Zusätzliche Informationen: 1.Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs.1 Nr. 1 GWB und unterliegt
                                                      darüber hinaus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2.Durch diese Bekanntmachung
                                                      wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) eröffnet, in dem sich die interessierten Unternehmen
                                                      mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um
                                                      die Teilnahme am EU-Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
                                                      bewerben können- mit dieser Auftragsbekanntmachung wird noch kein Angebot von den
                                                      Teilnehmern abgefordert. Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei zu "Verfahrenshinweise"bzgl.
                                                      dieser Vergabe bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das EU-Verhandlungsverfahrens
                                                      mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und die Besonderheiten, die zu beachten sind.
                                                      3.Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität
                                                      der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl.
                                                      Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens ITD1-0264-2023 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich
                                                      nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu 6 Werktagen vor Abgabefrist der Angebote,
                                                      an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform
                                                      (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Es besteht kein Anspruch auf Beantwortung später
                                                      gestellter Fragen. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige
                                                      Informationen (auch die Formulare) u. beantwortete Bieterfragen sowie sonstige Klarstellungen,
                                                      die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) veröffentlichen.Der
                                                      AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen
                                                      Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren
                                                      zu nutzen. Die Bewerber sollen, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden,
                                                      ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein
                                                      Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Sofern der Bewerber/BewGe
                                                      eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er/sie
                                                      sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise
                                                      enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag einschließlich
                                                      der Anlagen ausgefüllt eingereicht wird. 4.Mit der Benennung von Referenzen stimmt
                                                      der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern
                                                      zu. 5.Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten
                                                      Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
                                                      veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen
                                                      nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 6.Sofern eine Bewerbung
                                                      als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen
                                                      Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische
                                                      Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher
                                                      Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall
                                                      der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer
                                                      Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag
                                                      einreichen. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) geforderten Angaben /Erklärungen
                                                      sind bei der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft
                                                      in einem gesonderten Formular zu machen bzw. abzugeben. Die Angaben zur wirtschaftlichen
                                                      und finanziellen Leistungsfähigkeit (III.1.2) sowie zur technischen und beruflichen
                                                      Leistungsfähigkeit (III..1.3) werden jedoch von allen Mitgliedern der BewG kumuliert
                                                      bewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung abzugeben, dass die Bildung der
                                                      BewGe keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied
                                                      der BewGe zu erläutern, inwiefern für das jeweilige Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige
                                                      und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
                                                      Der AG stellt für diese Erklärung ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen
                                                      verwiesen werden. 7.Beabsichtigt der Bewerber, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen
                                                      und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten
                                                      andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen
                                                      (Eignungsleihe), so können die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) betreffenden Angaben
                                                      unter Einbeziehung der Ressourcen dieser anderen Unternehmen (Eignungsleihgeber) im
                                                      Umfang der Eignungsleihe gemacht machen. Dabei ist auszuweisen, welche Ressourcen
                                                      sich auf den bzw. die Eignungsleihgeber beziehen. Zusätzlich hat der Bewerber mit
                                                      dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der betroffenen Eignungsleihgeber
                                                      vorzulegen, dass dem Bewerber/der BewGe die erforderlichen Mittel vom Eignungsleihgeber
                                                      tatsächlich zur Verfügung gestellt werden im Auftragsfall. Von jedem Eignungsleihgeber
                                                      sind darüber hinaus die geforderten Angaben bzw. Erklärungen gemäß Ziffer III.1.1)
                                                      gefordert. Macht ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft von der Möglichkeit der Eignungsleihe
                                                      Gebrauch, verlangt der AG schließlich für den Auftragsfall eine gemeinsame Haftung
                                                      des Bewerbers/Bieters und des jeweiligen Eignungsleihgebers entsprechend dem Umfang
                                                      der Eignungsleihe. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben
                                                      /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-
                                                      oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen)
                                                      die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich
                                                      zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen
                                                      wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 8.Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
                                                      siehe Allgemeine Verfahrenshinweise. 9.Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen
                                                      der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender
                                                      Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener
                                                      Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung
                                                      und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von
                                                      Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). 10. Das Verhandlungsverfahren nach
                                                      Teilnahmewettbewerb ist ein zweistufiges Verfahren. Nach Registrierung und Download
                                                      des AI Bietercockpits ist es den Bewerbern/Bietern möglich, die vom AG veröffentlichten
                                                      Unterlagen herunterzuladen bzw. die eigenen Teilnahme-/Angebotsdokumente hochzuladen
                                                      und dem AG elektronisch zukommen zu lassen. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist
                                                      uneingeschränkt. In der ersten Stufe des Verfahrens, dem Teilnahmewettbewerb, muss
                                                      der Bewerber anhand der bekanntgegebenen Kriterien seine grundlegende Eignung zur
                                                      Ausführung der ausgeschriebenen Leistung belegen. Die Mindestanforderungen werden
                                                      im Detail in dem Excel-Dokument "Teilnahmewettbewerb_BVG_Cloud Transformation_ITD1-0264-2023"
                                                      definiert und beschrieben. Für eine Bewerbung um die Teilnahme am Verfahren hat der
                                                      Bewerber einen Teilnahmeantrag zu stellen sowie die dazugehörigen Unterlagen auf der
                                                      Vergabeplattform hochzuladen. Die Unterlagen sind in deutscher Sprache zu erstellen.
                                                      11. Der Auftraggeber prüft die fristgerecht eingegangen Teilnahmeanträge und lässt
                                                      die geeigneten Bewerber zur zweiten Stufe des Verfahrens, zum Verhandlungsverfahren,
                                                      zu. Alle zum Verhandlungsverfahren zugelassenen / geeigneten Bieter werden im nächsten
                                                      Schritt aufgefordert ein unverbindliches Erstangebot einzureichen. Das Angebot ist
                                                      in deutscher Sprache zu erstellen. Auf Basis der Bewertungsmatrix (03_BVG_Cloud Transformation_Bewertungsmatrix_ITD1-0264-2023)
                                                      werden die Erstangebote bewertet. 12. Nach Prüfung und Auswertung der Angebote werden
                                                      die drei besten Bieter ausgewählt und zur Teilnahme an einem Proof of Concept (PoC)
                                                      aufgefordert. Die nicht ausgewählten Bieter scheiden allerdings nicht endgültig aus
                                                      dem Verfahren aus. Die BVG behält sich vor, den jeweils nächstplatzierten Bieter zur
                                                      weiteren Teilnahme am Verfahren zuzulassen, wenn einer der zunächst ausgewählten Bieter
                                                      aus dem Verfahren ausscheidet. Ein Anspruch der Bieter auf eine solche spätere Zulassung
                                                      besteht jedoch nicht. Rückt ein Bieter nach, wird das Verfahren mit dem betroffenen
                                                      Bieter fortgesetzt; dieser hat grundsätzlich jedoch keinen Anspruch auf Wiederholung
                                                      etwaig versäumter Verfahrensschritte, d.h. er steigt in den aktuellen Verfahrensstand
                                                      ein. Ausnahme ist der PoC, der in diesem Fall mit dem nachrückenden Bieter durchgeführt
                                                      wird. Der Proof of Concept wird anhand der Bewertungsmatrix (03_BVG_Cloud Transformation_Bewertungsmatrix_ITD1-0264-2023)
                                                      bewertet und geht in die Auswertung der endgültigen Angebote mit ein. Mit dem PoC
                                                      soll der Bieter nachweisen, dass das von ihm angebotene Produkt bereits über festgelegte
                                                      Grundfunktionen entsprechend der Leistungsbeschreibung verfügt, um damit die prinzipielle
                                                      Durchführbarkeit des Vorhabens zu belegen. 13. Es ist aktuell geplant, die Verhandlungen
                                                      in einer Verhandlungsrunde durchzuführen. Der Auftraggeber behält sich jedoch bei
                                                      Bedarf weitere Verhandlungsrunden vor; ebenso kann der Auftraggeber ggf. nach Abschluss
                                                      einer und vor Beginn einer weiteren Verhandlungsrunde optimierte Angebote von den
                                                      Bietern abfordern. Weiter behält sich der Auftraggeber vor, ausschließlich über die
                                                      Preise zu verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die im Verfahren verbliebenen
                                                      Bieter aufgefordert, ein endgültiges und verbindliches Angebot einzureichen, das gemäß
                                                      Bewertungsmatrix bewertet wird. In die Bewertung des endgültigen Angebotes fließt
                                                      die Bewertung des PoC’s mit ein. Der Zuschlag wird nach Ablauf der Wartefrist gemäß
                                                      § 134 Abs. 2 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot.