Zusätzliche Informationen: 1. Der AG ist nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem
GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
2. Die Übermittlung von Fragen zu den Vergabeunterlagen hat ausschließlich unter Nutzung
der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung
der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FG1 - 0503-2023 zu erfolgen.
3. Der AG behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die bis zum 19.08.2023
an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Vergabeplattform (vgl.
Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird
etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen zu den Vergabeunterunterlagen
sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der
Plattform veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten
Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten
von Fragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung
gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen
u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/ die Bietergemeinschaft der
Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 5. Der Auftraggeber
weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung
maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen
nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 6. Sofern ein Angebot
durch eine Bietergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern
der Bietergemeinschaft ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische
Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher
Mitglieder der Bietergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht,
sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Bietergemeinschaften
dürfen nur ein Angebot einreichen. Mitglieder einer Bietergemeinschaften dürfen zudem
nicht als Einzelbieter und als Mitglieder einer weiteren Bietergemeinschaft am Verfahren
teilnehmen. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind
bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in
einem gesonderten Formular auszufüllen und vorzulegen. Bietergemeinschaften haben
darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der
Bietergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bietergemeinschaft haben/hat zu erklären,
dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den
Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern
für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische
Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt
hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 7. Beabsichtigt
der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen
und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen
(Dritter /Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe),
so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen
Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme
auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit
dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren
Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden
Kapazitäten der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines
anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit
ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall
gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen
für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise
oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die
Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten
benötigt werden. 8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung des Angebotes Formulare
erstellt. Diese sind für die Einreichung des Angebotes zu verwenden und über die Vergabeplattform
gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform
ist für die Angebotsabgabe erforderlich. 9. Die Angebote müssen bis zum Schlusstermin
(s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.