01b78e7a-3a97-40be-8c9f-85a7e80f3c36- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-11-07+01:0007:49:35+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00678309-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 215/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-11-08Z