Zusätzliche Informationen: 1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein
offenes Verfahren durch. Der AG unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere
dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Die Übermittlung von Bewerberfragen
hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.
I.3)) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens
INF1-0722-2023 zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte
Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 11.12.2023
an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform
(vgl. Ziff. I.3)) eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare)
u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zu Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren
betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher
allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen
u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren
zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden,
ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein
Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 3. Mit der Benennung
der Referenzen stimmt der Bewerber/ BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den
jeweiligen Referenzgebern zu. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren
(s. auch III.1). 4. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit der Angebotsabgabe
eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich
auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung)
im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter
Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft
und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Die
unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen
einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten
Formular vorzulegen. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen gem, III.1.2 werden die
Umsätze von Mitgliedern einer BewGe addiert und gem. III.1.3 alle Erklärungen der
Mitglieder einer BewGe gesamthaft ausgewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung
folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der
BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären,
inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und
kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
5. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich
der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen)
zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten
Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen,
als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der
Bewerber gesondert mit der Angebotsabgabe die Verpflichtungserklärung der anderen
Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte
Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei
einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche
oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass
es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend
dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende
Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit
wie Ausbildungsoder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung
(Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch
dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall
erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 7. Erläuterung zum Ablauf:
Die BVG behält sich vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben
ohne in Verhandlung mit den Bietern zu treten. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht
nicht. 8. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung,
des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen
Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber
trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die
Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben
natürlicher Personen). 9. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt
der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung
zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext
in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird. 10. Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten
und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt. Die Finanzierungsmittel sind noch nicht
abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird.
Der AG behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.