Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen (BT-300) 1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs.
1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs-
und Vergabegesetz. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW)
begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung
angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe
bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung
durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. Den Unterlagen zur Veröffentlichung
liegt eine Datei zu allgemeinen Verfahrenshinweisen (Verfahrensbrief) bzgl. dieser
Vergabe bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die
Besonderheiten, die zu beachten sind. 3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich
unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung
der Maßnahme u. des Aktenzeichens ITD1-0526-2023 (vgl. "Beschreibung") zu erfolgen.
Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden
und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte
werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum ... an die bezeichnete
Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche
o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen
(auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige
Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation
Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten
Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten
von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG
zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten
Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote
ist nicht ausreichend. 4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe
der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. Zu Kooperationsformen
im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch Ausschreibungsbedingungen): 5. Sofern eine
Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern
der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische
Haftung dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der
BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen
Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft
zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die
unter "Ausschreibungsbedingungen" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft
für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen.
Zur Erfüllung von Mindestanforderungen den "Ausschreibungsbedingungen" werden die
Umsätze von Mitgliedern einer BewGe addiert und aus allen Erklärungen der Mitglieder
einer BewGe gesamthaft ausgewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden
Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat
zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus
ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern
für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische
Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt
hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 6. Beabsichtigt
der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen
und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen
(Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe),
so sind die unter "Ausschreibungsbedingungen" benannten Unterlagen für die anderen
Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme
auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert
mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen,
nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die
entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf
Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle
Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber
im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen
für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise
oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die
Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten
benötigt werden. 7. Der AG hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare
erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über
die Vergabeplattform herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin
(s. Eingang Teilnahmeanträge) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
8. Erläuterung zum Ablauf: Der AG verhandelt die indikativen Angebote. Der AG behält
sich vor, den Bieterkreis aufgrund einer Auswertung der Angebote aufgrund der Zuschlagskriterien
zu reduzieren. Mögliche Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der Zeit von
Mitte März bis Anfang April 2024 statt. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die
dann noch im Wettbewerb verbliebenen Bieter unter Umständen aufgefordert, ihre letzten
verbindlichen Angebote abzugeben. Der AG behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen
über alle Inhalte, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs
zu verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den verbliebenen Bietern mögliche
Änderungen mitgeteilt und diese verbliebenen Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten
verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien
ausgewertet. 9. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung,
des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen
Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber
trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die
Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben
natürlicher Personen). 10. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt
der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung
zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext
in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird. 11.Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: siehe Allgemeine
Verfahrenshinweise. 12.Nach Vorlage der Erstangebote wird mit maximal drei Bietern,
die nach Bewertung der Erstangebote die höchste Punktzahl erzielt haben (ohne Bewertung
PoC) ein Proof of Concept (PoC) durchgeführt. Liegt die Summe von Bewertungskriterienpunkten
und Konzeptpunkten unter 50% der erreichbaren Punkte, führt dies zum Ausschluss aus
dem Vergabeverfahren. Mit dem PoC soll der Bieter nachweisen, dass das von ihm angebotene
Produkt bereits über festgelegte Grundfunktionen entsprechend der Leistungsbeschreibung
verfügt, um damit die prinzipielle Durchführbarkeit des Vorhabens zu belegen. Das
Ergebnis des PoC's ist Teil der finalen Angebotswertung. Im PoC muss eine Mindestpunktzahl
von 50% der Gesamtpunktzahl des PoC’s erreicht werden. Wird die Mindestpunktzahl nicht
erreicht wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen.