Beschreibung: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f
EU zu machen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte
"Eigenerklärung zur Eignung" (V 124. H F, liegt den Vergabeunterlagen bei), - oder
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen: - Ausschlussgründe:
Eigenerklärung des Bieters, dass keiner der Ausschlussgründe des § 6e EU VOB/A vorliegt
(V 124. H F,). - Gesamtjahresumsatz: Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz vergleichbarer
Bauleistungen jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (V 124.
H F,). - Arbeitskräfte: Eigenerklärung über die für die Ausführung der Leistungen
erforderlichen Arbeitskräfte zu verfügen (V 124. H F,). Die Auftraggeberin behält
sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung von Bietern, die in die engere Wahl kommen,
durch Einholung einer Bescheinigung gem. § 6b EU Abs. 2 VOB/A zu überprüfen, insbesondere
durch: - Vorlage entsprechender Bankerklärungen, - den Nachweis einer entsprechenden
Berufshaftpflichtversicherung, - Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung
in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, -
testierte Umsatzbetätigung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (durch
Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater) - selbst gefertigte Auflistung über die Zahl
der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen
Leitungspersonal (für jedes der drei abgeschlossenen Kalenderjahre), - eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des/der zuständigen Versicherungsträger(s)
mit Angabe der Lohnsummen, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
(soweit Betrieb beitragspflichtig ist), - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
bzw. Bescheinigung in Steuersachen, - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG,
- ggfs. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan. Präqualifizierte Unternehmen führen
den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag im ULV oder
im Präqualifikationsverzeichnis und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen,
dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen,
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Die Auftraggeberin
behält sich vor: - bei Eintragung in einem ULV den erforderlichen Zugangscode zum
Zweck der Sichtung der Referenzen im nicht öffentlichen Bereich nachzufordern, - im
ULV oder PQ-Verzeichnis nicht hinterlegte Nachweise gesondert nachzufordern. Gelangt
das Angebot in die engere Wahl, sind bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen/Nachunternehmen
auf gesondertes Verlangen die genannten Eigenerklärungen/Angaben bzw. Nachweise auch
für diese Unternehmen vorzulegen.