Zentrale Elemente des Verfahrens: Die vorliegenden Teilnahmebedingungen enthalten alle erforderlichen Informationen
für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Ergänzend liegen die entsprechenden Formblätter
bei. Auf Grundlage der Teilnahmebedingungen und der weiteren Vergabeunterlagen für
den Teilnahmewettbewerb werden alle Interessenten zur Abgabe eines Teilnahmeantrags
aufgefordert. Für die spätere Angebotsabgabe erhalten jene Bewerber, die nach Abschluss
des Teilnahmewettbewerbs am weiteren Verfahren teilnehmen, eine gesonderte Aufforderung
zur Angebotsabgabe einschließlich der konkreten Angebotsbedingungen. Die vorliegenden
Teilnahmebedingungen einschließlich der Anlagen können durch den Auftraggeber im Verfahrensverlauf
durch schriftliche Information an die Bewerber ergänzt, konkretisiert und – soweit
zulässig - geändert werden. Die Bezeichnungen Bewerber und Bieter werden nachfolgend
teilweise synonym verwendet. Die Bezeichnungen Bewerber/Bieter beziehen sich auch
auf Bewerbergemeinschaften/Bietergemeinschaften, sofern nicht abweichend formuliert.
Die Stromnetz Berlin GmbH ist Betreiberin des Berliner Verteilnetzes und benötigt
hierfür Dienstleistungen im Bereich Vermessungsleistungen insbesondere beim Einlesen
von linien- und punktförmigen Objekten bei Stationsbau- und Kabelleitungstiefbauprojekten.
Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist der Abschluss mehrerer Rahmenverträge
für Vermessungsleistungen. Das Beschaffungsvolumen ist in sechs Mengenlose für das
gesamte Stadtgebiet Berlins unterteilt. Es ist beabsichtigt, je Mengenlos nur einen
Rahmenvertrag zu vergeben. Sollten auf einzelne Mengenlose keine wirtschaftlichen
Angebote oder überhaupt keine Angebote abgegeben werden, behält sich die Vergabestelle
vor, den Mengenanteil prozentual auf die übrigen Bieter aufzuteilen, die den Zuschlag
jeweils für eine Menge bereits erhalten haben. Ebenso verhält sich die Vergabestelle,
sollte der abgegebene Preis 20% über dem Medianpreis der Angebote der übrigen Mengenlose
liegen. Hat ein Bieter einen Zuschlag für eine Menge, ist seine Teilnahme am Vergabeverfahren
für die übrigen Mengenlose abgeschlossen, außer in dem Fall, dass Restanteile aufgeteilt
werden müssen. Die genauen Mengen und die Vergabekriterien werden in der Aufforderung
zur Angebotsabgabe bekanntgegeben. Die Auftragserfüllung erfolgt in Teilleistungen,
die einzeln abgerufen und jeweils gesondert abgerechnet werden. Enthalten sind:
Aufmaß und Dokumentation Kabelsysteme im Mehrstrichverfahren Kabelsysteme einer Leitungstrasse,
auch im Kabelschutzrohr gelegt, ggf. endgültig demontiert, bzw. leere Kabelschutzrohre
einmessen und zeichnen; Einmessen und Zeichnen von neu erstellten oder als demontiert
dokumentierten Netzeinbauteilen wie zum Beispiel Kabelmuffen, Kappen, Lichtmasten,
KVS, Stationen, HA-Kästen, Kabelmerksteinen, Tiefenerdern, usw.; Recherche und Rückfragen
zu unklaren Sachverhalten oder Situationen vor Ort. Lassen sich Sachverhalte aufgrund
von fehlenden Informationen vor Ort nicht auflösen, so ist im Nachgang eine Klärung
mit dem Auftraggeber durchzuführen. Nähere Details sind der zur Ausschreibung zugehörigen
Leistungsbeschreibung, technischen Richtlinien und Betriebsanweisungen sowie dem beigefügten
Vertragsentwurf zu entnehmen. Basierend auf Erfahrungswerten und Projekten der Vergangenheit
wird von einem geschätzten Gesamtauftragsvolumen von ca. 1.100.000 € pro Jahr ausgegangen.
Aus Gründen der Gewährleistung der Versorgungssicherheit und des Lastenausgleichs
beabsichtigt die Vergabestelle den Abschluss von sechs Rahmenverträgen für die v.g.
Leistungen mit Anteilen von 35%, 25%, 15%, 12,5%, 7,5% und 5% des geschätzten Auftragsvolumens
in Euro. Aus vergaberechtlichen Gründen ist die Angabe einer Höchstmenge bzw. des
maximal möglichen Abrufvolumens notwendig. Hieraus ergeben sich je Rahmenvertrag geschätzte
Abrufvolumen zwischen 55.000 € und 385.000 €, höchstens jedoch 577.500 €. Die Höchstmenge
des gesamten Abrufvolumens pro Jahr liegt bei 1.650.000 €. Aufgrund der Abhängigkeit
von (netz-)technischen und infrastrukturellen Entwicklungen sowie vom z.T. nicht planbaren
Eingang von Kundenaufträgen kann es während der Vertragslaufzeit zu Abweichungen im
geschätzten Auftragsvolumen kommen. Die abzuschließenden Rahmenverträge haben jeweils
eine Vertragslaufzeit von drei Jahren. Hinzu kommen je zwei einseitige optionale Verlängerungszeiträume
von jeweils zwei Jahren. Der Auftraggeber garantiert jährliche Abnahmemengen von 50%
des jeweiligen rahmenvertraglich vereinbarten Jahreszielwertes (geschätzte Abnahmemenge).