Begründung des beschleunigten Verfahrens: Fristverkürzung durch regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung (Vorinformation
versendet am 23.06.2023 mit der ABl./S S122/28/06/2023386832-2023-DE)
Zentrale Elemente des Verfahrens: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag
bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen
werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung
der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage
nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§
134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass
die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren
wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Wir weisen darauf hin,
dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und
Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen,
aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Nachweis über die im folgenden
aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation
bei der Deutschen Bahn AG oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung
der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen
der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen
vorzulegen. Es ist zu beachten, dass eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich
sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung
ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb
mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Die
geltenden Teilnahmebedingungen/Eignungskriterien zum Vergabevorgang entnehmen Sie
bitte dem Punkt 5.1.9 Eignungskriterien und dem Punkt 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen,
dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung
spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung
der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig
gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der
Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Der Zuschlag wird
auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt: Zuschlagskriterium 100%
Angebotspreis. Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird,
haben muss: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79714000Überwachungsdienste
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Gerlachsheim
Postleitzahl: 97922
Land, Gliederung (NUTS): Main-Tauber-Kreis(DE11B)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo-
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Sicherungsleistungen für Frankenbahn (Gerlachsheim, Grünsfeld, Wittighausen, Zimmern)
Beschreibung: Sicherungsleistungen für Frankenbahn (Gerlachsheim, Grünsfeld, Wittighausen, Zimmern)
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen,
wie hier beschrieben: keine optionalen Leistungen enthalten
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: I. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung
in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das
Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes. Form der
geforderten Erklärungen/Nachweise Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend
vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur die unter
III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für
die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter
III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn erbracht werden, sofern
sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Die Vorlage der Präqualifikationsurkunde
ist nicht erforderlich.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: II. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Erklärung, dass das Unternehmen
sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften
des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. Erklärung über
die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie-
und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes Erklärung zur Einhaltung gesetzlicher
Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-,
Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz
oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften. Erklärung, dass
der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien
verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. Erklärung, dass der Bewerber/Bieter
nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen
worden ist. Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage
stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß
§ 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in
§ 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße
im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1
bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. Erklärung, dass
kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist Erklärung über mögliche
Eintragungen im Gewerbezentralregister Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance-
und Korruptionsprävention Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines
früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG
verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft
erfüllt hat. Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren
der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)
versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile
beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt
hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat Erklärung,
dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder
Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte
zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise
in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln Erklärung, ob und inwieweit mit
dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich
verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des
Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung
abzugeben hat. Beauftragte Ingenieurbüros: 1. Inros Lackner SE 2. Mailänder Consult
GmbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter
Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches
gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche
Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Erklärung, ob und inwieweit
wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden
im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen)
oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass
jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Form der geforderten
Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen,
ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es sind nur die geforderten
Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende
Unterlagen sind nicht erwünscht. Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme
an einem Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern
sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Die Vorlage der Präqualifikationsurkunde
ist nicht erforderlich.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: III. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung
der Eignungskriterien: - Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems
nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar Alle unter III.1.1 bis III.1.4, III.2.2
und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot
und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens
eingeladen werden sollen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2023-11-28+01:0011:30:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise
des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Ausschreibung beinhaltet Leistungen, für die ein Präqualifikations (PQ)-Verfahren
bei der Deutschen Bahn AG besteht (siehe https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Lieferant-werden/Praequalifikation#). Die entspr. zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige PQ ist vom Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied
zu erklären. Warengruppe Sicherungsleistungen: - mit automatischen/mobilen Warnsystemen
(mit Einstufung in die Verzeichnisse I bis III bezüglich der personellen und technischen
Leistungsfähigkeit) Präqualifikation Verzeichnis III: Es ist durch den Bieter bei
Angebotsabgabe die Leistungsfähigkeit (Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen
des Verzeichnisses III zu bestätigen. Mindestanforderungen: - Personelle Leistungsfähigkeit:
60 Personale, davon 30 Sicherungsposten, 30 Sicherungsaufsichten, 20 ATWS-Bediener
und 5 Planer und - Technische Leistungsfähigkeit: 4000 m ATWS-Ketten bzw. 5 mobile
Funkwarnsysteme, 1 ERRI-Schnittstelle und 300 m feste Absperrung.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: entfällt
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Station&Service AG (Bukr 11)