Zusätzliche Informationen: 1.Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs.1 Nr. 1 GWB und unterliegt
darüber hinaus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2.Durch diese Bekanntmachung
wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) eröffnet, in dem sich die interessierten Unternehmen
mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um
die Teilnahme am EU-Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
bewerben können- mit dieser Auftragsbekanntmachung wird noch kein Angebot von den
Teilnehmern abgefordert. Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei zu "Verfahrenshinweise"bzgl.
dieser Vergabe bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das EU-Verhandlungsverfahrens
mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und die Besonderheiten, die zu beachten sind.
3.Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität
der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl.
Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens ITD1-0264-2023 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich
nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu 6 Werktagen vor Abgabefrist der Angebote,
an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform
(vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Es besteht kein Anspruch auf Beantwortung später
gestellter Fragen. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige
Informationen (auch die Formulare) u. beantwortete Bieterfragen sowie sonstige Klarstellungen,
die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) veröffentlichen.Der
AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen
Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren
zu nutzen. Die Bewerber sollen, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden,
ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein
Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Sofern der Bewerber/BewGe
eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er/sie
sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise
enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag einschließlich
der Anlagen ausgefüllt eingereicht wird. 4.Mit der Benennung von Referenzen stimmt
der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern
zu. 5.Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten
Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen
nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 6.Sofern eine Bewerbung
als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen
Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische
Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher
Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall
der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag
einreichen. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) geforderten Angaben /Erklärungen
sind bei der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft
in einem gesonderten Formular zu machen bzw. abzugeben. Die Angaben zur wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit (III.1.2) sowie zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit (III..1.3) werden jedoch von allen Mitgliedern der BewG kumuliert
bewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung abzugeben, dass die Bildung der
BewGe keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied
der BewGe zu erläutern, inwiefern für das jeweilige Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige
und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt für diese Erklärung ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen
verwiesen werden. 7.Beabsichtigt der Bewerber, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen
und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten
andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen
(Eignungsleihe), so können die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) betreffenden Angaben
unter Einbeziehung der Ressourcen dieser anderen Unternehmen (Eignungsleihgeber) im
Umfang der Eignungsleihe gemacht machen. Dabei ist auszuweisen, welche Ressourcen
sich auf den bzw. die Eignungsleihgeber beziehen. Zusätzlich hat der Bewerber mit
dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der betroffenen Eignungsleihgeber
vorzulegen, dass dem Bewerber/der BewGe die erforderlichen Mittel vom Eignungsleihgeber
tatsächlich zur Verfügung gestellt werden im Auftragsfall. Von jedem Eignungsleihgeber
sind darüber hinaus die geforderten Angaben bzw. Erklärungen gemäß Ziffer III.1.1)
gefordert. Macht ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft von der Möglichkeit der Eignungsleihe
Gebrauch, verlangt der AG schließlich für den Auftragsfall eine gemeinsame Haftung
des Bewerbers/Bieters und des jeweiligen Eignungsleihgebers entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben
/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-
oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen)
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich
zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen
wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 8.Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
siehe Allgemeine Verfahrenshinweise. 9.Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen
der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender
Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener
Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung
und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von
Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). 10. Das Verhandlungsverfahren nach
Teilnahmewettbewerb ist ein zweistufiges Verfahren. Nach Registrierung und Download
des AI Bietercockpits ist es den Bewerbern/Bietern möglich, die vom AG veröffentlichten
Unterlagen herunterzuladen bzw. die eigenen Teilnahme-/Angebotsdokumente hochzuladen
und dem AG elektronisch zukommen zu lassen. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist
uneingeschränkt. In der ersten Stufe des Verfahrens, dem Teilnahmewettbewerb, muss
der Bewerber anhand der bekanntgegebenen Kriterien seine grundlegende Eignung zur
Ausführung der ausgeschriebenen Leistung belegen. Die Mindestanforderungen werden
im Detail in dem Excel-Dokument "Teilnahmewettbewerb_BVG_Cloud Transformation_ITD1-0264-2023"
definiert und beschrieben. Für eine Bewerbung um die Teilnahme am Verfahren hat der
Bewerber einen Teilnahmeantrag zu stellen sowie die dazugehörigen Unterlagen auf der
Vergabeplattform hochzuladen. Die Unterlagen sind in deutscher Sprache zu erstellen.
11. Der Auftraggeber prüft die fristgerecht eingegangen Teilnahmeanträge und lässt
die geeigneten Bewerber zur zweiten Stufe des Verfahrens, zum Verhandlungsverfahren,
zu. Alle zum Verhandlungsverfahren zugelassenen / geeigneten Bieter werden im nächsten
Schritt aufgefordert ein unverbindliches Erstangebot einzureichen. Das Angebot ist
in deutscher Sprache zu erstellen. Auf Basis der Bewertungsmatrix (03_BVG_Cloud Transformation_Bewertungsmatrix_ITD1-0264-2023)
werden die Erstangebote bewertet. 12. Nach Prüfung und Auswertung der Angebote werden
die drei besten Bieter ausgewählt und zur Teilnahme an einem Proof of Concept (PoC)
aufgefordert. Die nicht ausgewählten Bieter scheiden allerdings nicht endgültig aus
dem Verfahren aus. Die BVG behält sich vor, den jeweils nächstplatzierten Bieter zur
weiteren Teilnahme am Verfahren zuzulassen, wenn einer der zunächst ausgewählten Bieter
aus dem Verfahren ausscheidet. Ein Anspruch der Bieter auf eine solche spätere Zulassung
besteht jedoch nicht. Rückt ein Bieter nach, wird das Verfahren mit dem betroffenen
Bieter fortgesetzt; dieser hat grundsätzlich jedoch keinen Anspruch auf Wiederholung
etwaig versäumter Verfahrensschritte, d.h. er steigt in den aktuellen Verfahrensstand
ein. Ausnahme ist der PoC, der in diesem Fall mit dem nachrückenden Bieter durchgeführt
wird. Der Proof of Concept wird anhand der Bewertungsmatrix (03_BVG_Cloud Transformation_Bewertungsmatrix_ITD1-0264-2023)
bewertet und geht in die Auswertung der endgültigen Angebote mit ein. Mit dem PoC
soll der Bieter nachweisen, dass das von ihm angebotene Produkt bereits über festgelegte
Grundfunktionen entsprechend der Leistungsbeschreibung verfügt, um damit die prinzipielle
Durchführbarkeit des Vorhabens zu belegen. 13. Es ist aktuell geplant, die Verhandlungen
in einer Verhandlungsrunde durchzuführen. Der Auftraggeber behält sich jedoch bei
Bedarf weitere Verhandlungsrunden vor; ebenso kann der Auftraggeber ggf. nach Abschluss
einer und vor Beginn einer weiteren Verhandlungsrunde optimierte Angebote von den
Bietern abfordern. Weiter behält sich der Auftraggeber vor, ausschließlich über die
Preise zu verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die im Verfahren verbliebenen
Bieter aufgefordert, ein endgültiges und verbindliches Angebot einzureichen, das gemäß
Bewertungsmatrix bewertet wird. In die Bewertung des endgültigen Angebotes fließt
die Bewertung des PoC’s mit ein. Der Zuschlag wird nach Ablauf der Wartefrist gemäß
§ 134 Abs. 2 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot.