Verlängerung eines Vertrages für Entwicklungsleistungen zur Realisierung einer Vertriebs- und Mobilitätsplattform (MOSAIC) und Erweiterung um Entwicklungsleistungen zum Auskunftssystem GEOFOX

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hamburger Hochbahn AG
Nationale Identifikationsnummer: DE811239681
Postanschrift: Steinstraße 20
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stabsstelle IT-Einkauf und Einkauf 4.0
E-Mail:
Fax: +49 403288-2135
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verlängerung eines Vertrages für Entwicklungsleistungen zur Realisierung einer Vertriebs- und Mobilitätsplattform (MOSAIC) und Erweiterung um Entwicklungsleistungen zum Auskunftssystem GEOFOX

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) beabsichtigt, folgende wesentliche Änderung des bestehenden Vertragsverhältnisses mit der Hamburger Berater Team für Personal, Organisation und Datenverarbeitung GmbH (HBT) vorzunehmen: Verlängerung eines Vertrages für Entwicklungsleistungen zur Realisierung einer Vertriebs- und Mobilitätsplattform (MOSAIC) und Erweiterung des Vertrages um Entwicklungsleistungen zum Auskunftssystem GEOFOX um drei Jahre.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) beabsichtigt, folgende wesentliche Änderung des bestehenden Vertragsverhältnisses mit der Hamburger Berater Team für Personal, Organisation und Datenverarbeitung GmbH (HBT) vorzunehmen: Verlängerung eines Vertrages für Entwicklungsleistungen zur Realisierung einer Vertriebs- und Mobilitätsplattform (MOSAIC) und Erweiterung des Vertrages um Entwicklungsleistungen zum Auskunftssystem GEOFOX um drei Jahre.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) beabsichtigt, folgende wesentliche Änderung des bestehenden Vertragsverhältnisses mit der Hamburger Berater Team für Personal, Organisation und Datenverarbeitung GmbH (HBT) vorzunehmen: Verlängerung eines Vertrages für Entwicklungsleistungen zur Realisierung einer Vertriebs- und Mobilitätsplattform (MOSAIC) und Erweiterung des Vertrages um Entwicklungsleistungen zum Auskunftssystem GEOFOX um drei Jahre.

Im Jahr 1991 wurde für den Hamburger Verkehrsverbund (HVV), vertreten durch die Hamburger Hochbahn, mit der Firma HBT ein Rahmenvertrag über die GEOFOX Software Nutzung geschlossen, da diese Fahrplan-Auskunfts-Software als einzige die geforderten Auskunftsmerkmale erfüllt hat.

Das Auskunftssystem GEOFOX wurde auf Grund der Anforderungen des HVVs ständig weiterentwickelt, so dass eine Individualsoftware entstanden ist. Diese Individualsoftware umfasst neben der maßgeschneiderten Versorgung der hvv Auskunftskanäle, auch die stetige Erstellung der hvv Vertriebsdatenbank X10, die Erzeugung der Printkarten auf Basis der Anwendung open-street-map (OSM), eine moderne Behandlung der Echtzeit- / Störungskommunikation und eine in enger Zusammenarbeit mit der HOCHBAHN entwickelten modernen EDV-Landschaft. Seit 2018 laufen Aktivitäten, um das Auskunftssystem GEOFOX in die HOCHBAHN eigene Verbundplattform MOSAIC zu integrieren. HBT und HOCHBAHN können dabei auf die jahrelange Erfahrung in der Zusammenarbeit und das vorhandene tiefe Verständnis der relevanten Prozesse der Hamburger Hochbahn AG bei HBT zurückgreifen. HBT unterstützt die Entwicklung der Verbundplattform dabei in hohem Maße. Diese Individualsoftware soll im Rahmen des Vertrages weiterentwickelt und in die Verbundplattform MOSAIC integriert werden.

Die Auftragsvergabe ist ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens gemäß § 132 Absatz 2 Ziffer 2 GWB zulässig, da zusätzliche Liefer- und Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für die HOCHBAHN verbunden wäre.

1. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus folgenden wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen: Für die verschiedenen Weiterentwicklungen der Software sind herstellerspezifische und sehr fachspezifische Kenntnisse über das Gesamtsystem erforderlich. Die Leistungen können nicht durch einen anderen Auftragnehmer als HBT durchgeführt werden, da ein anderer Auftragnehmer nicht über die zwingend notwendigen Informationen und Dokumente der bestehenden Software verfügt. Der Know-How Transfer von HBT zu einem Dritten wäre mit erheblichen Zusatzkosten und monatelangen Projektverzögerungen verbunden.

2. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus folgenden technischen Gründen nicht erfolgen: Das Spezialwissen der Individualsoftware liegt bei HBT und kann durch keinen anderen Anbieter ersetzt werden. Zusätzlich sollen einzelne Entwicklungsleistungen gesondert ausgeschrieben werden. Für die Einbindung dieser Entwicklungen durch Dritte in die Geofox-Landschaft wird ebenfalls das Fachwissen von HBT benötigt.

3. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit folgenden erheblichen Schwierigkeiten verbunden: Der Know-How Transfer von HBT zu einem Dritten wäre mit erheblichen Zusatzkosten und monatelangen Projektverzögerungen verbunden. Zusätzlich ist insbesondere in der Übergangsphase eine verringerte Ausführungsqualität zu erwarten, so dass der Erfolg des Gesamtprojekts gefährdet ist.

4. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit folgenden beträchtlichen Zusatzkosten verbunden: Der Aufbau des Know-Hows durch einen Dritten, um die geforderten Leistungen für die Weiterentwicklung der Individualsoftware und Integration in die Verbundplattform MOSAIC erbringen zu können, würde eine monatelange Einarbeitung und Wissenstransfer von HBT zum Dritten bedeuten.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
29/11/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4042823-1690
Fax: +49 4042792-3080
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
Postanschrift: Rue de Loi
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur

Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4042823-1690
Fax: +49 4042792-3080
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/12/2023